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Kilometergeld in der Praxis? Wie hoch ansetzen?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9. - 14.9.2020
32 Antworten | 13 Autoren 32
32
Eine geringfügig beschäftige Aushilfe soll für mich öfters diverse Erledigungen mit ihrem eigenen PKW verrichten (ca. 1x pro Woche je 150 km/Langstrecke).

Wie sicherlich der eine oder andere weiß, kann man bis zu € 0,42 pro km auszahlen ohne dass dafür beim Dienstnehmer Steuern anfallen.
Es ist kein Geheimnis, dass man als Angestellter mit diesen 42 Cent pro Kilometer ein gutes Geschäft macht, sofern man ohnehin ein Auto hat und nicht bloß extra für diesen Zweck eines besitzen muß.
(Deswegen gibt's ja auch eine KM-Obergrenze bis zu der steuerfrei ausgezahlt werden darf)

Ich überlege grade was fair wäre der Aushilfe tatsächlich anzubieten.
Hat hier jemand berufliche Erfahrungswerte bzw. eine Meinung?

Mitarbeiter hat freilich keinen fetten Benz sondern einen mittelalten Kleinwagen.
Ich möchte soviel zahlen dass wirklich alle Zusatzaufwendungen bezahlt sind und auch einwenig Körberlgeld für den Mitarbeiter übrigbleibt, aber zuviel gibt die Kalkulation natürlich auch nicht her.

PS: Das KM-Geld wird natürlich zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Nur damit hier keine Mißverständnisse aufkommen emoji

  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.9.2020  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Es ist kein Geheimnis, dass man als Angestellter mit diesen 42 Cent pro Kilometer ein gutes Geschäft macht, sofern man ohnehin ein Auto hat und nicht bloß extra für diesen Zweck eines besitzen muß.

Das kann ich echt nicht nachvollziehen.
Wenn dir das zu teuer ist, dann miete einmal pro Woche ein Auto an, zahl die Treibstoffkosten und rechne nach, ob du dann unter den 60 € bleibst.
Alternativ kannst du deiner Angestellten ja dein eigenes Auto zur Verfügung stellen, wenn du glaubst, dass das günstiger kommt.

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  •  DeletedUser002
12.9.2020  (#22)

zitat..
chrismo schrieb: Kollektivvertrag gilt keiner? Viele regeln nämlich das Kilometergeld.

Ich oute mich jetzt als KV-Nudlaug...aber dass das KM-Geld durch KV geregelt wird erachte ich als seltsam (um nicht schwachsinnig zu sagen...)
Das KM-Geld wird meiner Vermutung nach vom EStG (o.ä.?) geregelt.

Hat jemand hier Fachkenntnis?

LG Martin

EDIT:
Hab gerade in "meinem" KV Filmschaffende gegoogelt;
§17 Dienstreisen, 3. Verkehrsmittel, Punkt c)
"Für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs im dienstlichen Auftrag gebührt das geltende amtliche Kilometergeld gemäß der Bundesgebühren-Verordnung."


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
12.9.2020  (#23)
Das amtliche Kilometergeld (die 42ct/km) gibt nur an, wieviel maximal einkommenssteuerfrei bezogen werden darf (es gilt noch eine km-Obergrenze von 30k pro Jahr). Der Kollektivvertrag regelt wieviel der AG mindestens ausbezahlen muss, meist wird dabei auf das amtliche verwiesen, wie bei deinem Bsp. Es könnte aber auch sein, dass dort z.B. nur 30ct/km vereinbart werden. Natürlich kann jeder AG auch mehr km-Geld auszahlen, also z.B. 1Eur/km. 

Die Differenz zwischen amtlichen km-Geld und dem tatsächlich ausbezahlten kann entweder als Werbungskosten vom AN abgesetzt werden, oder ist dann extra als Einkommen zu versteuern, je nachdem ob weniger oder mehr als das amtliche km-Geld ausbezahlt wurden.

Bsp. 1: ich fahre 100km mit dem Auto und kriege dafür 100 Eur vom AG ausbezahlt. 42 Eur davon sind steuerfrei, die 58 Eur die darüber liegen, müssen versteuert werden.

Bsp. 2: ich fahre 100km und bekomme (wie im konkreten Kollektivvertrag vereinbart) nur 30 Eur ausbezahlt; 12 Eur kann ich als Werbungskosten beim Steuerausgleich geltend machen.

Analoge Regelungen gibt es auch für die Tagesgeldpauschalen bei Dienstreisen im In- und Ausland.

Ich muss dazusagen, dass ich kein Steuerberater oder so bin, also Angaben ohne Gewähr. Ich musste aber früher immer meine Dienstreisen selbst abrechen und habe daher notgedrungen einiges dazu lernen müssen emoji

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  •  DeletedUser002
13.9.2020  (#24)

zitat..
chrismo schrieb: kein Steuerberater oder so bin

Chapeau!
Du hast es mir verständlich gut erklärt.

Wieso allerdings die einzelnen KV verschiedene km-Sätze zur Auszahlung bestimmen ist mir schleierhaft.

Schönen Sonntag, 
lg Martin

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.9.2020  (#25)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Wieso allerdings die einzelnen KV verschiedene km-Sätze zur Auszahlung bestimmen ist mir schleierhaft.

Wohl genau aus dem gleichen Grund, warum die einzelnen KVs auch unterschiedliche Gehälter/Löhne haben emoji

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#26)

zitat..
ildefonso schrieb: Ich habe mal versucht für ein Auto in der 4.000 Euro-Klasse die Zusatzkosten zu kalkulieren.
Wertverlust ist da minimal, denn bei einem Auto dieser Preisklasse wirkt sich beim Wertverlust kaum mehr aus ob man 7.500 oder 15.000 km pro Jahr fährt.

Wenn du berücksichtigst, dass der Wertverlust bei einem EUR 4.000 Auto geringer ist, müsstest du auch berücksichtigen, dass die Instandhaltungskosten weitaus höher sind, weil immer mehr Teile kaputt gehen.


zitat..
chrismo schrieb: Ich muss dazusagen, dass ich kein Steuerberater oder so bin, also Angaben ohne Gewähr. Ich musste aber früher immer meine Dienstreisen selbst abrechen und habe daher notgedrungen einiges dazu lernen müssen

Reisekosten sind ein komplexes Thema, weil es hier vieles zu beachten gibt. Im Normalfall schafft das ein Personalverrechner ohne Probleme (es ist halt ne mühsame Arbeit), die großen Kanzleien haben hier aber oft eigene Personen die nur Reisekosten abrechnen. Soweit ich das sehe, passt alles was du geschrieben hast. 😉

Es kann aber durchaus vorkommen, dass das Kilometergeld kein "Geschäft" für den Arbeitnehmer ist. Manchmal wird es besser sein die tatsächlichen Kosten einzurechen, statt des Kilometergelds, z.B. bei hohen Park- oder Mautgebühren.


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  •  atma
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#27)
die Differenz -wenn es sich gar nicht ausgeht - kann man offiziell dann auch nochmal im Steuerausgleich reinnehmen, muss dafür aber dann wirklich alles belegen können. Ich hab das noch nie nachgerechnet. Bin mit meinem Auto nur beruflich gefahren und das war ein deutliches Minus mit dem KM-Geld. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#28)

zitat..
atma schrieb: Bin mit meinem Auto nur beruflich gefahren und das war ein deutliches Minus mit dem KM-Geld. 

kommt drauf an, wieviel man fährt und wie teuer das Auto ist.
Klar, wennst nur dafür ein Mittelklasseauto least, das alle 3 Jahre tauscht, mit Vollkaskoversicherung usw. rechnest, dann wirds echt eng.

Wennst ohnehin ein Auto hast, das vielleicht nicht mehr ganz neu ist, dann schauts wiederum anders aus.

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  •  atma
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#29)
war ein gebrauchtes A4, 30t EUR, aber allein die Versicherung (ja, VK) kommt auf knapp 200 EUR, 1200 EUR Service, Reifen, Vignette, etc... Zum Glück durfte ich die Parkkosten dann noch separat abrechnen, weil wennst dann noch in Wien fährst oder über Nacht bei einem Hotel auch noch Parkkosten anfallen, zahlst bei jeder Fahrt drauf. 

Das ist schon richtig, dass einem bei einem kleinen günstigen Hupfer älteren Modells schon vl was übrig bleibt. Das finde ich aber auch ok.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#30)

zitat..
atma schrieb: Zum Glück durfte ich die Parkkosten dann noch separat abrechnen

Und diese müssen dann schon verabgabt werden. Entweder km-Geld oder Ersatz der tatsächlichen Kosten.


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  •  rocco81
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#31)

zitat..
ildefonso schrieb: Ich überlege grade was fair wäre der Aushilfe tatsächlich anzubieten.
Hat hier jemand berufliche Erfahrungswerte bzw. eine Meinung?

Bei allen AG die ich hatte waren Dienstfahrten grundsätzlich nur mit einem Firmenauto erlaubt.
Für den Ausnahmefall, Dienstfahrt mit privat PKW, wäre das amtliche km Geld bezahlt worden. (Ist bei mir noch nie eingetreten)

Auch wenn der AN einen vermeintlich billigen alten Kübel fährt solltest du ihm die 42ct vergönnen. Schließlich ist der alte Kübel irgendwann hinüber und er muss sich wieder ein Auto kaufen.  150km/Wo sind etwa 7500km/J, was ja gar nicht so wenig ist.

zitat..
ildefonso schrieb: Es ist kein Geheimnis, dass man als Angestellter mit diesen 42 Cent pro Kilometer ein gutes Geschäft macht,

Ich halte es eher für einen Irrglauben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.9.2020  (#32)
Hab ca. 25 Jahre lang für insgesamt 6 Autos Vollkostenrechnung gemacht - bis hin zu jeder Waschsstraße und jede Tube Politur.
War regelmäßig mit diesen Autos auf Dienstreisen mit amtlichem Kilometergeld. Weiß also, wie sich dieses im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat und was mich die Autos zum jeweiligen Zeitpunkt gekostet haben.
Es waren allesamt Neuwagen, die dann wieder verkauft (eingetauscht) wurden. Somit hab ich in meinen Kakulationen den realen Wert für den Wertverlust. Teilweise Kompaktklasse (Zweitwaagen hauptsächlich von meiner Frau genutzt mit eher wenig Kilometerleistung), bei mir Mitteklasse mit höherer Kilometerleistung (z.B. Audi A4).

Was ich in meinen Rechnungen nicht berücksichtigt hab, ist ein Zinsanspruch für das eingesetzte Kapital.

Ergebnis: keines der 6 Autos hat pro Kilometer mehr gekostet, als das zu diesem Zeitpunkt geltende amtliche Kilometergeld!! Bei den Autos mit weniger Kilometerleistung war ich eher nur knapp drunter, bei höherer Kilometerlesitung teilweise deutlich drunter.

Klar ist, dass diese Rechnung in jedem Einzelfall anders aussieht und dass es auch die Fälle gibt, wo man über dem amtlichen Kilometergeld liegt.
Ich weiß nur - und zwar aufgrund detaillierter Aufzeichnungen  - dass es sich bei mir in der Vergangenheit über einen langen Zeitraum mit dem amtlichen Kilometergeld mehr als ausgegangen ist......
 

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