Mwst. für Speicher zurückholen
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Für meine Anlage habe ich mir vor 4 Jahren die Mwst. zurückgeholt. Ich bin auch gerade in der Erweiterung, und werde auch einen Speicher anschließen inkl. anderer Wechselrichter und zusätzliche Module. Ich hätte vor gehabt mir auch da wieder die Mwst. zu holen nächstes Jahr bei der Umsatzsteuererklärung. Aber das das auch für den Speicher möglich sein soll ist mir neu. Er dient ja nur für den Eigenverbrauch. Ok, man könnte vom Speicher auch einspeisen aber wirtschaftlich ist das denk ich nicht, bzw. noch nicht. Leicht möglich das beim Steuerratgeber ein Druckfehler drinnen ist. Ich traue es mir jedenfalls nicht die Mwst für den Speicher einzufordern. ![]() |
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An einen Druckfehler glaube ich nicht. Ich habe zwar keine alte Version bei der Hand um es zu vergleichen, aber aus meiner Sicht hat man das bewusst dort hingeschrieben. Letztendlich geht es ja nur darum ob die gesamte Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann oder ob Liebhaberei vorliegt. Liebhaberei liegt vor, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Kosten über die Laufzeit jemals gedeckt werden. Bzw. auch bei überwiegend privat genutzten bzw. kleinen Anlagen wo man z.B. über die freien 12500kWh gar nie drüberkommt. Heutige (etwas größere) PV-Anlagen mit entsprechend großem Speicher kosten inzwischen nicht wirklich mehr, wie vergleichbare Anlagen vor 3 Jahren, nur eben ohne Speicher. Wenn das da funktioniert hat, muss es hier auch funktionieren, denke ich. Der persönliche Vorteil des Speichers sollte irrelevant sein, solange er nicht überwiegend privat genutzt wird (d.h. nur um den Eigenverbrauch zu steigern). D.h. wenn man den Speicher primär dazu nutzt um zeitversetzt einzuspeisen um damit mehr Einnahmen zu generieren (z.B. stundenvariabler Tarif, oder eine EEG, oder vielleicht zukünftige Netzkosten, die dann vielleicht nur Mittags anfallen), sollte da nichts dagegen sprechen. |
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Beim Nachrüsten eines Speichers und der geplanten Optierung zur Regelbesteuerung bitte beachten, dass die sogenannte 50 %-Regelung gilt: Für den vollen Vorsteuerabzug darf der Eigenverbrauch nicht mehr als 50 % der selbst erzeugten Strommenge betragen—ansonsten werden die steuerlichen Vorteile eingeschränkt. |
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Jein. Eigentlich gilt hier die 10% Grenze (§ 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994). D.h. schon 10% genügen um sich die Vorsteuer zurückzuholen. Was aber im Widerspruch zum Erlass vom 24.2.2014 (BMF-010219/0488-VI/4/2013) steht. Dort ist das mit der 50% Regel erwähnt. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die 50% Regel damit eigentlich nicht gültig ist. |
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Liebhaberei kann's kaum sein, kleine PVs sind einkommensteuerlich befreit. ME kann auch die VSt für den Speicher geholt werden, wird später ohnedies über den höheren Eigenverbrauch ust versteuert |
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Den Vorsteuerabzug beim Speicher sehe ich kritisch, da dieser ja primär der Erhöhung des Eigenverbrauchs dienen wird und nicht der Einküfteerzielung aus der Einspeisevergütung. Somit wird dies wohl der Privatsphäre zuzuordnen sein. Meines Erachtens ist der Vorsteuerabzug daher nicht vertretbar, außer man kann argumentieren dass man den Speicher anderweitig betrieblich nutzt. Das wäre eine mögliche Argumentation, im Falle einer Betriebsprüfung müsste man dann jedoch den Beweis antreten können, dass das tatsächlich zutrifft. Zu beachten ist außerdem, dass man mit einer Anlagenerweiterung und dem Vorsteuerauszug weitere fünf Jahre in der Regelbesteuerung ist bevor man herausoptieren kann. Den Aufwand hat man also zusätzlich auch noch. |
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Sehe das grundsätzlich auch kritisch da ja wie du sagt der Speicher eher nur zur Erhöhung vom Eigenverbrauch genutzt wird. Stundenbasiert die Einspeisung mit dem Speicher zu verschieben wird in € nicht wirklich viel bringen denk ich. Andererseits zahlt man aber dann wirklich mehr Ust. für den selbst verbrauchten Strom da ja der Eigenverbrauch höher ist. Wie genau ist der Ablauf um nach 5 Jahren aus der Regelbesteuerung herauszuoptieren? |
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Mit einem Widerruf der Verzichtserklärung auf die Kleinunternehmerregelung. Der ist soweit ich weiß formlos bei FA einzureichen bis zum 31.01. des Jahres ab dem er gelten soll. |
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Mir ist schon klar, dass üblicherweise der Eigenverbrauch damit gesteigert wird. Wenn aber z.B. täglich ein voller Ladezyklus stattfindet (sofern genug PV-Strom da ist) und das dann auch wieder entladen wird, d.h. überwiegend ins Netz geht, dann ist dieser Nutzen ja gegeben. Sinnvoll ist das natürlich nur in einer EEG und/oder mit einen stundenvariblen Tarif bei der Einspeisung (vorausgesetzt man hat eine gute Steuerung dafür). Großartig gewinnen kann man dabei vermutlich nicht, aber es würde zumindest eine Grundlage liefern und der Vorteil wäre dann eben die MwSt. Die MwSt. auf den Eigenverbrauch fällt damit natürlich auch (höher) an, aber das sehe ich nicht als problematisch an, wenn man nach 5 Jahren wieder aussteigt, das sind eher Peanuts. Übrigens wegen Widerruf: Wie gilt das zeitlich? Es müssen ja 5 Jahre sein. Wenn meine Erweiterung z.B. im März '23 dazugekommen ist (davor schon April '22 Anlage gebaut und auch MwSt. zurückgeholt). Kann ich dann den Widerruf Anfang '28 machen? oder erst '29? Müsste in dem Fall die "umfangreiche" Steuererklärung für welches Jahr noch abschließend gemacht werden? Edit: den Erklärungswechsel habe ich irgendwann Anfang 2022 gemacht. Vermutlich Februar, weil ich dann auch den Steuerausgleich 2021 in der Form gemacht habe (was theoretisch nicht notwendig gewesen wäre). |
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Nicht unbedingt Peanuts. Wenn du im Sommer sowieso jeden Tag Sonne hast und der Speicher damit quasi immer voll ist, kann man dann auch zu interessanten Zeiten einspeisen. Ist man dann in einer EEG sind das dann ggf. 10ct die kWh. Mit einem 10kWh Speicher bekommt man so nen Euro am Tag raus, die Zyklen sind bei privaten Akkus kaum hinzubekommen bis zum Tod des Akkus. Je nach Akku. Sie nähern sich schon den erschwinglichen Preisen, 50kWh für 6000€; 30kWh für 2800€. Kann man dann 100 Tage im Jahr so einspeisen zu 10ct sind das 500€ beim 50kWh Akku. Dazu noch die Möglichkeit die Autarkie im Übergang/Winter zu erhöhen, Eigenbedarf erhöhen und Bezug zu senken (wenn vieles zu hause el. ist ). |
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Es geht auch vor den 5 Jahren dann musst du die Vorsteuer aliqot zurück zahlen. Ich bin mittlerweile auch >5 Jahre optiert. Bei mir steht auch ein Speicher an (entweder Victron oder der Fronius WR WR [Wechselrichter] muss auf einen Hybrisd getauscht werden). Wenn man sich für den Speicher die Vorsteuer eh nicht holen kann, dann würde ich gerne auch normale Kleinunternehmerregelung bzw. wenn die Anlage auch zuküntig auf meinr Frau läuft, dann ist das Steuerthema Dank 2x12500kWh pro Jahr eh gegessen. Da können wir nicht drüber kommen mit der Anlage. Wie gehe ich das am besten an? |
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Wenn ich meinen 20kWh Speicher z.B. in der Nacht einspeise um eine EEG Abnahme zu fördern rechnet sich das nur in der Differenz von normalen Abnehmer zu EEG Preis. Die kWh werden am Tag produziert, gehen zu Preis x direkt ins Netz. Die kWh werden am Tag produziert und mit Ladeverlusten eingespeichert, gehen dann zu Preis y in der Nacht ins Netz. Ist y-x sehr klein, rechnet es sich mit Ladeverlusten kaum und ich hab auch noch zusätzliche Zyklen. Interessant ist das also nur wenn man z.B: Einspeisebegrenzung hat, um die sonst verlorenen kWh einzuspeisen, der Gap von Stromversorger zu EEG ist meist nicht sehr groß. |
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schon klar, aber das wäre dann ja sehr teuer. Ich muss ja selbst auf die vollen 20 Jahre nur für den Eigenverbrauch die MwSt. abliefern. Bei z.B. 30% ist das dann nicht mal ein Drittel. Mir geht es bei der Frage eher darum, muss man ggf. noch das 6te Jahr anhängen, weil die Anlage ja im Laufe des ersten Jahres gekauft wurde. D.h. z.B.: - Optierung 02/2022 mit Start Q2 - Kauf Anlage April 2022, Einspeisung ab Mai - Erweiterung Anlage März 2023 Ist dann für das Steuerjahr 2028 auch noch der Verzicht notwendig, oder kann man schon vorher aussteigen? Bzw. für welches Jahr muss noch ein Steuerausgleich in der Form gemacht werden und wann kann der Widerruf gemacht werden? Das ist richtig. Auch das mit den Ladeverlusten. Du gehst dabei aber davon aus, dass der Unterschied nur klein ist und das muss ja nicht so bleiben. Bei EEGs sehe ich derzeit keinen Abwärtstrend bei den Vergütungen, bei den üblichen Anbietern aber sehr wohl. Spätestens wenn die Ömag ihr Programm weiter einschränkt, werden die Energieunternehmen vermutlich noch geiziger werden. Auch wenn es derzeit viele scheuen, aber mit stundenvariablen Tarifen und richtig großen Speichern sehe ich schon Potenzial, dass man die schlechten Zeiten komplett überbrückt und nur in den teuren Zeiten einspeist. Aber es kommt natürlich auch immer auf die jeweilige Konstellation an. Mit 20 kWh wirst da natürlich kaum was gewinnen können. Die Zyklen sehe ich jedenfalls eher entspannt, die werde nicht wirklich ein Problem. Ist auch ein gutes Argument (gegenüber dem Finanzamt). Betrifft mich in meiner geplanten Anlage tatsächlich auch. Bei knapp 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 20 kW Einspeisebegrenzung "muss" etwas in den Speicher, während der Mittagsspitze. |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Mwst. für Speicher zurückholen |
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