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leerer Grund -> Alterssitz [B]

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  •  futaba20
  •  [B]
  •  [Burgenland]
17.7. - 29.9.2013
23 Antworten 23
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Hallo zusammen,
wir sind neu hier im Forum, und auch neu beim Thema Haus bauen.
Da wir uns in der Umgebung Wiens kein Haus mit Grund leisten können, dachten wir uns wir bauen uns über die Jahre hinweg in der "Buckligen Welt" unseren Alterssitz, welcher bis zur Pension (ich hoffe wir bekommen noch eine) auch als Wochenenddomizil bzw für "Urlaub-Zuhause" mittels Wohnwagen genützt werden soll.
Unsere Barmittel gehen vermutlich bei der Anschaffung des Grundstücks (+Aufschließung) bereits zur Neige, und so dachten wir wir können alle paar Jahre wieder eine Ecke dazubauen, Stück für Stück also.
Wir schielen auf einen Grund mit ca. 2000m² im Süd-Burgenland (Bucklige Welt) ohne Bauzwang mit kleinem Bach an der Grundstücksgrenze.
Gehen wir also mal davon aus das wir den Grund schon unser eigen nennen können.

- Wenn wir den Grund nun Aufschließen, ändert das, ausser das Geld die Hand gewechselt hat, nichts am Grundstück. Jedoch habe ich gelesen das man dann schon mal "Einfrieden" muss, also einen Zaun drumrum machen MUSS.

Stimmt das? Und wie lange habe ich Zeit dafür?

Da wir uns an der Straßenfront einen Holz-Lattenzaun mit Backstein-Stehern (ca. so:
http://pixers.de/image/1/400/n8nLuMlRJNciHZ3RmZjQ6ZXOJNlWt6nNtVUKDITUE1GU35DNfZlQVF0RwI0RfNDXw79QhU9RhFEMhI0Rh72MhF3FqzSKhZkaMR3KhRGKm5dRkRHT0NnasiGaho2F0Rni/83/18/84/0083188436/1/fototapete-backstein-haus-und-zaun-in-einem-umfeld-von-vegetation-und-baeume-besitz.jpgBildquelle: http://pixers.de/image/1/400/n8nLuMlRJNciHZ3RmZjQ6ZXOJNlWt6nNtVUKDITUE1GU35DNfZlQVF0RwI0RfNDXw79QhU9RhFEMhI0Rh72MhF3FqzSKhZkaMR3KhRGKm5dRkRHT0NnasiGaho2F0Rni/83/18/84/0083188436/1/fototapete-backstein-haus-und-zaun-in-einem-umfeld-von-vegetation-und-baeume-besitz.jpg )
vorstellen, und ich diese Backsteinmauer bzw Steher selbst mauern möchte stellt sich die Frage des Zeitdrucks. (Wir haben kein Geld um den Grund vorher provisorisch mit 200m 0815-Zaun einzuzäunen.

Ist ein solcher Zaun Bauanzeigepflichtig?
Was kosten eigentlich Bauanzeigen?
Erlischt bei der Aufschließung, oder bei Baubeginn eines solchen Zaunes der Punkt "ohne Bauzwang"? Wann erlischt er?


- Gehen wir jetzt weiter davon aus das jetzt der Zaun schon steht.
Als nächstes (1 Jahr später) dachte ich mir ich könnte uns die Doppelgarage mauern (2 Autos + Rasentraktor somit ca. 6x7m), und mit einem Flachdach versehen. Dies ist bestimmt Anzeigepflichtig.

wie sieht es hier mit dem Bauzwang aus?
Wie schwer ist es mit der österreichischen Bürokratie ein solches Nebengebäude ohne Baumeister in völliger Eigenleistung zu errichten (Statiknachweis, ...)?


Hinzu kommt das ich in der Garage gerne ein Klo mit Kanalanschluß und somit auch einen Wasseranschluss hätte. Hier kommen auch die Zähler rein. Was muss ich hier hinsichtlich der Bodenplattenplanung usw. beachten?

- Weit hinten am Grund soll (wieder 1-2 Jahre später) noch eine kleine gemauerte Gartenhütte für Kleinzeug, Gartenwerkzeug, Fahrräder, und WICHTIG: meine kleine Drehbank (400V), entstehen. Die Größe würde ich mal mit 3x4m bemessen, und wieder mit einem Flachdach decken.

Hier sind alle Regeln bestimmt gleich wie bei der Garage, oder?

Daneben kommt ein großer Komposthaufen hin, da wir sehr viel Gemüse usw anbauen möchten. Die hintere und seitliche Umrandung soll wieder eine Backsteinmauer sein (so ca. 2x3m und 1,5m hoch).

Anzeigepflichtig?

vllt. in 10-15 Jahren haben wir wieder genug Geld zusammengespart (Rest auf Kredit) um einen kleinen Bungalow (ca 90m² Niedrigenergie-Fertighaus) ohne Keller in die Mitte des Grundstücks zu setzen. Um die Technische Ausstattung möchte ich mir jetzt noch keine Gedanken machen, bis dahin gibt es sicher Neuerungen.

Ist dieses häppchenweise Bauen bei uns überhaupt möglich? Mit welchen mehrkosten, und wieviel, muss ich ca. rechnen

wer es bis hier geschafft hat zu lesen dem danke ich. emoji
Schöne Grüße!
Roland

  •  Jepetto
18.7.2013  (#1)
Hi Roland
Ich würde mal zur dortigen Gemeinde fahren und nachfragen - das wäre glaube ich das einfachste. Du kannst aber einige deiner Fragen auch in der burgenländischen Bauordnung nachsehen (findest normalerweise relativ leicht im Internet) - jedes Bundesland hat eigene Bauvorschriften. Dort steht bspw. auch drinnen ab welcher Gebäude Größe eine Baubewilligung usw. nötig ist (in OÖ bspw. glaube ich ab 12m²).
Wenn du eine Baubewilligung brauchst, dann brauchst du auch für den Einreichplan einen Firmenstempel. Weiters gibt es Fristen, innerhalb welcher du ab Baugenehmigung beginnen musst bzw. bis wann du fertiggestellt haben musst. Da müsstest halt jedes Vorhaben dann immer einzeln einreichen, um keine Probleme zu bekommen.

Vor dem Kauf solltest du auch darauf achten, ob das Grundstück lastenfrei ist, wie die Nachbargrundstücke gewidmet sind, den Flächenwidmungsplan der Gemeinde checken, welche Kosten genau für Aufschließung usw. kommen - im Forum findest du hierzu sicher ein paar Threads auf was du so achten solltest.

Weiters würde ich mir einen Finanzplan aufstellen und schauen wieviel Geld ihr euch jedes Jahr sparen könnt und mit einer groben Schätzung der Kosten für euer Vorhaben abgleichen. Dann müsst ihr entscheiden ob es für euch Sinn macht oder nicht.

FG

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  •  futaba20
18.7.2013  (#2)
Habe herrausgefunden das es sich um BM also Bauland - gemischtes Baugebiet handelt. Das hat doch was mit Betrieben zu tun, oder? Kann ich auf diesem Bauland wie oben beschrieben privat, also nicht betrieblich, bauen?
SG
ROland

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  •  kech
  •   Bronze-Award
19.7.2013  (#3)
Gemischtes Baugebiet bedeutet mW, dass sowohl Wohn- als auch Betriebsbauten zulässig sind. Die Wohnqualität ist in einem reinen Wohngebiet aber sicherlich höher. Das würde ich als den wesentlichen Nachteil beim Bauen in gemischtem Bauland sehen. Wie ich annehme, hast du damit aber kein Problem.

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  •  futaba20
29.7.2013  (#4)
BMnein, mit BM hätte ich kein Problem da ich es bis zur Pension nur als Wochenendhaus nutze. Ich war schon recht weit mit meiner Kaufentscheidung als wir drauf gekommen sind das einen Fehler beim Markler gibt. Das Grundstück war nicht der ehemalige Acker sondern das Grundstück daneben, eine Pferdekoppel mit anschließender Halle, aber nicht die Halle sondern nur die Koppel. Also hätte ich eine hüpsche, rohe, sehr hohe Wand direkt an der SO-Grundstücksgenze. Der Fehler wurde erst durch die bekanntgabe der EZ und des Grundbuchauszugs aufgedeckt. Schön nicht?!

Wie auch immer, weitersuchen ist angesagt gewesen, und ich kam gleich an den nächsten ("unfähigen") Marker, der nicht einmal weiß ob das Grundstück das er inseriert hat überhaupt noch vom Verkäufer verkauft wird, da es schon länger drin steht und das Interesse sehr gering ist. Es wäre vom Typ "BD", also Bauland-Dorfgebiet.

Unabhängig davon bin ich auf der Suche nach Medien die mir das Bauen mit Ziegeln erklären. Da ich ja die Garage und das Wirtschaftsgebäude selbst Ziegeln möchte brauche ich etwas detailierteres Wissen. Wie dick die Fundamentplatte wird und ob es einen mittleren Steher fürs Dach braucht muss mir der Baumeister sagen zu dem ich gehen werde wegen der Einreichpläne usw. Aber das Fundament gießen, und die 4 Wände hochziehen möchte ich selbst schaffen.
Kann mir jemand eine gute Lektüre empfehlen mit detailiertem Wandaufbau und Erklärungen warum was gemacht wird usw.?

Gruß
Roland

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  •  rk515
29.7.2013  (#5)
hmm... - sehr gewagt... da würde ich eher einen maurer organisieren, der das macht (als einzelperson) und du hilfst ihm dabei. steuerschonend wohlgemerkt. dann zahlst zwar den maurer, wird aber unter umständen nicht ein vollpfusch. da muss die statik schon passen, und ausserdem willst ja auch gerade wände haben. und wenn man das noch nie gemacht hat, naja nur mit einer waaglatte alleine ohne wissen, wird das eher lange dauern und nicht genau werden.

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  •  futaba20
29.7.2013  (#6)
ich habe das schon als jugendlicher bei dem Haus meiner Eltern gemacht, bzw mitgeholfen. Ich kann mich nur nicht an alle Details erinnern, wie zb was kommt zwischen Fundamentplatte und 1. Ziegelschar (mit Überstand, wieviel), wie sieht die letzte Ziegelschar aus bzgl. Dach, wie macht man die Verrohrung von Kanal, Strom, Wasser vom Grundstücksanschluß zum Objekt,... ungefähr weiß ich es bzw kann mich erinnern aber der Hund liegt ja bekanntlich im Detail...

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  •  kech
  •   Bronze-Award
29.7.2013  (#7)
Dir ist aber schon klar, dass du ziemlich sicher einen Professionisten brauchst, der die rechtmäßige und fachgerechte Bauausführung bestätigt. Der ist auch dann haftbar, wenn etwas nicht passt. Ob im Burgenland andere (liberalere) Vorschriften gelten, wage ich zu bezweifeln. Ohne diese Bestätigung eines Baumeisters wirst du keine Benützungsbewilligung erhalten. Nur Einreichpläne eines Baumeisters reichen da wahrscheinlich nicht.
Erkundige dich also sehr genau, bevor du dein Vorhaben in Angriff nimmst. Sonst heißts "außer Spesen nix gewesen".

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  •  rk515
29.7.2013  (#8)
meines wissens nach verlangt ja auch die gemeinde eine bestätigung über den kanalanschluss. und wenn der nicht vorschriftsmäßig ist, dann hast wirklich ausser spesen nichts

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  •  deejay
29.7.2013  (#9)
keine kohle und kein wissen ist bekanntlich nicht die beste Kombi um was zu bauen.

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  •  futaba20
30.7.2013  (#10)
Baumeister - Ja, mir ist klar das ich sowohl vorher als auch nachher den Baumeister brauche. Aber meine Eigenleistung beim bauen wird sehr hoch sein. Ich hoffe das ich im Süd-Burgenland einen Baumeister finde der mich zumindest die Fundamentplatte (mit Aushebung, Schotterung,...) laut seinem Plan, und auch die 4 Wände aufstellen lässt. Das Dach mache ich nicht selbst da ich die notwendigen Stützen usw nicht habe (kann man die mieten?), geschweige vom Wissen. Aber fürs Fundament, Wände, verputzen und Innenausbau reichts aus. Dinge die ich nicht selbst machen werde sind Dach, Wasser, Kanal/Abfluß, Gas, Strom bis zum Schaltkasten.

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  •  futaba20
30.7.2013  (#11)
Frost - was mich interessiert wäre die Ausführung des Klo's und Waschbecken in der Garage. Da es ja kein Bewohntes Gebäude ist, und ich im Winter nicht oft im "Garten" sein werde, stellt sich mir die Frage wie man die Zu- u. Ableitungen bzw was halt dazugehört gegen den Frost schützt. Reicht da ein Frostwächter??

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  •  rk515
31.7.2013  (#12)
für mich klingt das eher wie eine "Hau-Ruck" Aktion.

So à la "ich machs mir selbst, und schaun ma mal wie weit ich komme" und das geht mit sicherheit bei dem (jetzt angenommenen) Wissensstand übers Bauwesen, nach hinten los.

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  •  futaba20
2.8.2013  (#13)
Fragen beantworten - Hallo zusammen,
leider komme ich zu dem Schluß das keiner meine Fragen beantwortet sondern nur seine Bedenken gegenüber meines Gesamtplans äussert. Sorry aber danach habe ich nicht gefragt.

Weiter mit den Fragen...

Kann ich auf Grünland ein Gewächshaus bauen (Bgld)? Wie sieht es mit diesen Aufstellpools von Hofer (Blau, mit Luft gefülltem Ring oben) aus? Darf ich auf Grünland geschotterte Wege anlegen (tief genug das nichts durchwächst)?

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  •  rk515
2.8.2013  (#14)
ab zur gemeinde und am besten da fragen. jedes bundesland hat andere regelungen.
da müsste sich jeder das bauordnungsgesetz für burgenland reinziehen.
die gemeinde kann dir da mit sicherheit bessere auskünfte geben.

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  •  ma2412
2.8.2013  (#15)
Viele Fragen Hab' das grad mal durchgelesen. Etwas sehr vielschichtig die Fragestellungen. Demnach dürftest noch keinen so richtigen Plan haben

Antworten auf die rechtlichen Fragen findest den entsprechenden Rechtsvorschriften - z. B:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000504

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20000684

Ein paar Antworten:
Häppchenweise Bauen ist teurer, da der Baukostenindex von Jahr zu Jahr steigt. Das wird nicht billiger & ist Tatsache
"Pool" vom Hofer im Grünland (Wasseranschluss & Kanal vorhanden? ist ja kein Bauwerk = sollte gehen.
Gewächshaus ==> siehe Rechtsvorschriften & suchen bzw. Gemeinde / Land fragen. Schätze aber mal, das zählt als Bauwerk & njet.
Geschotterte Wege im Grünland - kein Problem - Asphaltieren / Pfastern? ==> Rechtsvorschriften durchsuchen
Wenn du Strom in der (hoffentlich isolierten und genehmigten Garage hast) ==> elektrischer Frostwächter - Leitungen selbst unter der Frostschicht.

Abgesehen davon: den gestellten Fragen nach kein Wunder, dass da Bedenken kommen. Alles DIY ohne vom Fach zu sein - den Senf dazu haben eh schon abgegeben. Ein Projekt ist's nicht wirklich (da hat man ein Ziel samt Zeitrahmen vor Augen) wirklich - eher ein endloses Unterfangen mit welchen Aussichten auch immer emoji


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  •  futaba20
30.8.2013  (#16)
Grund gekauft - Weitere Frage in einem anderen Thread, da nicht Baurecht betreffend:

http://www.energiesparhaus.at/forum/32509


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  •  futaba20
5.9.2013  (#17)
Einfriedung - Hallo zusammen,
hab wieder eine Baurechtsfrage, diesmal bzgl Einfriedung.

In der BauVO 2008 steht unter §41 zwar wiehoch die Einfriedung sein soll, aber nicht zu welchem Zeitpunkt ich sie herstellen muss, bzw wielang ich Zeit habe sie zu errichten.
Da wir uns wie oben beschrieben eine Backsteinmauer wünschen, und das Grundstück 210m Umfang hat, dauert das sicher bis ich das fertig habe.

SG

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
5.9.2013  (#18)
bei solchen fragen kann am besten die gemeinde auskunft geben. sollte es hier vorschriften geben, wissen die herrschaften dort bescheid.

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  •  Jelly
5.9.2013  (#19)

zitat..
futaba20 schrieb: dauert das sicher bis ich das fertig habe.


na dann dauert es eben, was denkst du was passiert, wenn du (sollte es eine frist geben) diese nicht einhälst?

NIX passiert, außer dass die gmeinde dich darauf hinweist, dass das eben zu machen ist ;)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2013  (#20)
...

zitat..
Jelly schrieb: NIX passiert, außer dass die gmeinde dich darauf hinweist, dass das eben zu machen ist

Gebe dir da in der Praxis nach unserer typischen Mentalität völlig recht. Tatsächlich läuft die Bewilligung aber ab und in 1 von 100 Fällen wird das dann aus im Vorhinein nicht abschätzbaren oder erwartbaren Gründen zum Problem. Dann kommt das große Heulen und die Suche nach einem Schuldigen - oder besser gesagt: wer ist denn der Böse, den das stört?. Natürlich nicht man selbst, sondern IMMER die Anderen.....
Aber vielleicht sehe ich das nur so, weil ich halt sehr oft mit dem 1% konfrontiert bin - und da ist das Jammern dann immer sehr groß......

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  •  futaba20
6.9.2013  (#21)
LKW Abladeplatz - Hallo,
mir ist nochwas eingefallen...
Da das ein ehemaliger Acker ist, ist er natürlich sehr weich. Ich möchte im Einfahrtbereich eine ca. 200m2 große Fläche ca. 50cm tief ausheben, den Untergrund verdichten, und 40cm Recycling Material 30/70 vom Schotterwerk ausbringen und verdichten. Viel später kommt dann noch 20cm Schotter drauf damits auch nach was ausschaut, aber für die LKWs reicht mal das Recycling Material auf dem sie fahren können ohne einzusinken.
zu meiner Frage: für Erdgrabungsarbeiten hab ich gelesen muss ich bereits Aufgeschlossen haben. Gilt das auch für solche "Anlieferzonen" die ich vorbereite das LKWs auf das Grundstück fahren können?
Ist ja keine Aushebung für Fundament, was einen Baubeginn signalisiert...

Werde auch auf diesen Platz einen Schiffskontainer stellen, damit ich mein Krimskrams wegsperren kann. brauch ich dafür ne Baubewilligung oder so?

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