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Landw (Feld/Wiese) UMWIDMEN in Bauland

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  •  mfelix
13.5.2013
6 Antworten 6
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Hi Leute,

Ich bin neu hier bei euch und hätte eine frage zu meinem Grundstück - Haus.
Würde mich sehr über euren Input freuen!!!

Die Sachlage:

Ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück mit Haus darauf gekauft.
Das Haus wird auch seit drei Jahren bewohnt.

Letzte Woche habe ich denn Hinweis bekommen von meiner Bank das unser Haus lt. Grundbuchauszug auf einer Landwirtschaftlichen Fläche steht. (BA Nutzung: Landw (Feld/Weise). Und somit der Wert des Hauses geringer ist als auf Bauland.

Nun stellt sich für mich die frage: Sollte ich eine Umwidmung vornehmen zu Bauland?
Bzw. Wie konnte das Haus damals gebaut werden ohne das der Grund Umgewidmet wurde?
Ich glaube nicht das mein Haus illegal steht. Da es wie gesagt Nutzungsbewilligung gibt und es auch Erschlossen wurde.

Info zum Hausund Grundstück: Das Haus ist Erschlossen(Wasser/Strom/Kanal)
Eine Baubewilligung/Nutzungsbewilligung gibt es auch von damals.
Das Haus wurde ungefähr vor 20 Jahren reichtet und vor 10 Jahren Renoviert.
Laut. Land: Niederösterreich

Was meint Ihr?
Ist eine Umwidmung erforderlich?
Kann die Bank nach drei Jahren sagen: hey dein Haus ist weniger wert weil Grundbuch Fehler(Landw)?
Wie kann es sein das damals das Haus gebaut wurde ohne Baugrund?

Danke euch schon jetzt!!!

LG
felix

  •  max1984
13.5.2013  (#1)
Vielleicht - ist oder war es ein Landwirtschaftliches Wohngebäude.

Diese kann man auch auf Landwirtschaftliche Nutzfläche bauen.
Hast du das Haus evtl. von einem Landwirt gekauft?

mfg
Max

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  •  mfelix
13.5.2013  (#2)
Vorbesitzer ist kein Landwirt gewesen - Hi Max,

Nein der Vorbesitzer und auch der VorVorbesitzer waren keine Landwirte.

THX

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
13.5.2013  (#3)
was im Grundbuch steht muss nicht immer stimmen... das ist eben nur die Nutzungsart und nicht die Widmungsart...
wenn du es genau wissen willst: geh auf die Gemeinde und lass dir den aktuellen Flächenwidmungsplan zeigen...
http://www.raumordnung-noe.at/index.php?id=248 oder https://www.google.at/search?q=fl%C3%A4chenwidmungsplan%20nieder%C3%B6sterreich

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.5.2013  (#4)

zitat..
mfelix schrieb: Ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück mit Haus darauf gekauft.

zitat..
mfelix schrieb: Ich glaube nicht das mein Haus illegal steht.

Es ist offenbar trotz unzähligem Predigen nicht auszurotten: Da werden ganze Häuser gekauft, ohne dass man sich überzeugt hat, welche Flächenwidmungsart für das Grundstück/Haus ausgewiesen ist und man "glaubt" nicht, dass das Haus illegal sei (alter Spruch: Glauben heißt nichts wissen...)

Ist eigentlich erschütternd.

Nächster Schritt:
Bei der Gemeinde die Flächenwidmung abklären (wie alfa2 schon sagte, ist das Grundbuch zur Flächgenwidmung nicht verbindlich und oft nicht aktuell)
Bei der Gelegenheit alle Bewilligungen für dieses Grundstück/Haus ausheben lassen und Kopien mitnehmen - damit aus dem "Glauben" ein "Wissen" wird

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  •  mfelix
13.5.2013  (#5)
Flächenwidmungsplan - @alfa2 ich habe diesen bereits vorliegen.

er sieht so aus: siehe bild anbei.
2013/20130513591121.JPG

bedeutet das nun das ich BW Bauland Wohngebit habe - eingetragen bin?
Weil bei meinem Grünstück(rot umrandet) auch LN Landwirtschaftliche Nutzung steht!?

danke euch!!!!!!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.5.2013  (#6)
Du musst unterscheiden zwischen "Benützungsart", die für jedes Grundstück im Grundstückskataster angegeben ist und der "Widmungsart" aus dem Flächenwidmungsplan. Das hat nichts miteinander zu tun.
Der Wert des Grundstückes ist maßgeblich durch die Widmungsart des Flächenwidmungsplanes bestimmt und nicht durch die Benützungsart im Kataster. Gib der Bank eine Kopie des Flächenwidmungsplanes, dann müsste alles klar sein (d.h. dein Grundstück hat die Widmung "BW"="Bauland-Wohngebiet"; da muss auch nichts umgewidmet werden.)
Wie schon gesagt: das Grundbuch ist weder hinsichtlich Benützungsart noch hinsichtlich Flächenwidmung verbindlich und oft auch nicht aktuell. Das sind im Grundbuch nur Hinweise. Das müsste auch die Bank wissen (wenn sich der Bearbeiter auskennt) bzw. müsste die Bank sich die Flächenwidmung besorgen/besorgen lassen.....

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