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Mietwohnung für Kind - Mietvertrag wie?

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
26.9.2023 - 30.1.2024
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Wie geht man am besten vor, wenn man für das eigene Kind, welches bald 18 wird, aber aufgrund der Lehrlingsentschädigung sich eine Wohnung nicht alleine leisten kann, eine Mietwohnung (auf einige Jahre befristet) zur Verfügung stellen will?

Variante 1: das Kind geht als Mieter und man selber muss als Bürge/Zahler unterschreiben.

Variante 2: man mietet die Wohnung selber

Sehe ich folgendes richtig?
Nachteil bei Variante 1: wenn das Kind nicht zahlen kann und im worst case auch nicht willens wäre den Mietvertrag zu kündigen (wobei das bei befristet ohnehin erst ca. nach 15 Monaten geht), dann müsste ich selber weiterzahlen bis die Befristung aus ist, weil ich als Nichtmieter auch nicht kündigen kann.

Nachteil bei Varainte 2: allfällige Förderungen können nicht lukriert werden. Ich habe evtl. Verpflichtungen?/Haftungen?

Vorteil bei Variante 2: ich kann den Vertrag einfach kündigen.

Was ist da weiters zu bedenken, was übersehe ich?

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
26.9.2023  (#1)
Wieso soll das "Kind" schon so früh eine eigene Wohnung beziehen?

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
26.9.2023  (#2)

zitat..
Bungi schrieb:

Wieso soll das "Kind" schon so früh eine eigene Wohnung beziehen?

Warum nicht?


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
26.9.2023  (#3)
warum früh? wenn 18 ist, dann ändert sich ja auch nichts am Sachverhalt.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
27.9.2023  (#4)
Variante 2 kann schwierig werden wenn die in Frage kommende Wohnung mit Wohnbauförderung errichtet wurde -> Mietwohnung = Hauptwohnsitz

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
27.9.2023  (#5)

zitat..
Bungi schrieb:

Wieso soll das "Kind" schon so früh eine eigene Wohnung beziehen?

Vll ist ja die Lehrstelle an einem anderen Ort. Bin selber mit 19 raus, hilft einem sehr das echte Leben kennen zu lernen. 
Aus Vermietersicht ist halt auch die Frage was der dir Anbietet für eine Lösung. 
je nach familiärem Verhältnis würde ich zu Variante 1 tendieren mit einer kurzen Befristung von 3 Jahren sofern da die Lehre vorbei ist kann man sich ja dann eine neue Wohnung sicher oder verlängern. Vll kommt dann auch eine Freundin oder Ähnliches dazu dann lässt es sich leichter stemmen einen Wohnung. 


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
27.9.2023  (#6)
das hab ich mir auch gedacht, aber erstens müsste der Vermieter darauf einsteigen (gut, das ist kein großer Nachteil für ihn, evtl. sogar Vorteil), aber vor allem sehe ich den Nachteil, dass dann die Miete nach 3 Jahren stark angehoben werden könnte, während ansonsten nur anhand der vereinbarten Inflationsklausel erhöht werden kann.

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
27.9.2023  (#7)

zitat..
hausplanung schrieb:

das hab ich mir auch gedacht, aber erstens müsste der Vermieter darauf einsteigen (gut, das ist kein großer Nachteil für ihn, evtl. sogar Vorteil), aber vor allem sehe ich den Nachteil, dass dann die Miete nach 3 Jahren stark angehoben werden könnte, während ansonsten nur anhand der vereinbarten Inflationsklausel erhöht werden kann.

Korrekt, aktuell aber generell schwer eine unbefristete Wohnung bzw. etwas mit mehr als 5 Jahren zu finden. 

Generell kann man sich ja je nachdem wo du dich befindest nach Richtwertmieten umsehen (Altbau, usw) da kann nicht nach belieben erhöht werden. 


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
28.9.2023  (#8)

zitat..
thomasdoe schrieb:

Variante 2 kann schwierig werden wenn die in Frage kommende Wohnung mit Wohnbauförderung errichtet wurde -> Mietwohnung = Hauptwohnsitz

inwiefern wird es schwierig bei WBF? weil dann der mietende Elternteil dort den Hauptwohnsitz haben müsste um die Wohnung überhaupt mieten zu dürfen?

Wenn wir mal grundsätzlich von Variante 2 ausgehen, also Elternteil mietet die Wohnung für das gerade noch minderjährige Kind (welches aber bald volljährig wird) ohne selbst dort zu wohnen (weder Haupt-, noch Nebenwohnsitz). Ist dies dann ein Problem hinsichtlich Untermiete?

Wie wäre da eine optimale Versicherung abzuschließen? Haushaltsversicherung mit inkludierter groben Fahrlässigkeit auf den Namen des Kindes oder auf den Elternteil? Der Elternteil hat ja schon eine zb Privathaftpflicht aufgrund seines Wohnsitzes woanders, brauchen würde sie das Kind.


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
30.1.2024  (#9)
Darf ich nochmals diese Frage aufwerfen bzgl. einer Mietwohnung, wo ein Elternteil Mieter ist, aber nur das Kind drinnen wohnen soll:

Wie wäre da eine optimale Versicherung abzuschließen? Haushaltsversicherung mit inkludierter groben Fahrlässigkeit auf den Namen des Kindes oder auf den Elternteil oder auf beide? Der Elternteil hat ja schon eine zb Privathaftpflicht aufgrund seines Wohnsitzes woanders, brauchen würde sie das Kind.
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Wie wäre dann der Ablauf, wenn das Kind zb die Badewanne überlaufen lassen würde? Vermieter wendet sich an den Mieter=Elternteil wegen Schaden, die Privathaftpflicht des Elternteils wendet sich an die Privathaftpflicht des Kindes und diese zahlt letztlich? Wenn Kind keine Versicherung hätte, müsste letztlich das Kind bezahlen? Oder wendet sich der Vermieter direkt an das dort wohnende Kind?

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