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Kilometergeld in der Praxis? Wie hoch ansetzen?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9. - 14.9.2020
32 Antworten | 13 Autoren 32
32
Eine geringfügig beschäftige Aushilfe soll für mich öfters diverse Erledigungen mit ihrem eigenen PKW verrichten (ca. 1x pro Woche je 150 km/Langstrecke).

Wie sicherlich der eine oder andere weiß, kann man bis zu € 0,42 pro km auszahlen ohne dass dafür beim Dienstnehmer Steuern anfallen.
Es ist kein Geheimnis, dass man als Angestellter mit diesen 42 Cent pro Kilometer ein gutes Geschäft macht, sofern man ohnehin ein Auto hat und nicht bloß extra für diesen Zweck eines besitzen muß.
(Deswegen gibt's ja auch eine KM-Obergrenze bis zu der steuerfrei ausgezahlt werden darf)

Ich überlege grade was fair wäre der Aushilfe tatsächlich anzubieten.
Hat hier jemand berufliche Erfahrungswerte bzw. eine Meinung?

Mitarbeiter hat freilich keinen fetten Benz sondern einen mittelalten Kleinwagen.
Ich möchte soviel zahlen dass wirklich alle Zusatzaufwendungen bezahlt sind und auch einwenig Körberlgeld für den Mitarbeiter übrigbleibt, aber zuviel gibt die Kalkulation natürlich auch nicht her.

PS: Das KM-Geld wird natürlich zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen emoji

  •  atma
  •   Gold-Award
9.9.2020  (#1)
Also ich bin mit den 0,42€ definitiv nicht ausgekommen und nun auf Firmenauto gewechselt. 
Weniger als die 0,42 würde ich sehr unfair finden. 


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  •  bloom
  •   Silber-Award
9.9.2020  (#2)
Ich würde € 0,42 pro Kilometer ansetzen. Ein VW Polo kommt laut ADAC auf 43 Cent in DE. 

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
9.9.2020  (#3)
Hab gar nicht gewusst, dass man weniger als 42 Cent auszahlen darf... Ich dachte, das ist ein Mindestwert...

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  •  MalcolmX
9.9.2020  (#4)
Ob jemand schon ein Auto hat oder nicht, spielt für die Betrachtung keine Rolle. Wertverlust und Verschleiss usw treten ja trotzdem anteilig auf.
Zahl die 42ct und fertig.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.9.2020  (#5)
Kollektivvertrag gilt keiner? Viele regeln nämlich das Kilometergeld.
Ich würde ebenfalls die 0,42 Eur/km ansetzen. Hat schon einen Grund, warum der Satz als Richtwert vorgeschrieben ist. Wir kriegen den Satz auch in der Firma.

Wobei wir Fahrten mit dem Privat PKW ohnehin nur in Ausnahmefällen machen dürfen. Der Grund ist, dass der Dienstgeber für Schäden am Auto haftet, die während der Dienstfahrt passieren (siehe https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Haftung_fuer_Schaeden_an_Kraftfahrzeugen_bei_Fahrzeugen.html).

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  •  DeletedUser002
9.9.2020  (#6)
Ich würde mit der "geringfügig beschäftigten Aushilfe" die KFZs bei Bedarf tauschen...dann gäbe es keine Diskussion übers Kilometergeld.
Simple Lösung...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9.2020  (#7)
Danke für eure Imputs. Sehr interessant die Meinungen aus AN-Sicht zu lesen.

@DeletedUser002
Interessanter Ansatz, ist jedoch aus geografischen Gründen nicht möglich.

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  •  DeletedUser002
10.9.2020  (#8)

zitat..
ildefonso schrieb: geografischen Gründen

Ok, ist problematisch.

Ich kenne nur die Verpflichtung das amtliche Kilometergeld erst ab Firmensitzadresse zu verrechnen.

ot:
Ist in meinem Fall recht witzig, weil Arbeitsgeräte bei mir daheim in Verwahrung sind...folglich muss ich (fiktiv...) viele zusätzliche Kilometer fahren.
Für meine Dienstgeber ist das in Ordnung, und für die Finanz hoffentlich auch.

LG Martin

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
10.9.2020  (#9)
Also ich setze Privat für meinen Gebrauchtwagen etwa 27c pro km an.
Das ist in etwa mein tatsächlicher Aufwand der letzten Jahre inkl. Wertverlust (Gebrauchtwagen!).
Würde aber unter 35c ziemlich wenig finden und dann tun dir die 7c mMn auch nicht mehr wirklich weh, als dass es eine mögliche Verstimmung deiner Aushilfe rechtfertigen würde.

Wurde in deiner Situation also 42c bezahlen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.9.2020  (#10)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Ich kenne nur die Verpflichtung das amtliche Kilometergeld erst ab Firmensitzadresse zu verrechnen.

Hm? Wenn du deine Dienstreise von zuhause an antrittst und _direkt_ zum Ziel der Dienstreise fährst, dann ist schon von zuhause aus zu rechnen. Fährtst du vorher bei der Firma vorbei um noch was zu holen, dann ist die Fahrt Wohnsitz-Firmensitz normales Pendeln und du musst ab Firma rechnen.

zitat..
DeletedUser002 schrieb: ot:
Ist in meinem Fall recht witzig, weil Arbeitsgeräte bei mir daheim in Verwahrung sind...folglich muss ich (fiktiv...) viele zusätzliche Kilometer fahren.
Für meine Dienstgeber ist das in Ordnung, und für die Finanz hoffentlich auch.

Keine Ahnung, wie jetzt Wohnort/Arbeitsort bzw. Ziel der Dienstreise liegen. Aber wenn du durch den fiktiven Umweg mehr km-Geld bekommst, als tatsächlich gefahren, dann müsstest  du die Differenz zum amtl. km-Geld versteuern. Aber woher soll die Finanz überhaupt wissen, wo die Sachen verwahrt werden emoji

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#11)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Also ich setze Privat für meinen Gebrauchtwagen etwa 27c pro km an.
Das ist in etwa mein tatsächlicher Aufwand der letzten Jahre inkl. Wertverlust (Gebrauchtwagen!).

Hört sich durchaus plausibel an.

Ich habe mal versucht für ein Auto in der 4.000 Euro-Klasse die Zusatzkosten zu kalkulieren.
Wertverlust ist da minimal, denn bei einem Auto dieser Preisklasse wirkt sich beim Wertverlust kaum mehr aus ob man 7.500 oder 15.000 km pro Jahr fährt.

0,08 Cent Sprit für 7.500 km bei 1,15 Benzinpreis (600 Euro)
0,04 zusätzlicher Wertverlust wegen Zusatzkilometer (300 Euro)
0,11 zusätzliche Reparatur- und Wartungskosten wegen 7.500 Zusatzkilometer (825 Euro)
= 0,23 pro km

825 Euro im Jahr für Reparatur/Wartung sind auch eher hoch geschätzt, wenn man bedenkt dass es hier ja nur um zusätzliche Reparaturenkosten geht die wegen den erhöhten KM anfallen.

Mit einem günstigen Auto scheinen tatsächliche Eigenkosten von 20-25 Cent realistisch.
Womit alles darüber hinaus quasi steuerfreies Körberlgeld für den AN darstellt.

Die Differenz zum Kilometergeld-Höchstbetrag von 42 Cent ergibt sich ja unter anderem deswegen, weil dort ja auch Fixkosten enthalten sind (Versicherung, Steuer, Vignette, Autoradio, Autofahrerclub, Pickerl) die nur dann zusätzlich anfallen würden wenn man das Fahrzeug ausschließlich für die Nebentätigkeit anschaffen und erhalten müsste.

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
11.9.2020  (#12)

zitat..
ildefonso schrieb: für ein Auto in der 4.000 Euro-Klasse

Wäre das Auto in der Klasse 30.000-40.000 € oder mehr wärst du bereit deutlich mehr zu bezahlen? Ich persönlich finde, dass der Autowert hier irrelevant sein sollte.

zitat..
ildefonso schrieb: Die Differenz zum Kilometergeld-Höchstbetrag von 42 Cent ergibt sich ja unter anderem deswegen, weil dort ja auch Fixkosten enthalten sind (Versicherung, Steuer, Vignette, Autoradio, Autofahrerclub, Pickerl) die nur dann zusätzlich anfallen würden wenn man das Fahrzeug ausschließlich für die Nebentätigkeit anschaffen und erhalten müsste.

...aber Versicherung, Vignette, Pickerl, Autofahrerclub etc. braucht deine Arbeitnehmerin nicht nur für ihre privaten Fahrten, sondern bei jedem gefahrenen Kilometer, also auch für die Firmenfahrten...
 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#13)
Ildefonso kalkuliert nach Teilkostenrechnung, also dass für Zusatzkilometer nur die variablen Kosten anfallen, während Versicherung, Vignette, Pickerl, usw. Fixkosten sind, die unabhängig von den gefahrenen km anfallen.

Gesetzlich ist er/sie ja zu gar keiner Zahlung verpflichtet (außer z.B. KV oder AV sagt was anderes), umgekehrt muss aber auch seine Aushilfe nicht unbedingt die Botenfahrten machen (hängt auch vom Arbeitsvertrag ab), wenn sie mit der Bezahlung dafür nicht einverstanden ist. Alles weitere ist Verhandlungssache zw. Ildefonso und der Aushilfe.



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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#14)
@Maarch
Klar, das kann man von beiden Seiten betrachten.

Man muß halt auch schauen wo man sich hier bewegt und was die Kalkulation der Tätigkeit hergibt:

Zum Beispiel Pensionist, geringfügig angemeldet, verdient sich den einen oder anderen Hunderter nebenbei im Monat dazu.
Für eine 3-stündige Fahrt kriegt er einen KV-Lohn von etwa 30-35 Euro, was an sich schon begehrte Jobs in solchen Klientelen sind.
Wenn die Person in 3 Arbeitsstunden 200km mit eigenem Auto fährt, wären das mit dem Höchst-KM-Geld noch zusätzlich 84 Euro.

Wenn die Person ein im Unterhalt billiges Auto hat, hat sie tatsächliche Mehrkosten (Sprit, zusätzliche Abwertung/Reparatur) die bloß ca. halb so hoch sind.
Von daher hätte ich hier durchaus Spielraum, also zwischen tatsächlichen Mehrkosten und dem Höchst-KM-Geld, gesehen.



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  •  bloom
  •   Silber-Award
11.9.2020  (#15)
Miete der Person doch einfach ein Auto für die Dienstfahrt. 

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
11.9.2020  (#16)

...da gibts viele verschiedene Sichtweisen. Aber die wolltest du ja sehen, drum dieser Thread...

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  •  DeletedUser002
11.9.2020  (#17)
off-topic Frage:

Gibt es in Österreich jemanden der nicht 42 Cent pro gefahrenen Kilometer bezahlt bekommt?

Im Vergleich mit Kosten/zeitlicher Aufwand(!) für zusätzliches Dienst- oder Leihauto erachte ich das Kilometergeld als peanuts.
Ok, Anzahl der Kilometer sollte nicht zu hoch sein, aber für nur 8x 150km (Langstrecke?) pro Monat?

btw:
Das amtliche Kilometergeld für Fahrräder beträgt 38 Cent pro Kilometer...
🤣

Und, Zitat BM f. Finanzen:
"Amtliche Kilometergeldsätze kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber auch für Fußgängerinnen/Fußgänger [...] steuerfrei auszahlen."


LG Martin


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#18)
Also wenn um 150km x 0,42 geht und du kannst/willst das nicht zahlen, dann passt auch irgendwas nicht.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#19)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Gibt es in Österreich jemanden der nicht 42 Cent pro gefahrenen Kilometer bezahlt bekommt?

In den meisten KV ist es mit 42ct/km drin. Wenn es keinen KV gibt, dann wird es sicher Firmen geben, die weniger bis gar nichts zahlen. Dann kann der AN die Differenz bei der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Ich hatte das in meinem alten Job beim Nächtigungsgeld im Ausland, wo weniger ausbezahlt wurde als lt. Standardsatz (Reisegebührenverordnung für Beamte). Bei vielen km, oder in meinem Fall bei längeren Aufenthalten in teuren Ländern, kommen da schnell ein paar hundert Euro zusammen.

Genau aus dem Grund sind ja Gewerkschaften, die für einen KV aushandeln wo so Dinge geregelt sind, sinnvoll. Wer will schon selbst mit seinem AG um 10ct für's km-Geld feilschen müssen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#20)
Wobei man bedenken sollte, dass die 0,42€ schon seit 10 Jahren oder so nicht angepasst wurden. 
die Autos, Versicherung, Vignette etc kostet jedes Jahr mehr. 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Es ist kein Geheimnis, dass man als Angestellter mit diesen 42 Cent pro Kilometer ein gutes Geschäft macht, sofern man ohnehin ein Auto hat und nicht bloß extra für diesen Zweck eines besitzen muß.

Das kann ich echt nicht nachvollziehen.
Wenn dir das zu teuer ist, dann miete einmal pro Woche ein Auto an, zahl die Treibstoffkosten und rechne nach, ob du dann unter den 60 € bleibst.
Alternativ kannst du deiner Angestellten ja dein eigenes Auto zur Verfügung stellen, wenn du glaubst, dass das günstiger kommt.

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