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Maklerprovision - Adresse aber selbst ausfindig gemacht [W]

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  •  Shivers
  •  [W]
  •  [Wien]
17.11.2018 - 17.2.2019
36 Antworten | 22 Autoren 36
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Liebes Forum,

folgender Fall: Ich habe heute Morgen (Samstag) eine Maklerin bzgl. eines Inserats auf willhaben angerufen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich nähere Informationen am Montag zugesandt bekomme, und sich meine (Wohn- und E-Mail-)Adresse notiert.

Jetzt habe ich aber über Google Maps herausgefunden, wo das betreffende Objekt liegt und würde zunächst gerne versuchen, mit der Eigentümerin direkt in Kontakt zu treten.

Frage: Ist dies noch möglich, ohne Provision zu zahlen - oder sinnlos? Soll ich der Maklerin mitteilen, dass sie noch nicht tätig werden soll oder ist es egal, solang ich noch nichts (z.B. Widerrufserklärung für die 14-Tages-Frist der Rücktrittserklärung) unterschrieben habe?

LG

  •  Innuendo
  •   Gold-Award
19.11.2018  (#21)
Bashing kommt wahrscheinlich aus der subjektiven Sichtweise, dass ein Immo Makler meist mit sehr teurem Wägelchem und eh schon genug Kohle in Verbindung gebracht wird. Meist auch noch in den Medien genauso sugeriert. Ich kenn aber auch genug kleine Fische (also "Normalos" die für ihr Geld arbeiten müssen und Jobs auf Provisionsbasis haben auch ihre Kehrseite) die in grösseren Unternehmen als Makler tätig sind und da fährt auch nur der Chef mitn Porsche. emoji

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  •  Notausgang
19.11.2018  (#22)
In meinem Fall kommt etwaiges Bashing ausschließlich aus persönlichen Erfahrungen mit Maklern in verschiedenen Immobiliengeschäften.
Von "Klassikern" wie Aufsperren einer Wohnung, danach kommentarlos mit dem Handy spielen und ungehalten auf störende Fragen der Kunden reagieren bis hin zu Aussagen wie "ich war mehrmals beim Bauamt bzw. BG/Grundbuch und habe alle Unterlagen geprüft, alles hat seine Ordnung" bei einem Grundstück mit einem 100 m2 Schwarzbau, zwei seit dreißig Jahren nicht benützungsbewilligten Gebäuden und einem 30 m2 Überbau des Nachbarn.

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  •  kech
  •   Silber-Award
19.11.2018  (#23)
Egal, wie man zu Maklern stehen mag, im geschilderten Fall wurde mit der Maklerin Kontakt aufgenommen. Ihr steht daher bei Kauf der Immobilie Provision zu. Die Höhe ist aber wahrscheinlich noch verhandelbar. Aus meiner Erfahrung sind Makler hier entgegenkommend.

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  •  Notausgang
20.11.2018  (#24)

zitat..
kech schrieb: Egal, wie man zu Maklern stehen mag, im geschilderten Fall wurde mit der Maklerin Kontakt aufgenommen. Ihr steht daher bei Kauf der Immobilie Provision zu. Die Höhe ist aber wahrscheinlich noch verhandelbar. Aus meiner Erfahrung sind Makler hier entgegenkommend.


So sehr ich Makler verachte - genau so ist es. Im beschriebenen Fall wird der Threadersteller keine Chance zu haben, die Provisionszahlung zu verweigern. Es wäre höchst unwahrscheinlich dass die Maklerin bei einer Verweigerung der Provisionszahlung nicht klagen würde (zumal die meisten Makler gute Beziehungen zu Anwälten haben zu denen sie die Käufer zur Kaufvertragserstellung "vermitteln"), durch Kontaktaufnahme ist leicht zu beweisen dass der Threadersteller durch das von der Maklerin erstellte Inserat auf die Immobilie aufmerksam wurde und die Rechtsprechung ist in Österreich meist SEHR maklerfreundlich.

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  •  maack
  •   Gold-Award
20.11.2018  (#25)
um mal zum eigentl. Thema zurückzukommen

steht dem kunden immer ein Widerrufsrecht zu innerhalb der 14 Tage und da er wie  erschreibt von der Maklerin nichts bekommen hat und diese erst später tätig werden würde, kann er auch widerrufen.

der Verzicht auf die 14 Tägige Widerrufsfrist ist möglich sollte aber schriftl. festgehalten werden das der kunde vor ablauf der widerrufssfrist das tätigwerden des maklers verlangt.

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  •  kech
  •   Silber-Award
20.11.2018  (#26)
Das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn  Kaufinteresse besteht, macht keinen Sinn. 
Wir wissen nicht, ob der Verkäufer einen Exklusivvertrag mit dem Makler abgeschlossen hat. Falls ja, hat der Makler Anspruch auf Provision, selbstverständlich nur, wenn es zum Kaufabschluss kommt. Hat der Verkäufer keinen Alleinvermittlungsauftrag erteilt, kann er auch selbst einen Käufer suchen. Da aber die Maklerin auf Grund ihres Inserats in Willhaben kontaktiert wurde, kann sie nicht umgangen werden. Wenn es zum Kaufabschluss kommt, ist daher Provision fällig.

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  •  sharknz
21.11.2018  (#27)

zitat..
kech schrieb: Da aber die Maklerin auf Grund ihres Inserats in Willhaben kontaktiert wurde, kann sie nicht umgangen werden. Wenn es zum Kaufabschluss kommt, ist daher Provision fällig.


Ich denke, das ist nicht so eindeutig. Zwar wurde die Maklerin aktiv kontaktiert, sie hat aber noch keine Adresse rausgegeben. Daher ist sie mMn noch nicht verdienstlich geworden und damit nicht provisionsberechtigt. Schriftlich hast sie auch nichts von dir - es wird ihr also schwer fallen eindeutig zu beweisen, dass du sie genau wegen dieser einen Immobilie angerufen hast (Aussage gegen Aussage). Blöd wäre nur, wenn sie nur 1 einziges Objekt im Angebot hätte emoji
Aber natürlich könnte Sie versuchen, die Provision später einzuklagen und hätte sicher auch Chancen damit erfolgreich zu sein. Rechtliche Fragen zu Maklern sind leider äußerst selten eindeutig und vor Gericht wird oft sehr maklerfreundlich agiert.
Wenn sie einen Alleinvermittlungsauftrag hat, führt aber sowieso kein Weg an ihr vorbei.

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
21.11.2018  (#28)

zitat..
Shivers schrieb: Ich habe ... eine Maklerin bzgl. eines Inserats ... angerufen.


zitat..
Shivers schrieb: Sie hat ... sich meine (Wohn- und E-Mail-)Adresse notiert


So einfach ist die Provision verdient. Du warst aktiv und sie hat deine Daten. Da kommst nicht raus.
Sie hat sich auf einem Anfragbogen deine Daten zum Objekt notiert. Natürlich könntest du versuchen mit aussage gegen Aussage zu argumentieren, aber mit ihrer schriftliche Notiz und dem telefonischen Nachweis hat sie die besseren Karten.

Mich hat es ähnlich gefressen und hab wirklich viel versucht da raus zu kommen.

ich hatte über ein immobilienportal eine Anfrage geschickt in der ich fragte ob das Objekt zu vermieten sei. Daraufhin bekam ich ungefragt ein Expose und keine Antwort auf meine Frage (war ein Rohbau also nicht zu vermieten, ging aber aus dem Inserat nicht hervor)
ich hab das Haus über 1 Jahr später direkt vom Bauträger gekauft und bekam sofort einen Anruf vom Makler... Die Info wer der Bauträger war kam aber nicht vom Makler, das Haus steht in meiner heimatgemeinde von daher wusste eh jeder wer das gebaut und verkauft hat. der makler hatte auch keinen exklusiv vertrag mehr... trotzdem nach mehreren anwaltsgesprächen war die einhellige Meinung ... bezahl den Mann sonst klagt er dich auf die volle Summe

wir haben uns auf einen deutlich kleineren Betrag geeinigt aber ich kann dir garantieren, ich habe alles versucht außer es auf eine Klage ankommen zu lassen. (Der Bauträger hat dann die Hälfte der Provision übernommen, bzw. mir nachgelassen um den Frust zu verringern)

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  •  maack
  •   Gold-Award
21.11.2018  (#29)
was lernen wir daraus man sollte am Telefon vorsichtig mit der bekanntgabe seiner pers. daten sein und wen man diese gibt ;)

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  •  Notausgang
21.11.2018  (#30)
OGH:
Die Kausalitätsprüfung hat nach der „conditio sine qua non“‐Formel zu erfolgen: Nach dieser Formel ist zu prüfen, was geschieht, wenn man sich aus dem zu prüfenden Sachverhalt, der dem Geschäftsabschluss zugrunde liegt, die Tätigkeit des Maklers „wegdenkt“ (also fiktiv annimmt, dass der Makler nicht in Erscheinung getreten wäre und nichts getan hätte). Kommt man zum Ergebnis, dass ohne die Tätigkeit des Maklers der Geschäftserfolg nicht zustande gekommen wäre, so war die Tätigkeit des Maklers kausal, andernfalls eben nicht. (...)

Für das Entstehen des Provisionsanspruches genügt schon die Mitveranlassung des Geschäftsabschlusses.


 


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  •  MissT
  •   Gold-Award
21.11.2018  (#31)

zitat..
mhmamb schrieb:
ich hatte über ein immobilienportal eine Anfrage geschickt in der ich fragte ob das Objekt zu vermieten sei. Daraufhin bekam ich ungefragt ein Expose und keine Antwort auf meine Frage (war ein Rohbau also nicht zu vermieten, ging aber aus dem Inserat nicht hervor)
ich hab das Haus über 1 Jahr später direkt vom Bauträger gekauft und bekam sofort einen Anruf vom Makler... Die Info wer der Bauträger war kam aber nicht vom Makler, das Haus steht in meiner heimatgemeinde von daher wusste eh jeder wer das gebaut und verkauft hat. der makler hatte auch keinen exklusiv vertrag mehr... trotzdem nach mehreren anwaltsgesprächen war die einhellige Meinung ... bezahl den Mann sonst klagt er dich auf die volle Summe

wir haben uns auf einen deutlich kleineren Betrag geeinigt aber ich kann dir garantieren, ich habe alles versucht außer es auf eine Klage ankommen zu lassen. (Der Bauträger hat dann die Hälfte der Provision übernommen, bzw. mir nachgelassen um den Frust zu verringern)


Wundert sich jetzt noch irgendwer darüber, warum so viele Menschen eine dermaßen schlechte Meinung über Makler haben??? 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
21.11.2018  (#32)
Wenn ich mit einem Makler nichts zu tun haben will, dann darf ich aber auch nicht anrufen dort!
Dann setzt man sich mit dem Verkäufer zusammen. Ob der dann auch gewillt ist, privat zu verkaufen, ist eine andere Sache!
Warum arbeitet der Verkäufer eines Grundstückes oder Hauses mit einem Makler zusammen? Nicht jeder Verkäufer will/kann nicht dauernd Besichtigungstermine wahrnehmen, die dann eh oft nicht eingehalten werden son Seiten der Interessenten. Nicht jeder Anbieter einer Immobilie ist der Verkäufertyp. Dafür gibt es dann eben diese Berufsgruppe, die Makler.
Natürlich weiß ich, dass es viele Schlitzohren von Maklern gibt, dass aber alle in einen Topf geworfen werden, ist nicht fair! Ist bei jeder Berufsgruppe so, dass es Gute, und weniger gute Mitarbeiter gibt! 

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  •  natrix
21.11.2018  (#33)

zitat..
kernoel schrieb: Was habts auf einmal alle gegen das Prinzip Angebot und Nachfrage? Von der anderen Seite gesehen habts ja auch nix dagegen! Und zum Thema "Mördermäßig abkassieren ohne Wissen und Leistung" - wenn dem so wäre, würden sich nicht gebildete, wissende Menschen in die Branche begeben? Es ist nicht so, der durchschnittliche Makler ist keineswegs reich. Ihr wisst schon, was von bspw. 3.600,- Provision übrig bleibt? Nach Abzug der UST., Einkommensteuer, SVA, Auto- u. Brüokosten, Urlaub, Krankenstand etc.? Makler-Bashing ist aber seit Jahren modern, keine Frage.


Ich glaube, gegen Makler als Menschen hat eh kaum jemand etwas. Und wahrscheinlich auch nicht wirklich gegen den Beruf des Maklers. Der Beruf stammt halt, wie viele andere auch, noch aus einer Zeit vor dem Internet. Und meiner Meinung nach ist die Sache mit den Provisionen auch nicht mehr wirklich zeitgemäß, weil eben, wie angesprochen wurde, ein großes Haus in guter Lage nicht unbedingt schwieriger zu verkaufen ist, als ein kleines Haus auf dem Land. 

Inzwischen ist es halt so, dass viel weniger Leute als früher daurauf angewiesen sind einen Makler zu beauftragen, um ein Haus oder eine Wohnung zu finden oder zu verkaufen. Ein Bestellerprinzip wäre deshalb bei Maklern wünschenswert, wobei das bei der Umsetzung natürlich auch seine Tücken hat, wenn die Kosten dann doch indirekt wieder auf den Käufer umgelegt werden. Dass da nicht nur Zufriedenheit bei Käufern oder Mietern vorherrscht, ist ja klar.

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  •  kech
  •   Silber-Award
22.11.2018  (#34)
@shivers
Weißt du überhaupt, ob die Maklerin einen konkreten Vermittlungsauftrag erhalten hat?
Ist sie vielleicht alleinverantwortlich tätig geworden?
Ob in einem solchen Fall Provisionsanspruch besteht, ist zumindest zweifelhaft.

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  •  natrix
22.11.2018  (#35)
Solange man nichts genauers weiß, ist alles zweifelhaft, würde ich sagen. Vielleicht könnte man ja mal jetzt, wo die Adresse herausgefunden wurde, Kontakt zu den bisherigen Eigentümern aufnehmen und nachfragen, wie die das mit dem Makler überhaupt vertraglich geregelt haben. Wenn da im Vertrag ne Klausel ist, dass es über den Makler laufen muss, wird man ja, unabhängig davon, ob nun ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde oder nicht, bei dem Objekt nicht um einen Makler drum herum kommen, oder? 

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  •  Spartacus
17.2.2019  (#36)

zitat..
Shivers schrieb: Zunächst einmal danke für die vielen Rückmeldungen.

Meine "Meinung" zu dem Thema wäre, dass eine Verkäuferprovision definitiv bezahlt werden müsste, aber eine Käuferprovision noch nicht - natürlich unter der Voraussetzung, ich komme tatsächlich mit dem Verkäufer in Kontakt, möchte das Haus UND werde mich über den Preis einig; und die Maklerin hatte 0 Arbeit mit mir.
Die Annonce habe ich über willhaben gefunden, welches wohl auch für Privatinserate bekannt ist. Ich habe allerdings meine Anfrage dann direkt über die Makler-Homepage gestellt, wobei ich 2 Wochen lang keine Rückmeldung erhalten habe.

Meine Meinung hierzu ist allerdings nicht in Stein gemeißelt.

Abseits der Meinungen zu dem Thema - eine endgültige ethische Beurteilung muss ich eben selbst noch für mich treffen - würde mich zunächst die rechtliche Beurteilung interessieren.


 Rein rechtlich kannst du binnen 14 Tagen (bei Aufklärung über das Rücktrittsrecht; § 11 Abs 1 FAGG) bzw. 12 Monaten (bei unterbliebener Aufklärung; § 12 Abs 1 FAGG) vom Vertrag zurücktreten. Du solltest zuerst mit dem Verkäufer klären, ob er direkt an dich verkauft, und dann der Maklerin mitteilen, dass du vom Vertrag zurücktrittst.


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