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Leitungsrecht/Servitutrecht/Gasleitung [Stmk]

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  •  RobertRoth
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
3.11. - 4.11.2020 1
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Hallo alle zusammen! 

Da jetzt der nette Lock-Down ist habe ich wieder etwas mehr Zeit dieses Forum zu nutzen👍

Ich komme aus der schönen grünen Steiermark und habe gerade ein Problem mit einer Erdgasleitung. 
Heute waren zwei nette Herren von der Energie Stmk. auf meinem Grundstück um eine Gasleitung zu Orten/Suchen.
Die beiden haben gleich mal einige Fotos von meinem Gemüsegarten gemacht.
Dieser als Begrenzung rundum eine 50cm hohe Betonwand aufweist.
Sie meinten das der Garten weg muss und der neu gepflanzte Ahorn Baum auch. Irgendwas mit 1m Abstand vom Rohr weg... usw.? 

Ich hatte das Grundstück vor 3 Jahren direkt von der Gemeinde gekauft. Und es sind laut Kaufvertrag auch keine Dienstbarkeiten oder Servitute an Dritte auf diesen Grundstück eingetragen. 
Der Grundbuchauszug bestätigt dies auch. 

Ich wusste zu dieser Zeit von keiner Gasleitung auf dem Grundstück. 
Ich vertraute hier auf den Kaufvertrag der Gemeinde und auf das Grundbuch.
Da in diesem Fall ja die Gemeinde am ehesten wissen sollte was in ihrem Ort verlegt wird. 
Zum Glück steht nicht mein Gartenhaus darauf. :-/

Im Grunde stehe ich jetzt als geschädigter da. 
Da die Gasleitung wirklich quer durch den Grund verläuft kann man fast nichts damit anfangen.
Also Wertminderung des Grundstückes + abriss des Gemüsegartens?

Was kann ich jetzt tun? 
Gemeinde da der Kaufvertrag nicht rechtens ist oder Energie Stmk das diese kein Servitut/Dienstbarkeiten auf meinem Grundstück haben? 

  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.11.2020  (#1)

zitat..
RobertRoth schrieb: Was kann ich jetzt tun? 
Gemeinde da der Kaufvertrag nicht rechtens ist oder Energie Stmk das diese kein Servitut/Dienstbarkeiten auf meinem Grundstück haben? 

Ich bin nur Laie, aber letzteres wird mMn eher schwierig sein, da es erzwungene Servitute gibt, also man gewisse Leitungen dulden muss, wenn diese der Allgemeinheit dienen. Die Frage ist, ob man von der Gemeinde einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen kann, wenn man über diesen "Mangel" nicht informiert wurde bzw. dieser nicht eingepreist war. 

Bei uns geht eine Hauptwasserleitung durch das Grundstück und wir wurden schon beim Einreichen darauf hingewiesen bzw. genauer gesagt im Baubescheid, dass wir diese nicht überbauen dürfen bzw. einen gewissen Abstand zur Leitung einhalten müssen. Da können wir natürlich jetzt auch nicht mehr argumentieren, dass wir nichts von der Leitung wissen. Servitut ist auch keine eingetragen, aber ich glaube das ist für öffentliche Leitungsrechte nicht unbedingt nötig.

Aber ein Bekannter hatte tatsächlich die gleiche Situation, dass sich ca. 2 Jahre nach dem Hauskauf herausgestellt hat, dass durch sein Grundstück eine Gas-Pipeline führt, die der Verkäufer nicht erwähnt hat und die für ihn beim Kauf auch nicht erkenntlich war. Er hat dann per Anwalt relativ schnell einen Teil des Kaufpreises zurückholen können, weil es offensichtlich war, dass dies seitens des Verkäufers bzw. Maklers bewusst verschwiegen worden war und sich diese auf keinen Prozess einlassen wollten. Wie immer bei rechtlichen Dingen hängt es aber vom Einzelfall ab. Wenn bei euch im Garten einer dieser gelben Pilze steht, wird man nicht argumentieren können, dass einem die Gasleitung nicht aufgefallen ist emoji

Erstmal würde ich die Verträge genau durchsehen, ob nicht doch irgenwas von der Leitung erwähnt wird, oder diese auf einem Plan eingezeichnet ist. Ansonsten wäre der nächste Schritt einen Anwalt zu konsultieren, ohne den man wohl nicht viel erreichen wird können.

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