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leerer Grund -> Alterssitz [B]

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  •  futaba20
  •  [B]
  •  [Burgenland]
17.7. - 29.9.2013
23 Antworten 23
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Hallo zusammen,
wir sind neu hier im Forum, und auch neu beim Thema Haus bauen.
Da wir uns in der Umgebung Wiens kein Haus mit Grund leisten können, dachten wir uns wir bauen uns über die Jahre hinweg in der "Buckligen Welt" unseren Alterssitz, welcher bis zur Pension (ich hoffe wir bekommen noch eine) auch als Wochenenddomizil bzw für "Urlaub-Zuhause" mittels Wohnwagen genützt werden soll.
Unsere Barmittel gehen vermutlich bei der Anschaffung des Grundstücks (+Aufschließung) bereits zur Neige, und so dachten wir wir können alle paar Jahre wieder eine Ecke dazubauen, Stück für Stück also.
Wir schielen auf einen Grund mit ca. 2000m² im Süd-Burgenland (Bucklige Welt) ohne Bauzwang mit kleinem Bach an der Grundstücksgrenze.
Gehen wir also mal davon aus das wir den Grund schon unser eigen nennen können.

- Wenn wir den Grund nun Aufschließen, ändert das, ausser das Geld die Hand gewechselt hat, nichts am Grundstück. Jedoch habe ich gelesen das man dann schon mal "Einfrieden" muss, also einen Zaun drumrum machen MUSS.

Stimmt das? Und wie lange habe ich Zeit dafür?

Da wir uns an der Straßenfront einen Holz-Lattenzaun mit Backstein-Stehern (ca. so:
http://pixers.de/image/1/400/n8nLuMlRJNciHZ3RmZjQ6ZXOJNlWt6nNtVUKDITUE1GU35DNfZlQVF0RwI0RfNDXw79QhU9RhFEMhI0Rh72MhF3FqzSKhZkaMR3KhRGKm5dRkRHT0NnasiGaho2F0Rni/83/18/84/0083188436/1/fototapete-backstein-haus-und-zaun-in-einem-umfeld-von-vegetation-und-baeume-besitz.jpgBildquelle: http://pixers.de/image/1/400/n8nLuMlRJNciHZ3RmZjQ6ZXOJNlWt6nNtVUKDITUE1GU35DNfZlQVF0RwI0RfNDXw79QhU9RhFEMhI0Rh72MhF3FqzSKhZkaMR3KhRGKm5dRkRHT0NnasiGaho2F0Rni/83/18/84/0083188436/1/fototapete-backstein-haus-und-zaun-in-einem-umfeld-von-vegetation-und-baeume-besitz.jpg )
vorstellen, und ich diese Backsteinmauer bzw Steher selbst mauern möchte stellt sich die Frage des Zeitdrucks. (Wir haben kein Geld um den Grund vorher provisorisch mit 200m 0815-Zaun einzuzäunen.

Ist ein solcher Zaun Bauanzeigepflichtig?
Was kosten eigentlich Bauanzeigen?
Erlischt bei der Aufschließung, oder bei Baubeginn eines solchen Zaunes der Punkt "ohne Bauzwang"? Wann erlischt er?


- Gehen wir jetzt weiter davon aus das jetzt der Zaun schon steht.
Als nächstes (1 Jahr später) dachte ich mir ich könnte uns die Doppelgarage mauern (2 Autos + Rasentraktor somit ca. 6x7m), und mit einem Flachdach versehen. Dies ist bestimmt Anzeigepflichtig.

wie sieht es hier mit dem Bauzwang aus?
Wie schwer ist es mit der österreichischen Bürokratie ein solches Nebengebäude ohne Baumeister in völliger Eigenleistung zu errichten (Statiknachweis, ...)?


Hinzu kommt das ich in der Garage gerne ein Klo mit Kanalanschluß und somit auch einen Wasseranschluss hätte. Hier kommen auch die Zähler rein. Was muss ich hier hinsichtlich der Bodenplattenplanung usw. beachten?

- Weit hinten am Grund soll (wieder 1-2 Jahre später) noch eine kleine gemauerte Gartenhütte für Kleinzeug, Gartenwerkzeug, Fahrräder, und WICHTIG: meine kleine Drehbank (400V), entstehen. Die Größe würde ich mal mit 3x4m bemessen, und wieder mit einem Flachdach decken.

Hier sind alle Regeln bestimmt gleich wie bei der Garage, oder?

Daneben kommt ein großer Komposthaufen hin, da wir sehr viel Gemüse usw anbauen möchten. Die hintere und seitliche Umrandung soll wieder eine Backsteinmauer sein (so ca. 2x3m und 1,5m hoch).

Anzeigepflichtig?

vllt. in 10-15 Jahren haben wir wieder genug Geld zusammengespart (Rest auf Kredit) um einen kleinen Bungalow (ca 90m² Niedrigenergie-Fertighaus) ohne Keller in die Mitte des Grundstücks zu setzen. Um die Technische Ausstattung möchte ich mir jetzt noch keine Gedanken machen, bis dahin gibt es sicher Neuerungen.

Ist dieses häppchenweise Bauen bei uns überhaupt möglich? Mit welchen mehrkosten, und wieviel, muss ich ca. rechnen

wer es bis hier geschafft hat zu lesen dem danke ich. emoji
Schöne Grüße!
Roland

  •  futaba20
6.9.2013  (#21)
LKW Abladeplatz - Hallo,
mir ist nochwas eingefallen...
Da das ein ehemaliger Acker ist, ist er natürlich sehr weich. Ich möchte im Einfahrtbereich eine ca. 200m2 große Fläche ca. 50cm tief ausheben, den Untergrund verdichten, und 40cm Recycling Material 30/70 vom Schotterwerk ausbringen und verdichten. Viel später kommt dann noch 20cm Schotter drauf damits auch nach was ausschaut, aber für die LKWs reicht mal das Recycling Material auf dem sie fahren können ohne einzusinken.
zu meiner Frage: für Erdgrabungsarbeiten hab ich gelesen muss ich bereits Aufgeschlossen haben. Gilt das auch für solche "Anlieferzonen" die ich vorbereite das LKWs auf das Grundstück fahren können?
Ist ja keine Aushebung für Fundament, was einen Baubeginn signalisiert...

Werde auch auf diesen Platz einen Schiffskontainer stellen, damit ich mein Krimskrams wegsperren kann. brauch ich dafür ne Baubewilligung oder so?

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  •  Jelly
6.9.2013  (#22)
@ karl10

ja du sagst es, diesen einen von 100 fällen gibts halt immer wieder, aber der TO war mir da schon etwas zuuu sehr (wie sagt man da am besten) "UNmutig" ;)



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  •  futaba20
29.9.2013  (#23)
Gartenhütte - Hallo zusammen,
wir möchten eine 25qm große Holz-Gartenhütte aufstellen. Der Bauamtsleiter sagt wir brauchen dazu keinen Baumeister, müssen aber eine Planung machen, und da wir näher als 15m am Nachbargrundstück drann sind brauchen wir auch seine Unterschrift darauf.

Die Frage ist wie sowas aussieht, ich habe im Internet keine Vorlage gefunden. Könnt ihr mir damit weiterhelfen?

Danke im voraus!


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