im Dez.2006 hat uns ein Naturstein-Handwerker sowohl den kompletten Boden als auch eine Treppe aus Naturstein geliefert. Sowohl der Boden als auch die Stufen wiesen erhebliche Mängel auf. Nach Aufforderung wurden nur einige der schadhaften Bodenplatten ausgetauscht (rausgeschlagen) und dabei die Kanten der angrenzende Platten teilweise beschädigt. Nachdem wir bei der Rechnung für den Boden einen einen Betrag x einbehalten haben, weigert sich der Handwerker die Treppe nachzubessern solange wir den einbehaltenen Betrag (für den Boden) nicht überwiesen haben. Wir haben ihm bereits 3 Mahnungen mit einer Frist zur Nachbesserung geschrieben, trotzdem weigert er sich die Treppe nachzubessern. Haben wir das Recht auch den Betrag für die Treppe einzubehalten und die Geschäftsbeziehung mit diesem Handwerker zu beenden? (Denn solange die Angelegenheit nicht erledigt ist, können wir auch keinen Treppengälender montieren lassen!!)