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Landwirtsch. Fläche unter 0,1ha [OÖ]

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  •  LandEi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
9.7. - 10.7.2016
3 Antworten 3
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Grüß Gott,
ich beabsichtige ein Stückle Land von meinem Nachbarn zu erwerben. Jetzt habe ich gelesen, dass das Gesetz einen Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche(Nachbar) an einen Nichtlandwirt(ich) ab 0,1ha angezeigt werden muss. Da ich aber nur 90m2 benötige stehe weder ich noch mein Nachbar in der Pflicht dies anzuzeigen oder notariell abzuwickeln. Somit wäre meine Interpretation, dass ein privater Kaufvertrag ausreichen müsste. Ist dem so?

Für jeden Tipp oder Hinweis dankbar...

Eurer LandEi...

  •  2moose
  •   Gold-Award
9.7.2016  (#1)
Hatten dasselbe Thema 2010. Die Grenze wurde jedoch nicht durch die Größe, sondern durch den Kaufpreis vorgegeben. Es waren glaub ich 220m² ...aber frag mich nicht nach dem Preis, der im Kaufvertrag stehen musste. Wären wir drüber gewesen, wär das jedenfalls ein riesen Tamtam samt Geometer und Sanktuseinholung im Landwirtschaftsministerium gewesen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.7.2016  (#2)
@LandEi - Du vermischt hier offensichtlich 2 verschiedene Dinge:
Das "Anzeigen" beim Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes betrifft vermutlich das Grundverkehrsgesetz. Dort wird das geregelt, ob ein Nichtlandwirt ein landwirtschaftliches Grundstück kaufen darf und wann nicht und ab welchen Grenzen (Grundstücksgrößen) das anzuwenden ist. Grundverkehr ist Landessache, daher musst im Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes nachschauen ("STÜCKLE" = Vorarlberg??)
Das andere ist der "private Kaufvertrag". Da geht es offensichtlich um die Frage, was notwendig ist, um den Kauf im Grundbuch durchzuführen. Soviel ich weiß, ist ein Notar für einen Grundstückskauf nicht immer zwingend notwendig. Man muss allerdings wissen was zu tun ist und wie das geht. Hat man von solchen Dingen keine Ahnung, dann wirds mühsam werden.

zitat..
2moose schrieb: Die Grenze wurde jedoch nicht durch die Größe, sondern durch den Kaufpreis vorgegeben.

Ich denke nicht, dass du da das Grundverkehrsrecht meinst. Soviel ich weiß, haben die meisten Bundesländer Flächengrenzen im Gesetz verankert. Dein Beitrag lässt eher das Liegenschaftsteilungsgesetz vermuten, nach dem du bis zu einem bestimmten Wert der Trennstücke keinen Kaufvertrag zur Eigentumsübertragung brauchst. Das darf dann der Geometer "im kurzen Wege" machen.

zitat..
2moose schrieb: und Sanktuseinholung im Landwirtschaftsministerium

Mit dem Hinweis auf das Landwirtschaftsministerium kann ich zu dieser Thematik überhaupt nichts anfangen. Wüsste nicht, wozu man da das Ministerium braucht.

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  •  Julia_A
10.7.2016  (#3)
soweit ich informiert bin, ist es bei uns (oö) so, dass keine notariatsaktpflicht besteht. der kaufvertrag kann also zb auch vom anwalt gemacht werden. dieser erledigt dann im zuge der errichtung und den steuerrechtlichen dingen auch die grundverkehrsbehördliche genehmigung. wir wollen auch gerade ein stück 'trenngrün' (widmung landwirtschaftlicher nutzgrund) verkaufen - ich hab einfach vorab mal bei der grundverkehrsbehörde angefragt, ob es ein problem ist, wenn ein nichtlandwirt dieses stück erwirbt. in unserem falle kein problem, die genehmigung wird durchgehen, wenn es nicht jemand mit einigen vorstrafen kaufen möchte.

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