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Nachbar zu hoch? [NÖ]

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  •  dama7679
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.5. - 11.5.2012
20 Antworten 20
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Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen?
Ich wohne in einer ruhigne neuen Siedlung (wir haben letztes Jahr uns Haus gebaut), das letzte freie Grundstück links neben mir wird jetzt bebaut. Jetzt wurde aber vom neuen Nachbarn, bzw. von der Baufirma der Keller weiter raus gebaut, da es sonst mit der Kanalhöhe Probleme gegeben hätte. Heute wird bereits hinterfüllt und der Garten hinter dem Haus bereits angeglichen. Ich musste mit entsetzten feststellen, daß sein Garten nun ca. einen 3/4m höher ist als meiner. Das nächste Problem wird sein, daß seine Garage die bei meinem Grundstück direkt angrenzt (3m), wahrscheinlich auch zu hoch sein wird.
Kann mir jemand sagen von welchen Punkt aus das zu beurteilen oder zu messsen ist? Geht man da vom Strassenniveau aus ?
Bitte um Info, Danke!!!

  •  kreuzenstein
8.5.2012  (#1)
Du hast als Anreiner seinem Bauvorhaben - zusgestimmt. Auf dem Einreichplan deines Nachbarn sind Nullpunkte, die einzuhalten sind. Wenn er das macht, schaust schlecht aus. Macht er das nicht, wird ihn auch niemand das Haus wegreissen lassen, ABER wenn man sich beliebt machen will, kann man mal einen Baustopp verhängen lassen.
Nur weil er sonst nicht in den Kanal kommt, kann er nicht bauen, wie es ihm gerade passt.

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  •  dama7679
8.5.2012  (#2)
... auf dem Einreichplan sind diese Höhen eben niedriger als jetzt gebaut ! aber was soll ich jetzt tun, alles so hinnehmen ist ja auch keine Lösung oder?

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  •  kreuzenstein
8.5.2012  (#3)
Nein. Sofort mit dem Bauherrn reden und mit dem Bauamt. - Rede auf alle Fälle vorher mit dem Bauherrn, dass die Höhenangaben nicht eingehalten werden und dass Du dich auch ans Bauamt wenden wirst. Keinesfalls umgekehrt, sonst ist der Krieg vorprogrammiert.

Wenn das Bauamt sich nicht kooperativ zeigt, weil der Bauherr vielleicht der Junior vom Gemeinderat XYZ ist, sofort zum Bezirksbauamt.

Aber sei Dir sicher, dass das nicht friktionsfrei ablaufen wird. Daher check nochmals, ob die Höhen wirklich nicht eingehalten werden.

Je länger Du dem Treiben zusiehst, desto mehr gewinnt der Bauherr und die Baufirma den Eindruck, da könnte vollkommen willkürlich gefuhrwerkt werden.

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  •  humi
8.5.2012  (#4)
um welches bundesland geht es??
ich hab meinen garten auch fast 1 1/2m höher als der vom nachbarn ist. zuerst hat er unterschrieben, wie er es dann gesehen hat, hat er sich aufgeregt und jetzt ist es mitlerweile schon scheiß egal.
wo ist das problem das er etwas höher ist als du?
du kannst ja mal vorsichtig am bauamt fragen ob dies so rechtens ist. in oö darfst du den garten ohne jeglicher genehmigung 1 1/2m aufschütten!
da kannst hüpfen und springen was du willst, es wird sich nichts ändern.
um wieviel höher das haus ist wäre interssant, auch hier gibt es toleranzen. ansonsten genügt oft ein email an die baubehörde das man ein paar cm weiter rauß muss wegen dem und dem und gut is. so zumindest bei uns.
kreuzstein gibt die besten tips für einen nachbarschaftsstreit! der krieg ist generell vorprogrammiert sobald er was sagt. keiner von uns hat es gern wenn sich jemand quer stellt.
erkundige dich vorher mal über die toleranzen und wie weit man in eurem bundesland den garten aufschütten darf.

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  •  Ferlin
8.5.2012  (#5)
Wir sind auch niedriger als unsere Nachbar,what else???
Verstehe die Probleme hier öfters echt nicht...da ein cm dort ein cm und da ist er der Nachbarschaftsstreit!
Lg
Ps:vlt bin in ja humis Nachbar...obwohl 1,5m sinds bei mir nicht ;)

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.5.2012  (#6)
@Thread - Ich hab auch 50cm aufgeschüttet, sonst hätte ich den Kanal nicht mehr in den Keller bekommen - ist jetzt schon knapp unter der Decke.
Wenn die Gemeinden nicht in der Lage sind ihre Infrastruktur richtig zu legen muss man als Bauherr halt kreativ werden.
Ich kann das nachvollziehen :)

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  •  humi
8.5.2012  (#7)
nein bist sicherlich nicht, mein nachbar is in der pension und kennt das internet nur vom erzählen her emoji
aber auch der hat sich super toll beschwert, nach einem netten brief von der gemeinde das alles so in ordnung ist war dann eigentlich ruhe. trotzdem mit einem kleinen beigeschmack.
nachdem ich ihnen aber mal die hilfe angeboten habe bzw. seiner frau helfen konnte die seit jahren beschwerden in der hand hatte, ist das verhältniss sehr gut und wir verstehen uns auch gut.
will ja nicht nachtragend sein, wobei ich es trotzdem nicht vergesse.

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  •  towei
8.5.2012  (#8)
Ich würde die Sachlage auch einmal still und leise von einem Fachmann prüfen lassen. Denn es kann sein das gegenüber dem Einreichplan zwar zu hoch gebaut wurde - aber das Gebäude sich trotzdem im Rahmen der Bauordnung befindet. Dann kann der Nachbar die geänderte Ausführung nachreichen und bekommt die Bewilligung. Wenn Du dann Staub aufgewirbelt hast ist es sicher keine Werbung in eigener Sache.

Wenn es für Dich jedoch nich tolerierbare Einbusen darstellt (Belichtung, Optik,...) und sich heraus stellt daß es nicht bauordnungskonform errichtet ist muss man sich ein Einschreiten trotzdem gut überlegen. Durch das fortgeschrittene Stadium wird es vermutlich ein harter Kampf.

Dann hast Du vielleicht nicht viel gewonnen - denn dann kannst Du ein hohe Mauer zum Nachbar hin aufziehen emoji.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.5.2012  (#9)
..da wird schon wieder kreuz und quer spekuliert.....ein paar cm auf oder ab....was solls...wer ist da so empfindlich... usw.
Ohne das Bundesland zu wissen, kanns hier keine seriöse Antwort geben.
Es geht hier darum, dass ganz einfach 0,75m höher gebaut wird als genehmigt und das muss abgeklärt werden, ob es auch zulässig ist....aber wie gesagt, dazu brauchts das Bundesland....


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.5.2012  (#10)
Tschuldigunghab zu später Stunde übersehen, dass es da einen Parallelthread mit gleichem Thema gibt, wo das Bundesland (NÖ) bereits genannt ist. Daher konkret (für NÖ):

Wenn das Niveau, so wie es jetzt ausgeführt wurde/wird, so nicht bewilligt ist, dann ist das jedenfalls eine nicht genehmigte/konsenslose Ausführung. Es müsste ein Einschreiten der Baubehörde zur Folge haben und es müsste geprüft werden, ob diese Änderung genehmigungsfähig ist und wenn ja, dann müsste nachträglich ein Genehmigungsverfahren für die Niveauveränderung und die geänderte Höhenlage der Gebäude durchgeführt werden.
Zur Klarstellung: Bezugsniveau für die Bemessung der Gebäudehöhe ist immer das Niveau des EIGENEN Baugrundstückes; und zwar das Ursprungsniveau ODER - falls es eine Bewilligung gibt - das "bewilligte" Niveau.

Die max. Gebäudehöhe von 3m für das Nebengebäude Garage an der Grundgrenze ist daher vom Ursprungsniveau des Bauplatzes des Nachbarn zu bemessen, solange es keine Bewilligung für ein anderes (höheres) Niveau gibt. Gibt es eine solche Genehmigung für ein anderes Niveau, dann ist dieses genehmigte Niveau Ausgangspunkt für die Bemessung der (zulässigen) Gebäudehöhe.


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  •  kreuzenstein
10.5.2012  (#11)
@gawan: Das meinst Du hoffentlich nicht ernst. - In einem Einreichplan sind auch die Lage des Kanals und die Höhe eingezeichnet. Wenn man nicht so weit mit dem Haus in die Höhe kann, um unter der Kellerplatte in den Kanal zu kommen, dann muss man eben eine Hebeanlage einbauen und kann nicht einfach mit dem Hinweis "Wenn die Gemeinde nicht die Infrastruktur blablabla" aufschütten, wie es einem gerade passt.

Mit so "tollen" Tipps riskiert jeder Bauherr einen - wenn auch nur vorübergehenden Baustopp - und der Zähler bei der Baufirma läuft weiter. Solche sinnentleerten Tipps sind wirklich verzichtbar. In meiner Heimatgemeinde (NÖ) gab es auch genau DIESEN Fall. Baustopp wegen Nichteinhaltung der Höhen. Und die Gemeinde hat sich dann gaaaaaaaanz lang Zeit gelassen, den Änderungsplan zu bewilligen, und der Bau stand mehr als ein Jahr still.

Wie wird in Eurer Gemeinde gebaut? Trial and Error?

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  •  hiddenmaxx
10.5.2012  (#12)
manche meinen halt, - dass gemeinden tatsächlich wie ma2412 funktionieren. emoji

und wenn dann was ist, dann geht das große rumheulen los.

abweichungen vom einreichplan sind eine äußerst heikle angelegenheit. da kann man sich ganz schnell ganz böse probleme einhandeln.

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  •  atma
  •   Gold-Award
10.5.2012  (#13)
hi
unser nachbar ist auch rund 25 bis 30 cm zu weit heraussen und hat das uns gegenüber mal erwähnt, dass das ned anders gegangen is, weils beim ausheben erst draufkommen sind, dass da grundwasser is... wir haben nichts gesagt und werden das nicht melden - is uns soweit auch relativ egal. er hat aber furchtbar schiss davor, dass es jemand andrer meldet. ich würd mich da drauf ned einlassen und alles einhalten - den nachbarn aber auch ned unbedingt "verpetzen".
was an der höhe des nachbarn stört dich eigentlich genau?

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  •  humi
10.5.2012  (#14)
aber mal ehrlich, so schisser braucht man auch nicht sein. da gibts ne kurze info an die gemeinde mit der mitteilung das man etwas höher muss wegen dem kanal usw. und dann passt das auch.
da sitzen leute die wollen euch nichts böses sondern wollen genauso das es für euch passt und ihr in eurer gemeinde zufrieden seits.
da sitze menschen so wie wir alle sind mit denen man ganz normal die kleinen problemchen aussprechen kann.
ein nettes hallo, wie schauts aus wir müssten weil das und das und dann gehts weils rechtlich noch ok ist oder eben nicht weils einfach rechtlich garnicht geht.
atma, was soll den nachbarn passieren? glaubst das ihm die gemeinde das haus weg reißen lässt wegen 25-30cm?
in der regel wird es sie nicht interessieren und im beschwerdefall gibts halt eine nachträgliche genehmigung. na is jetzt ah ned so tragisch wie ich meine.


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  •  atma
  •   Gold-Award
11.5.2012  (#15)
so einfach seh ich das ned, bei uns is der bausachverständige auf der gemeinde eine katastrophe, nö bauordnung interessiert ihn nicht... ich würds gar ned so weit kommen lassen, sondern mich an den plan halten bzw wenns gar ned geht vorher zur gemeinde gehn und nicht einfach mal baun...

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  •  humi
11.5.2012  (#16)
Atma wie sieht die konsequenz aus wenn man ein paar cm zu hoch ist? Glaubst er lässt es dir wieder weg reißen? Er wird es im nachhinein wohl genehmigen müssen weil ihm ja nichts anderes übrig bleibt.
Auch euer baufuxi muss sich an die nö gesetze halten, auch wenn er noch so ein sturkopf ist.

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  •  atma
  •   Gold-Award
11.5.2012  (#17)
na wenn er das tun würde, dann hätt ma ned die rechtsberatung in st. pölten braucht ;) es gibt "normale" menschen, mit denen kann man reden, und auch ar...l.cher - da hilft das ganze reden nix und um diskussionen zu vermeiden, sollt man dann halt auf nummer sicher gehn.
--> das hat aber nix mit dem threadersteller zu tun ;)

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  •  humi
11.5.2012  (#18)
ja und am ende hats für euch auch gepasst, oder musste er sich nicht mehr an das nö gesetz halten und konnte sein eigenes gesetz durchsetzen?

der threadersteller selbst liest hier ja garnicht mehr mit, es wurde schon mehrmals gefragt was ihn an der höhe des nachbarn stört, leider gabs darauf keine antwort. der wird sich schon voller eifer mit ihm zerkriegen.
man kann sich das leben wegen kleinigkeiten oftmals selbst schwer machen, es gibt einfach belanglose dinge im leben über die man auch mal hinwegsehen kann. jetzt baust dir eine sünd teure hütte und dann streitest ein leben lang mit dem nachbarn, na bravo.

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  •  atma
  •   Gold-Award
11.5.2012  (#19)
nein, wir haben sachen im plan, die nicht der nö bauordnung entsprechen und sind mit dem haus zb weiter weg von der grenze, als es die nö bauordnung besagt (was für uns nachteilig ist), nur weil der sich das eingebildet hat...
auf einen nachbarschaftsstreit würd ich auch keinen wert legen... weswegen wir unsre wg der zu hohen hütte auch ned ansprechen (das problem von denen und ned von uns)

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  •  mlduke1975
  •   Silber-Award
11.5.2012  (#20)
normalerweise gibts einen fixen Nullpunkt (oft ein Kanaldeckel in näherer Umgebung) von dem aus alles nivelliert wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass sein BM einfach so "anders" baut als im Polierplan vorgesehen -> hab ich bei meinem auch versucht (ging um eine Stützmauer die etwas höher werden hätte sollen als im Plan - meiner hats nicht gemacht (schon gar nicht nur auf mündliches Zurufen da rein rechtlich er das ganze dann ausbaden muss)

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