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Manipulationsgebühr

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  •  newer
15.8. - 17.8.2018
23 Antworten | 9 Autoren 23
23
Hallo! 

Kann ein Unternehmen ohne darauf vorab hinzuweisen eine Manipulationsgebühr (immerhin 30%) für zurückgegebene Ware verrechenen? Ware wurde bereits abgeholt, jedoch wurden wir nicht auf diese Manipulationsgebühr hingewiesen. Steht auch nirgends am Auftrag, Homepage mit AGBs gibt es nicht. 

Danke! 

  •  ptelea
  •   Silber-Award
15.8.2018  (#1)
An sich gibt es kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch, das ist ein Entgegenkommen des Unternehmens (anders beim Online-Kauf), wenn kein Mangel besteht. Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, kann das Unternehmen bei Rücktritt auch eine Stornogebühr verlangen.

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  •  newer
15.8.2018  (#2)
Muss man darauf nicht hingewiesen werden? Es steht ja nirgends geschrieben, wie es sich im Falle einer Rückgabe verhält. 

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  •  ptelea
  •   Silber-Award
15.8.2018  (#3)
Mit Vertragsabschluss stimmst du automatisch den AGB zu, egal ob du sie gelesen hast.

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  •  DeepB
  •   Bronze-Award
15.8.2018  (#4)
das stimmt so meines wissens nicht. Soweit mir bekannt nur wenn ausdrücklich erwähnt und dem Kunden ausgehändigt oder ausgehängt

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  •  newer
15.8.2018  (#5)
Ist ein bisschen kompliziertk aber konkret geht es um Installationsmaterial. Bisher war es so, dass Material das zuviel war oder übrig geblieben ist, zurückgerechnet wurde. Diesmal geht es jedoch um eine größere Menge, da wir uns über den Tisch gezogen fühlten. Ware wurde abgeholt und es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass eben Storno- bzw. Manipulationsgebühr fällig werden. 
Über soetwas müssten wir doch vorab informiert werden? 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
15.8.2018  (#6)
Gesetzlich ist der Händler nicht verpflichtet Ware zurück zu nehmen. Die Frage ist was in seinen AGB steht.

Er müsste dir diese jedenfalls vorgelegt/übergeben haben, sonst sind sie meines Wissens nicht anwendbar.

Sollte er dir vorher die Rückgabe der Ware ohne Kosten erlaubt haben, war dies wohl einfach nur Kulanz. Keine Ahnung ob man hier schon das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, denke aber eher nicht.

Ich kenne den Hintergrund nicht, aber man muss auch verstehen, dass Unternehmern mit einer Warenretoure Aufwand und Kosten entstehen und der Verursacher damit belastet wird.

Solltedies keine Lagerware sein bzw extra für euch bestellt worden sein, kann man dem Händler schwer was vorwerfen.

Sucht noch Mal das Gespräch, vielleicht kannst du zumindest bessere Konditionen aushandeln.

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  •  newer
15.8.2018  (#7)
Ich verstehe es ja, dass Lieferkosten anfallen und dass wir diese bezahlen müssen. Aber 30% vom Warenwert ohne, dass er uns darauf hinweist, finde ich sehr viel. Er hätte Bescheid sagen können, dann hätten wir entsprechend reagieren können. Uns wurde nie etwas vorgelegt bzw. Auch nie darauf hingewiesen, dass dem so sei (ehrlich gesagt, wusste ich bis dato nicht einmal, dass es soetwas gibt). 
Darum eben meine Frage, ob das so rechtens ist, wenn er uns nie etwas vorgelegt bzw. Gesagt hat. 

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
15.8.2018  (#8)
JA es ist rechtens, denn dein Händler hat keine Pflicht zur Warenrücknahme!
Das hättest du vorab vereinbaren müssen, gratis oder mit xx %.
Kannst die Ware ja über willhaben los werden, und probieren ob du dann billiger aussteigst

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  •  newer
15.8.2018  (#9)
Er hat die Ware bereits abgeholt und kommt jetzt hinterher damit an, eben 30% des Warenwertes zu verrechnen. Ich könnte die Ware also gar nicht mehr anders verkaufen, da ich sie nicht mehr besitze. Daher hätte er vorab Bescheid sagen können, damit wir uns eben überlegen können, wie wir handeln.

Edit: ich habe mich vllt. Nicht klar ausgedrückt, dass Installationsmaterial stammt vom Installateur selber und nicht vom Händler, es wird nach Aufwand abgerechnet, sprich, dass was nicht benötigt wird, wurde bisher zurückgeschrieben. Darum dachten wir uns nichts dabei, als wir die jetztigen Waren storniert haben. Ich würde ja in den AGBs nachsehen, aber von der Firma habe ich nichts bekommen, Homepage existiert nicht und im Internet (über Google) findet man eine allgemeine Formulierung, wo bei Manipulationsgebühr bzw. Stornogebühr xx% stehen. Hilft mir also auch nicht weiter. emoji

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  •  austriansales
16.8.2018  (#10)
Ich würde diesbezüglich den Konsumentenschutz fragen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#11)

zitat..
newer schrieb: Installationsmaterial stammt vom Installateur selber und nicht vom Händler, es wird nach Aufwand abgerechnet


ok, das ist dann doch eine andere Situation, wenn du mich fragst.

Wenn der Installateur mit einer Materialsammlung zu dir kommt, im Rahmen einer Regiebeauftragung, dann ist das doch keine Rückgabe von bestellter Ware.

Vergleiche Mal: Du beauftragst den Baumeister, dass er dir einen Rohbau mit Ziegeln in Regie aufstellt. Wieviel er dafür braucht ist unternehmerisches Risiko und sein Problem. Er bestellt vom Baustoffhändler oder Ziegelwerk 10 Paletten, was er nicht braucht holt er ab und verrechnet wird der tatsächliche Verbrauch. Es gibt da keine Rückgabe.

Anders wäre es, wenn du selbst vom Ziegelwerk die 10 Paletten bestellst und den Rohbau selbst aufstellst.

Lass dich hier nicht abzocken und wehre dich!

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#12)
Mir ist der Sachverhalt immer noch nicht ganz klar.

Hast du den Installateur für die Arbeiten beauftragt und das Material verrechnet er nach tatsächlichem Verbrauch oder hast du einfach bei Installateur Ware bestellt?

Wer hat die Mengen berechnet?

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  •  newer
16.8.2018  (#13)
Ok sry, ich probiers nochmal. 
Der Installateur macht das alles, bei der jetzt zurückgeschickten Ware geht es konkret um FBH FBH [Fußbodenheizung] Material, da wir uns hier über den Tisch gezogen fühlten (lt. Angebot hätten wir Harreither bekommen, die war uns zu teuer, somit haben wir zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart, dass wir eine "normale, günstigere" einbauen. Hab ihm auch Preise von anderen Installateuren geschickt mit gleicher Marke. Dann kam das Material und kurz darauf die Rechnung, wobei er das doppelte verlangte im Gegensatz zum andern Installateur und zusätzlich noch teurer als die Harreither FBH FBH [Fußbodenheizung]. Somit fühlten wir uns über den Tisch gezogen und haben gesagt, dass wir das zurückschicken). Sicher auch unsere Schuld, dass wir das nicht niedergeschrieben haben bzgl. "günstigeren" FBH, aber er hätte bei der Stornierung sagen können, dass er was verrechnen muss bzw. Seine AGBs vorlegen können. Es war auch an Material zuviel bestellt (z.b.8 stk. Raumthermostat statt 5) was ich bei der Lieferung schon hinterfragt habe, auch da wurde mir gesagt, was zuviel ist bzw. Wir nicht brauchen, wird zurückgerechnet. 
Sicher ist es auch unsere Schuld, aber mir geht es darum, dass er uns darauf hinweisen hätte müssen, woher soll ich wissen, dass es 30% sind? Es könnten genauso 10% sein, nur möchte er jetzt vllt. Noch was rausholen. 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#14)
Ok, jetzt verstehe ich es.

Hattet ihr das Angebot mit dem Harreither Material bereits an ihn vergeben bzw. etwas unterschrieben und seids dann später drauf gekommen etwas zu ändern oder bereits vor Auftragsvergabe?

Wenn ihr an ihn kommuniziert habt, dass ihr günstigeres Material als jenes von Harreither wollt und er liefert euch teureres würde ich dies keinesfalls akzeptieren. Wie argumentiert er das bitte?

Ich würde da gar nicht sagen, dass ihr etwas zurückschickt. Er hat einfach etwas falsches geliefert, Punkt.

Im schlimmsten Fall soll er das Harreither Material verbauen, wenn das billiger war, als das zuletzt gelieferte.

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  •  newer
16.8.2018  (#15)
Nein, er hat nicht das Harreither Material geliefert, sondern die "günstigere" die im Endeffekt nicht günstiger ist. 
Geändert haben wir das nach Auftragsvergabe (per Mail), wobei das auch kein Problem war, da das Material noch nicht bestellt war. Material wurde erst kurz vor der Schüttung bestellt und geliefert bzw. dann nicht verbaut, da wir es zurückholen ließen. 
Wie gesagt, mir geht es jetzt konkret darum, ob er uns darauf hinweisen hätte müssen bzw. Ob er das hier jetzt verlangen kann, wenn ich auch in keine AGBs schauen kann.

Ps. Der, der das Material verbaut (Arbeiter dieser Firma),  gehört zu unsere Verwandtschaft darum sind wir sicher auch etwas gutgläubig und naiv an die Sache rangegangen emoji

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#16)
Ein Verwandter springt so mit euch um? ... 

Ich würde keine Manipulationsgebühr akzeptieren, da ihr ihn ja gebeten habt ein günstigeres Material zu liefern. Somit hat er nicht das geliefert, was ihr bestellt habt.

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  •  newer
16.8.2018  (#17)
Naja, eher dessen Chef. 
Wie gesagt, viel schief gegangen, auch von unserer Seite her. 
Aber die Manipulationsgebühr wollen wir so auch nicht akzeptieren. Hätte er uns darauf hingewiesen bzw. seine AGBs irgendwann einmal ausgehändigt, ok, dann sind wir selber Schuld. Aber unter diesen umständen sehen wir es nicht ein. 

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#18)
aus meiner sicht ist eine sog. manipulationsgebühr von 30% sicherlich wucher und würde bei keinem gericht durchgehen, auch wenn's wo in den agb's steht oder sonst irgendwo.
der lieferant muss seine aufwände (die er sicher auch hatte) aufschlüsseln und da geht es wohl nur um ein paar stunden für liefern und abholen.

bei uneinsichtigkeit mit konsumentenschutz bzw. ak kontakt aufnehmen.

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  •  newer
16.8.2018  (#19)
Ok danke für eure Einschätzungen. Werde mich mal beim Konsumentenschutz schlau machen. 
Wie gesagt, dass ich Lieferkosten trage, ist mir auch völlig klar. 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.8.2018  (#20)

zitat..
coisarica schrieb: sog. manipulationsgebühr von 30% sicherlich wucher


Nein, ist es nicht. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Wenn es keine Lagerware ist und extra für den Kunden bestellt wurde, kann man das schon nachvollziehen. Wer weiß wie lange die Ware dann auf Lager liegt bzw. mit wieviel Abschlag sie der Händler dann verkaufen kann.

Wir sind einfach alle verwöhnt, dass man Ware fast überall umtauschen und zurückgeben kann. Nachdem eine Ware gekauft wurde, muss der Unternehmer diese überhaupt nicht zurücknehmen. Er kann dir auch nur 10% des urspr. Preises anbieten.

In newers Fall sehe ich es eher als Frechheit, dass ihr ein günstigeres Material haben wolltet und daraufhin wurde euch ein noch teureres geliefert. Hier würde ich ansetzen und sagen, dass das so nicht bestellt wurde und aus. Es ist schlicht und ergreifend eine Falsch-/Fehllieferung.

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  •  massiv50er
17.8.2018  (#21)

zitat..
Baumau schrieb:
__________________

In newers Fall sehe ich es eher als Frechheit, dass ihr ein günstigeres Material haben wolltet und daraufhin wurde euch ein noch teureres geliefert. Hier würde ich ansetzen und sagen, dass das so nicht bestellt wurde und aus. Es ist schlicht und ergreifend eine Falsch-/Fehllieferung.


ich würde persönlich auch hier ansetzen. das günstigere material war doppelt so teuer wie bei anderen Inst.... Das doppelte ist im Endeffekt teuerer als das Harreither Material? Was wurde schriftlich per Mail festgehalten?


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