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Sehr interessant. Ich habe genau das selbe vor. Auch ein Kleingartenwohnhaus in 1220 im selben Zeithorizont. Leider habe ich zurzeit noch keine genaueren Informationen sammeln können, aber ich folge hier mal. |
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Habe gerade nen Einreichplan für ein Kleingartenwohnhaus mit maximaler Ausnutzung gezeichnet(normalerweise nicht mein Tätigkeitsfeld), bei der Bauordnung/Kleingartengesetz bin ich aber noch voll informiert. Man darf die bebaute Fläche(max. 50m²) und die Terrasse(max. 2/3 der bebauten Fläche = 33,33m²) vollunterkellern als 83,33m² und nicht 80m². Angenommen natürlich das Grundstück ist groß genug(bebaute Fläche max 25% des Grundstücks). War auch letztens bei der Baupolizei, es gibt eine halb(in)offizielle Ausnahmeregelung bzg. Dämmung: innerhalb der bebauten Fläche muss die OIB 6 erfüllt sein(U-Wert der Außenwände < 0,35 W/m²K) dann darf man noch freiwillig mit max. 7cm Dämmung die bebaute Fläche überschreiten, ohne dass es zur bebauten Fläche zählt. Generell bin ich bei KG Wohnhäusern ein Fan von Holzriegel, da die Dämmebene und die tragenden Elemente in einer Ebene liegen und dadurch bebaute Fläche gespart wird. Die Merkblätter der MA37 bzw. die Gesetzestexte selbst sehr zu empfehlen, einfach googlen. |
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das mit den 7cm ist eigentlich ganz "offiziell" - nennt sich Schauseitenverkleidung. Sollte man auf jeden Fall nutzen, bringt ja im Idealfall doch fast 2m2 mehr Nutzfläche. Das KG Gesetz ist jetzt auch nicht sehr kompliziert - siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000061 Wo man auf jeden Fall Gestaltungsspielraum hat ist der Kellerabgang, div. Überdachungen, bei Hanglage das Niveau und der 5m2 "Fahrradabstellraum" |
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Inwiefern ergibt sich daraus eine größere Nutzfläche? Es dürfen ja nur 7cm zusätzlich gedämmt werden und die OIB 6 Richtlinie muss ja auch ohne die Zusatzdämmung erfüllt sein. Natürlich könnte man illegalerweise angeben die 7cm draufzudämmen, dies aber nicht tun und dafür die Außenwände 7cm nach außen rücken, falls du das meinst. |
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Vielleicht sollte man es umgekehrt sehen - Mann muss die Räume nicht kleiner machen für bessere Dämmung - oder man kann das ja auch z.B. für eine hinterlüftete Holzfassade nutzen die mehr Platz braucht als eine Putzfassade |
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Der Urgedanke kommt davon, dass man ältere, ungedämmte Häuser die auch exakt den min Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, zusätzlich mit einer max Dämmung von 7cm versehen darf. Wenn das Haus zuvor schon 50m2 hatte, ist es danach grösser. Selbiges kann man auch im Neubau anwenden und man "saniert" das Haus thermisch gleich beim Bau, nur dass man innen gleich die Nutzfläche grösser macht. MfG Sektionschef |
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Die OIB 6 Außenwand-Mindestanforderung muss im Neubau auch bei Kleingartenwohnhäusern innerhalb der 50m² bebauten Fläche eingehalten werden. Die 7cm darüber hinaus sind "freiwillige" Extradämmung, die Nutzfläche wird dadurch nicht größer, lediglich die BGF. Vllt. liegt das Missverständnis dabei, das Nutzfläche =/= BGF ist? |
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Für ein zufriedenstellendes Wohnerlebnis und niedrige Betriebskosten sollten nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt werden! Z.B. U-Wert Aussenwände <=0,15, KWL, BKA, PV, große Fenster (außer im Norden) mit Ug 0,5, G-Wert cà 60%, rechteckiger Grundriss, usw. Falls Verkehr in der Nähe ist (o. Fluglärm), sollte auch möglichst massiv gebaut werden. |
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Es gibt auch noch die Möglichkeit die max verbaute Fläche mit Erker zu erhöhen. Die dürfen, glaube ich, 1/3 der Fassadenlänge lang sein und 1.5m herausragen. Genaueres kann dir die Baupolizei sagen. MfG Sektionschef |
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Natürlich sollte man die erlaubten 7cm Extradämmung ausnutzen, niemand rät hier dazu nur die Mindestanforderungen der OIB zu erfüllen (hab selber nen Holzriegel mit 40cm Strohhäcksel gedämmt und hinterlüfteter Holzfassade, U-Wert 0,11). Im Kleingarten muss man ja jeden cm Aufbau optimieren, sowohl in der Höhe, als auch in der Ebene. Deshalb ist mMn ein Holzriegel ideal für den Kleingartenbereich, Dämmung (idealerweise ökologisch) und tragende Konstruktion sind platzsparend in einer Ebene. Gilt nicht im Kleingarten, hier sind Erker der bebauten Fläche voll hinzuzuzählen. Erlaubt sind aber auf einer Seite des Gebäudes Balkone mit max 1,2m Ausladung. |
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Vielen Dank, eine sehr interessant Diskussion bist jetzt! :-D Danke für den Hinweis - das Wiener Kleingartengesetz habe ich schon auf meiner Leseliste. Sehr spannend, da können wir uns gerne zusammen reden (leider kann ich noch keine Private-Nachrichten hier im Forum verschicken, weil ich anscheinend noch zu neu hier bin). Ich hatte die letzten Tage auch mit einem Freund geredet, der gerade bei sich einen Umbau durchgeführt hatte und er hat mir folgende Herangehensweise ans Herz gelegt (er würde es so machen, wenn er noch einmal so ein Projekt startet): 1.) Planer suchen: Gutachten für die Statik. Problem wenn es der Baumeister plant: Preisvergleich ist schwierig weil es ein Gesamtpreis ist. Am besten man lasst es vom Planer planen und dann fragt man bei verschiedenen Baumeistern für Kostenvoranschläge an. A.) Einreichplan fürs Einreichen. B.) Vorstatik C.) Bauphysikalisches Gutachten & Energieausweiß, Schallschutz Wenn alles passt, bekommt man den Baubescheid der gültig für 4 Jahre ist. Planungssumme ca. 10% der Auftragsumme. 2.) Ausführungsplan & Ausschreibung 3.) Ausführungsphase: Verteilung an die Firmen und Angebotseinholung 4.) Ausführung: Baukkoordinator (könnte man selber machen) & Bauführer (muss Baumeister oder Zimmermann sein). Zusätzlich örtliche Bauaufsicht die den Baufortschritt überwacht. Die Überwacht ob alles der Planning entspricht und was genau verbaut wurde. Ist wichtig für die Abrechnung. Örtliche Bauaufsicht bekommt die (Teil-)Rechnung und gibt diese für die Zahlung frei. Bei der Baufirma soll man sich Zeit nehmen um sich die genau anzuschauen. Bei Umplanung muss man sehr aufpassen! Bauaufsicht erst bezahlen, wenn alles bezahlt ist! Preise kann man mit dem Baukosten Index abgleichen (Achtug: Deutsche Preise). Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Ansatz im Kleingartenverein? Das würde mich sehr interessieren. Ich habe auch einmal nach Planer gesucht, aber ich muss sagen, da gibt die Google-Suche auch nicht so viel her (aber vielleicht suche ich hier mit den falschen Wörtern)? Vielen Dank & LG PS: Vielleicht auch für andere interessant: Kleingartenmesse vom 18.-20.09., https://www.kleingartenmesse.at |
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Ein kleines Update von nach der Messe: Durch Corona war nicht so viel los, aber teilweise haben die Baufirmen (gefühlt) durch die Corona-Pandemie wieder etwas früher die Möglichkeit bei neuen Projekten anzufangen, was ja für uns einmal gut ist. Ich bin hier noch immer sehr am Überlegen, wie ich das Projekt aufziehen soll, da hier einige Bauunternehmen (mit sehr guten Referenzen & Co.) alles aus einer Hand anbieten. Hier ist die Frage ob man dann wirklich "auf eigene Faust" so viel besser fährt? Mich würde interessieren wie das andere so gemacht haben? Sonst bin ich gerade am Pläne zeichnen und am Überlegen wie wir die Finanzierung angehen können. |
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Hallo MiniGartenZwerg, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Bauen im Kleingarten ist sehr speziell. Holt euch im Kleingarten oder in anderen Kleingärten Referenzen ein und sprecht mit den Bauherren, diese Erfahrungen sind viel wert. |
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