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Mängelbehebung vor Übergabe? [NÖ]

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  •  glider307
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.9. - 24.9.2013
5 Antworten 5
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Zur Situation: Unser GU hat einen Dachdecker und Zimmerer mit der Herstellung des Pultdachs (7 Grad mit Dachziegeln) beauftragt. Leider bringt dieses Unternehmen seit über 1 Monat das Unterdach nicht dicht. Die Ausführung des Unterdachs ist nicht vertragskonform und nach der letzen Nachbesserung auch nicht mehr ÖNORM-konform. Das Haus soll in ca. 1 Monat übergeben werden.

Jetzt stehen wir vor folgendem Problem: Wir haben diesen Mangel schon mehrmals gerügt, aber da das Haus noch nicht übergeben ist, ist es ja rechtlich gesehen noch kein Mangel - daher zieht unserer Meinung nach auch der Weg Nachfrist und dann Ersatzvornahme nicht.
Wir fürchten jetzt, dass der GU keine Schritte mehr setzen wird, das Dach deckt und das Haus übergibt. Wenn wir den Mangel danach rügen, wird er sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Verbesserung berufen und eine kleine Preisminderung anbieten. Tatsächlich wächst natürlich der Verbesserungsaufwand mit jedem Fertigstellungsschritt, vor allem der Dachdeckung und dem Ausbau des Obergeschoßes. Sinnvoll ist es daher nur, jetzt eine Verbesserung durchzuführen.

Können wir bereits jetzt etwas unternehmen? Wenn ja, was? Haben wir zumindest später eine Chance, die Verbesserung noch zu erzwingen?

  •  Andrew91
23.9.2013  (#1)
Mit welchem GU baust Du (gerne auch per PN)?

Danke!

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  •  samoth
  •   Gold-Award
23.9.2013  (#2)

zitat..
glider307 schrieb: Wir fürchten jetzt, dass der GU keine Schritte mehr setzen wird, das Dach deckt und das Haus übergibt.


Ich würde das Haus nicht abnehmen und vor allem nix zahlen bis alles in vertragskonformen Zustand gebracht wurde.

lg
tom

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  •  sir_rws
23.9.2013  (#3)
Unbedingt jetzt nachweislich den GU auffordern den vertraglich vereinbarten Zustand unter Einhaltung der gültigen Normen (sofern ihr nicht vorher einen Ausschluß vereinbart hattet) herzustellen. Dann tut er sich nachher ziemlich schwer zu sagen "na jetzt kamma nix mehr machen" - dann ist es mit der VErhältnismäßigkeit nämlich Essig für ihn.

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  •  glider307
24.9.2013  (#4)
Danke für die Tips. Mängelrüge ist schon mehrmals erfolgt.
Können wir jetzt gleich etwas tun? Warten bis zur Übergabe verzögert nur den Einzug.

@Andrew91: PN geht bei mir (noch) nicht. Möchte im Forum keine Namen nennen. Schick mir doch eine Email.


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  •  pmi
24.9.2013  (#5)
baumängel - baumängel können sie als konsument zu jeder zeit beanstanden, das hat nichts mit der hausübergabe zu tun, bei der hausübergabe ist nur der übergang der gefahr rechtlich relevant.
das heisst, ab der hausübergabe haften sie für alle bereiche bezogen auf die liegenschaft samt haus, darum wichtig dass mann einige tage vor der geplanten hausübergabe eine dementsprechende versicherung abgeschlossen hat. (gebäudehaftpflicht samt grundstückshaftpflicht, und wenn möglich eine gegen elementarereignisse und wenn gewünscht haushaltversicherung.

vorgangsweise

schriftliches einbringen beim auftragnehmer ( vertragsinnhaber) der mängel in eingeschriebener form, fristsetzung zur mangelbehebung (ca. 14 tage) und auf eine ersatzmassnahme verweisen, und allenfals auf die kosten bei nichteinhaltung der vereinbarten termine.

wenn das haus wesentliche mängel im sinne der önorm hat können sie auch die übergabe ablehnen, bis zu jenem zeitpunkt, wo allfällige mängel behoben sind.
ich als bauingenieur frage mich deshalb wie soll so ein dach 25 jahre dicht halten.



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