Leitungsrecht/Servitutrecht/Gasleitung [Stmk]
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Bei uns geht eine Hauptwasserleitung durch das Grundstück und wir wurden schon beim Einreichen darauf hingewiesen bzw. genauer gesagt im Baubescheid, dass wir diese nicht überbauen dürfen bzw. einen gewissen Abstand zur Leitung einhalten müssen. Da können wir natürlich jetzt auch nicht mehr argumentieren, dass wir nichts von der Leitung wissen. Servitut ist auch keine eingetragen, aber ich glaube das ist für öffentliche Leitungsrechte nicht unbedingt nötig. Aber ein Bekannter hatte tatsächlich die gleiche Situation, dass sich ca. 2 Jahre nach dem Hauskauf herausgestellt hat, dass durch sein Grundstück eine Gas-Pipeline führt, die der Verkäufer nicht erwähnt hat und die für ihn beim Kauf auch nicht erkenntlich war. Er hat dann per Anwalt relativ schnell einen Teil des Kaufpreises zurückholen können, weil es offensichtlich war, dass dies seitens des Verkäufers bzw. Maklers bewusst verschwiegen worden war und sich diese auf keinen Prozess einlassen wollten. Wie immer bei rechtlichen Dingen hängt es aber vom Einzelfall ab. Wenn bei euch im Garten einer dieser gelben Pilze steht, wird man nicht argumentieren können, dass einem die Gasleitung nicht aufgefallen ist ![]() Erstmal würde ich die Verträge genau durchsehen, ob nicht doch irgenwas von der Leitung erwähnt wird, oder diese auf einem Plan eingezeichnet ist. Ansonsten wäre der nächste Schritt einen Anwalt zu konsultieren, ohne den man wohl nicht viel erreichen wird können. |
Ich bin nur Laie, aber letzteres wird mMn eher schwierig sein, da es erzwungene Servitute gibt, also man gewisse Leitungen dulden muss, wenn diese der Allgemeinheit dienen. Die Frage ist, ob man von der Gemeinde einen Teil des Kaufpreises zurückbekommen kann, wenn man über diesen "Mangel" nicht informiert wurde bzw. dieser nicht eingepreist war.

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