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Manipulationsgebühr

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  •  newer
15.8. - 17.8.2018
23 Antworten | 9 Autoren 23
23
Hallo! 

Kann ein Unternehmen ohne darauf vorab hinzuweisen eine Manipulationsgebühr (immerhin 30%) für zurückgegebene Ware verrechenen? Ware wurde bereits abgeholt, jedoch wurden wir nicht auf diese Manipulationsgebühr hingewiesen. Steht auch nirgends am Auftrag, Homepage mit AGBs gibt es nicht. 

Danke! 

  •  massiv50er
17.8.2018  (#21)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________

In newers Fall sehe ich es eher als Frechheit, dass ihr ein günstigeres Material haben wolltet und daraufhin wurde euch ein noch teureres geliefert. Hier würde ich ansetzen und sagen, dass das so nicht bestellt wurde und aus. Es ist schlicht und ergreifend eine Falsch-/Fehllieferung.


ich würde persönlich auch hier ansetzen. das günstigere material war doppelt so teuer wie bei anderen Inst.... Das doppelte ist im Endeffekt teuerer als das Harreither Material? Was wurde schriftlich per Mail festgehalten?


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  •  newer
17.8.2018  (#22)
War jetzt kurz bei der Konsumentenberatung. Da ich die Rechnung noch nicht habe, soll ich warten und dann noch mal kommen. Bzgl. Der AGBs genügt es anscheinend diese irgendwo im Büro/Geschäft hängen zu haben, er muss mich nicht extra darauf hinweisen bzw. mir diese aushändigen.

Wobei ich auf der WKO Seite gerade folgendes gefunden habe:
"Die Geltung von AGB müssen die Vertragspartner vereinbaren. Es genügt nicht, die gewünschten AGB beispielsweise im Unternehmen aufzulegen oder auszuhängen. Das bloße Übermitteln zusammen mit dem Auftragsangebot bedeutet noch nicht, dass der Vertragspartner die AGB kennt und akzeptiert (möglicherweise verwendet er selber ebenfalls AGB, die den Ihren durchaus widersprechen können). Das Abdrucken von AGB auf Rechnungen oder Lieferscheinen bleibt in der Regel ohne Wirkung. Um ausschließen zu können, dass Ihr Vertragspartner später die Geltung Ihrer AGB bestreitet, sollten Sie anlässlich des Vertragsabschlusses besonders deutlich auf deren Geltung hinweisen"

Widerspricht sich eigentlich mit dem, was mir die Konsumentenberatung gesagt hat. Oder gilt das nicht, wenn ich Privatperson bin? 
Ich warte mal auf die Rechnung, dann sehen wir weiter. 

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
17.8.2018  (#23)

zitat..
Baumau schrieb: Wir sind einfach alle verwöhnt, dass man Ware fast überall umtauschen und zurückgeben kann. Nachdem eine Ware gekauft wurde, muss der Unternehmer diese überhaupt nicht zurücknehmen. Er kann dir auch nur 10% des urspr. Preises anbieten.


Tut mir leid, aber es ist bei uns schon immer noch so, dass der Konsument im Verhältnis zu Unternehmen als besonders schützenswert gilt (und ich hoffe jeder weiß warum das so ist).

Wenn ein Unternehmen das, was du da oben geschrieben hast, vorab offen kommuniziert, stellt sich die Frage nach einer Rücknahme ohnehin nicht - es wird erst gar nicht zu Aufträgen kommen.



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