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Leitungen vom Nachbar

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  •  goalgirl
7.7. - 15.8.2008
5 Antworten 5
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Hallo,
unsere Nachbarn bauen gerade.
Ich fand es schon nicht so toll, dass sie direkt bis zur Grundgrenze bauen, aber gut, dagegen konnte ich leider nichts tun.
Nun haben sie allerdings ihre Wasserleitungen aussen am Fundament entlang verlegt, und zubetoniert. Auf meinem Grundstück wohlgemerkt. Was kann ich tun, wie gehe ich am besten vor? Oder dürfen die das???

  •  beratung-bau.at
7.7.2008  (#1)
Leitungen auf Nachbargrundstück - Natürlich dürfen die Nachbarn das nicht, wenn sie kein Servitut auf Ihrem Grundstück haben. Schreiben Sie gleich einen (eingeschriebenen) Brief, in dem Sie die sofortige Entfernung der Leitung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes unter Setzung einer angemessenen Frist ( z.B. 14 Tage ) fordern. Nach fruchtlosem Vertsreichen dieser Frist wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Keinesfalls sollten Sie diese Leitungsführung über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) dulden, weil dies zu einer Ersitzung des Rechtes führen kann.

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  •  nymano
18.7.2008  (#2)
darf ich fragen - wie die baugrube zu euren grundstück hin aussieht? lg nymi.

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  •  ooeler
29.7.2008  (#3)
wasserleitung? - was meinst du mit wasserleitung. drainage? wasseranschluss-zuleitung? dachregen-abwasser?

eine drainage gehört beim fundament irgendwie dazu. alles andere wäre nicht so korrekt. mein bauchgefühl: wenn es eine leitung ist, die evtl. mal saniert werden muss (also keine einfache drainage), dann würd ich mit dem nachbar das thema besprechen und hinweisen dass es probleme gibt evtl. generationen später.

auch wenn du im recht bist, überleg dir welche nachteile du im kauf nimmst wenn du rechtlich gegen den nachbarn vorgehst oder wenn du nicht gegen ihn vorgehst. aber auf die pauke schlagen würd ich schon in irgendeienr form, eine leitung durch nachbars grund legen kann nicht nur unwissenheit sein sondern dafür müsste man auch ein anarchisches rechtsverständnis haben.

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  •  Bugs
31.7.2008  (#4)
Leitungen - Also meiner Meinung nach mußt du Leitung auf deinem Grund keinesfalls dulden!
Wenn der Nachbar direkt an der Grundgrenze bauen will hat er dafür zu sorgen das alle Benötigten Leitungen, Fundamente, und sonstiges auf seinem Grund liegen.

Was wäre denn wenn der dort seine Dachrinne, Wasserleitung o.ä. hinlegt, und du möchtest irgendwann dort etwas hinbauen, oder aus einem anderen Grund aufgraben???
Wenn du dies bald machst hat er keine Leitungen mehr.
Und wenn du dir Zeit lässt hat er bis dahin die Nutzung ersessen, und du kannst nichts mehr dagegen machen!

Jedenfalls wäre es auch eine Wertminderung deines Grundstückes!

Also nichts wie ab zum Bürgermeister(1. Bauinstanz) oder bei zweifeln zum Gebietsbauamt!!


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  •  yellowpink
15.8.2008  (#5)
nachbars Leitung! - Keinesfalls dulden! Auch wenn jemand Servitut hat, gibt es kein generelles Servitut, man muss nachsehen in welchen Belangen eventuell ein Servitut vorhanden ist.

Ansonsten: Sofortige Räumung UND Wiederherstellung des früheren Zustandes fordern! Mach es mit einem Brief an den Besitzer der Leitung per Brief MIT einem RÜCKANTWORTSCHEIN und selbstverständlich "Hern...Frau... personlich" hat eine höhere Postgebühr, aber er kann nicht leugnen, dass er das Schreiben erhalten hat. Den Rückantwortschein GUT aufheben, gilt als Beweisstück vor Gericht....

Wenn jemand so impertinent ist, brauchst Du sowieso einen Rechtsanwalt... Hast Du eine Rechtschutzversicherung wegen Grundstücksstreitereien? Schliesse sie schleunigst ab, bei solchen Nachbarn ist es nicht das letzte Mal!
Ausserdem.... wenn er die Rohre auf Deinem Grundstück fraglos verlegt... ist das eine bewusste Besetzung Deines Grundes UND nach 30 Jahren, wenn Du Dich nicht durchsetzt, geht dieses Stück Land aus "Gewohnheitsrecht" in den Besitz des Nachbarn über... DU BEZAHLST ABER WEITERHIN (über 30 Jahre oder länger) die Steuer! Du bist Inhaber, ER BESITZER...
PS.: ist z.B. in Kärnten (die gierigen Psychopaten kriegen den Hals nicht voll!) ganz gross in Mode... sogar alte Weiber über 70 Jahre alt, praktizieren das! Also sei auf der Hut, wenn Dir Dein Grund lieb und teuer (wurde ja bezahlt)ist!
Im Notfall kann man noch eine Grundstückvermessung machen. (das selbe gilt für mähen ect.)
Alles Liebe und viel Glück!


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