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Möglichkeiten Ausführung Brandschutz Gartenhaus auf Grundstücksgrenze

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  •  cheikh
30.1. - 3.2.2019
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Hallo,

Nachdem ich ein Holz-Gartenhaus (5x5) direkt an die Grundstücksgrenze  (NÖ) stellen will, muss laut Behörde (nach Rücksprache mit Sachverständigem der Gemeinde) auch ein entsprechender Brandschutz zum Nachbarn mitausgeführt werden.

Prinzipiell könnte ich natürlich eine Schalsteinmauer oder Ytong Mauer errichten und das Gartenhaus dran stellen.
Feuerschutz-Dämmplatten ("Heraklith") am Gartenhaus auf der Seite zum Nachbarn zu befestigen ist offensichtlich keine Option, da der Brandschutz grundsätzlich vom Bauwerk entkoppelt bzw. selbsttragend sein muss....

Eventuell gibt es aber auch noch andere (unkompliziertere) Möglichkeiten den entsprechenden Brandschutz zu gewährleisten?

Vielen Dank!!

Lg,
cheikh

  •  Poidl92
30.1.2019  (#1)
Hier findest du eine große Auswahl an geprüften Wandaufbauten hinsichtlich Brandschutz und weiteren Faktoren.

https://www.dataholz.eu/bauteile/aussenwand.htm

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  •  cheikh
31.1.2019  (#2)
Vielen Dank - mir geht es v.a. um "freistehende" Alternativen zur "klassischen" Mauer, daher auch meine Frage welche anderen Möglichkeiten es grundsätzlich noch gibt bzw. der eine oder andere Forums-User schon angewendet hat...

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  •  mackica
  •   Gold-Award
2.2.2019  (#3)
Wieso gibts du nicht einfach eine steinwoll-fassadendämmplatte oder fermacell powerpanel hintendrauf? Wieso sollte der Brandschutz vom Gebäude entkoppelt sein - das entspricht ja keiner Vorschrift...ich wüßte nicht wo es hierfür eine Grundlage geben soll??

kennt sich der Sachverständige wirklich aus?

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  •  AnTeMa
2.2.2019  (#4)
bei F 90 B- Bauteilen, die auch für Wohnbauten bei Grenzbebauung zulässig sind,
werden zB als äußere Verkleidung div Feuerschutzplatten verwendet, innen Holz
- im Prinzip außen wetterfeste zementgebundene Platten wie von Fermacell, Knauf,etc geliefert- ggf bei diesen nachfragen. Innenseitig zB Gipsfaserplatten.

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  •  gif0061
  •   Bronze-Award
3.2.2019  (#5)
Darf man überhaupt ein 5x5 Gartenhaus Direkt an Grenze stellen?

Zumindest ist es Bewilligungspfluchtig oder?

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  •  HGOTT
3.2.2019  (#6)
Guten Morgen, grundsätzlich muss der Bauteil die Brandschutzanforderung erfüllen, d.h. die gesamte Wand.Ich habe schon ein System verwendet, das F60 entspricht d.h auch geprüft ist.


2019/20190203651401.jpg

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2.2019  (#7)
F60 was normal gefordert ist bekommt man eh schnell hin - da reicht jeder Putz auf Dämmmaterial (auch EPS oder Holzweichfaser).
Wenn kein Verputz gewünscht dan fermacell powerpanel.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
3.2.2019  (#8)
Statt der alten Feuerwiderstandsklassen nach ÖN B 3800 (Bsp. F60 usw) sollten die Klassen der ÖN EN 13501 (Bsp. REI60 usw) verwendet werden.

... und rein Interessehalber (bitte um Korrektur falls ich falsch liege):
Lt. NÖ BO gilt ja die modifizierte OIB RL RL [Rücklauf] 2 (2011) ...
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40012702/Anlage_02.pdf

Punkt 4 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
Aus meiner Sicht gibt es hier für untergeordnete eingeschoßige Bauwerke (fast) keine Ausnahmen wie in der Version 2015, also ist lt. Punkt 4  an der Grundgrenze eine brandabschnittsbildende Wand gemäß Tabelle 1b (abhängig von der Gebäudeklasse) auszubilden (außer Ausnahmen gemäß Pkt. 4.2 oder OIB RL RL [Rücklauf] 2.2 überd.Stellplätze oder Garagen) ... welche Anforderung trifft denn nun bei dir zu?

Ob jeder Nachbar es zulässt, daß man von „seiner“ Seite aus eine Wand verputzt, wartet und instand hält?

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  •  mackica
  •   Gold-Award
3.2.2019  (#9)
Zuerst haus fertig verputzen und dann per kran hinstellen - so machen wir das mit dem gartenhaus

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