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MwSt Senkung Speicher / Wechselrichter

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  •  Manuel1991
13.1.2024
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Guten Tag,

ich hätte eine Frage.

Ich besitze derzeit eine 12,9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage mit einem Symo 12.5 Wechselrichter.

Aufgrund der diesjährigen reduzierten Einspeisevergütung überlege ich nun ob ich einen Speicher kaufen soll. Desweiteren habe ich mitbekommen, dass jetzt die MwSt entfällt. 

Also meine Überlegung wäre mir folgenden Wechselrichter sowie folgenden
Speicher Online bei Toms Car Hifi zu bestellen.

WR: Fronius Symo Gen24 10.0 Plus  - Preis: 2393,48€ (=Preis ohne Steuer und auch der angezeigte Endpreis auf der Seite)
Speicher: BYD - B-BOX Premium HVM 11.0 (11,04 KWH) - Preis: 4949,90€ (=Preis ohne Steuer und auch der angezeigte Endpreis auf der Seite)

Den bestehenden Wechselrichter würde ich dann privat verkaufen.

Nun habe ich aber gelesen, dass man ein zusätzliches PV Modul dazubestellen muss? 

Also ich habe auf der genannten Webseite nachgefragt, und die meinten das wäre ohnehin nicht mein Problem und ich kann ruhigen Gewissens bestellen...was sagt die Runde dazu?

UND: Dem Energieversorger (NetzOÖ) muss ich das alles melden oder? Neuer WR WR [Wechselrichter] jedoch kleiner? Speicher? Und ich bin am überlegen dass ganze auch notstromfähig zu machen...

Bitte um Rückmeldung! Vielen Dank!

  •  wiwi
13.1.2024  (#1)
Ob du den WR WR [Wechselrichter]-Wechsel inkl. Speicher NetzOÖ melden musst steht in deinem Vertrag zur Einspeisung. Ist dort derzeit der Speicher mit 0 kWh eingetragen muss das übers Portal gemeldet werden. Es handelt sich dann um eine wesentliche Änderung der Erzeugungsanlage und es ist vermutlich auch nur fair wenn die Netzkapazitäten durch den etwas kleineren WR WR [Wechselrichter] freigegeben werden.

Der Anbieter bei dem du kaufen möchtest verweist auf die FAQ des BMF. Dort steht unter Punkt 14:
"Die Lieferung von Photovoltaikmodulen zur Erweiterung einer bestehenden Anlage ist bis zu einer gesamten Engpassleistung von 35 kW (peak) begünstigt. Wird im Zuge dessen auch Zubehör oder ein Speicher erworben, liegt eine einheitliche begünstigte Lieferung vor. Die bloße Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Speicher unterliegt hingegen dem Normalsteuersatz."

Und weiter unter Punkt 27:

"Das leistende Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind."

In den AGBs deines Anbieters steht sinngemäß, dass während des Bestellvorgangs von dir bestätigt werden muss dass du die Bedingungen erfüllst. Das heisst dass du im Zuge des Erwerbs des Speichers auch eine PV-Erweiterung durchführen musst. Woher die Module für die Erweiterung kommen ist nicht festgelegt, das kann auch ein "Balkonkraftwerk" sein.

Dein Problem wird es erst wenn der Anbieter feststellt dass du falsche Angaben bez. des Nullsteuersatzes gemacht hast, dann muss er theoretisch die Mwst. nachfordern.


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  •  Manuel1991
13.1.2024  (#2)
Hallo wiwi, alles klar vielen Dank. Ginge es theoretisch auch, dass ich auf der Seite ein zusätzliches PV Modul (das günstigste welches ich finde) dazu bestelle? Oder muss dies auch zwingend verbaut werden? 

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  •  wiwi
13.1.2024  (#3)
Das Modul muss zwingend an oder neben einem (Wohn)Gebäude betrieben werden um die Bedingungen zu erfüllen. In der Praxis, naja, weiss hier eh jeder was du vorhaben könntest, das musst du selber entscheiden, ich will hier nichts unterstellen. 😉

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  •  Manuel1991
13.1.2024  (#4)
Ok wie sieht es eigentlich mit dem Prüfprotokoll aus? Verlangt der Netzbetreiber soetwas oder kann man sich den Speicher auch selber anschließen und anschließend dem EVU Bescheid geben?

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  •  thohem
13.1.2024  (#5)

zitat..
Manuel1991 schrieb: Ok wie sieht es eigentlich mit dem Prüfprotokoll aus? Verlangt der Netzbetreiber soetwas oder kann man sich den Speicher auch selber anschließen und anschließend dem EVU Bescheid geben?

Meinem Netzbetreiber ist's egal. 

Ich hab in Phase 1 eine 19kwp Netzparallel am Dach. In Phase 2 kommt dann der Inselbetrieb und Schwarzstart hinzu mit Speicher und zusätzlich 3,5kwp. Für den Umbau der WR WR [Wechselrichter] braucht der Netzbetreiber eine Prüfung, da ja andere WR WR [Wechselrichter] angeschlossen werden. Aber die Batterie und die 3,5kwp (hängen rein an der Batterie) interessiert ihn nicht, da ich von der Batterie eh nicht einspeisen darf 


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