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Kellerstiege [Stmk]

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  •  walti231
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
8.6. - 11.6.2009
14 Antworten 14
14
Guten Morgen ,

Ich möchte bei meinen Neubau zur Kellerstiege eine Tür einbauen, weil ich meine das die Diele im Winter wesentlich wärmer gehalten werden kann.
Nun meint der Architekt das dies ein Problem darstellt weil er im Bereich der Türe aus gesetz. Gründen ein Potest planen müßte und die Stiege dann steiler und länger würde. Nun meine Frage: ist es im Privaten Bereich nicht möglich unmittelbar hinter der Tür die erste Stufe zu haben? Tür ginge in Richtung Diele auf?
Liebe Grüße

  •  Benji
8.6.2009  (#1)
Stiege - Ich denke das sollte möglich sein; zumindest ist es bei uns so. Direkt hinter der Tür ist die erste Stufe, aber schon noch auf Niveau des EG-Bodens.


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  •  walti231
8.6.2009  (#2)
@Benji - Vielen Dak für die schnelle Antwort, werde nochmal mit dem Architekten sprechen.

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  •  AndiBru
8.6.2009  (#3)
HiDu musst auch für dich entscheiden:

Willst du es "bequem" haben oder rechtens ....

Also ich persönlich würde einfach die "normale" Stiege machen und dann am Ende eine Türe.

Es gibt eh keine Begehung mehr - also erfährt es nimand.
und wenn doch: Türe aushängen :)

Was glaubst du wie oft Garagen anders ausgeführt werden, als laut Vorschrift - da ist dein "Kellertürproblem" eher nebensächlich.

Ich meine auch zu wissen das es eigentlich Vorschrift wäre, wobei ich glaub es muss nur 50cm tief sein.

lg!

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  •  christoph8
8.6.2009  (#4)
@AndiBru - Und wenn jemand runterfällt - auch kein Problem, zahlst halt das Schmerzengeld und die Heilungskosten sowie Verdienstentgang aus Deiner Tasche emoji
Hauptsache Du hast bei der Errichtung gespart!

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  •  AndiBru
8.6.2009  (#5)
HiAlso wenn jemand in meinem Keller runterfällt und dann sich so blöd anstellt dass meine Versicherung nicht zahlen würde, dann gehört er eh erschossen :P

Es muss halt jeder für sich selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist.
"Immer eine gemütliche Stiege oder eine Stiege mit höheren Steigungen damit es der Vorschrift entspricht falls einmal in 10 jahren etwas passiert"....

Wenn es technisch möglich ist, bin ich immer für ein Potest - also auch wir haben sowohl vom KG ins EG, als auch vom EG ins OG ein Podest nach 8 Stufen, auch wegen dem alter - gut wir hatten den Platz. Für mich klang es halt so als hätte der "Autor" zu wenig Platz.

Lg!

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  •  christoph8
8.6.2009  (#6)
@AndiBru - Ich glaube Du verdrängst die Realität. Wenn Du nicht den Baubestimmungen entsprechend gebaut hast (z.B. auch kein geeignetes Geländer) und jemand zu Schaden kommt, bist Du einmal strafrechtlich verantwortlich und die Versicherung wird bei grober Fahrlässigkeit auch nichts bezahlen. Bleibst dann also nur Du übrig!!

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  •  walti231
8.6.2009  (#7)
Warum so ruppig, - man kann doch auch in freundlichen Worten seine Meinung sagen oder?
Also ich hab mir inzwischen mehrere Häuser angesehn die keine 50 bis 60cm breites Potest vor der ersten Stufe haben. Allerdings auch so wie bei mir gedacht, die Türe öffnet sich nicht Richtung Stiege sondern Richtung Diele. ( Das ist auch logisch, sollte sich jemand an die nicht geschlossene Türe lehnen, würde diese Person ja die Stiege runterfallen). Bei der von mir geplanten Türe wäre die erste Stufe ja noch auf dem selben Niveau wie der Dielenboden. Übrigens hab ich mir Designerstiegen angesehn, welche betuchte Personen haben, die sind im Vergleich Lebensgefährlich. Haben die eine Ausnahmeregelung? Ich sehe auch nicht ein, das Politiker und Beamter laufend neue Gesetze machen die nach einigen Jahren wieder verworfen werden. Gerade im Bauwesen in den letzten Jahren passiert. Seht euch mal die Häuser von Architekten an die einen höheren Bekanntheitsgrad haben. Lassen die sich die Dachneigung, oder die Farbe der Eindeckung vorschreiben? Nee, die Gesetze gelten bloß für den "kleinen Mann"


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  •  oldtimersammler
8.6.2009  (#8)
warum immer diese Schimpferei hier?? - Sicher kannst und darfst du mit der Stufe gleich beginnen.
Ich hab erst die Woche meine Stiege in den Keller gemacht und das genau nach Einreichplan ausgeführt,die 1. Stufe gleich nach der türe.
Das alles ist aber nicht ganz so einfach denn die Stufenhöe Auftritt usw muß sich erst aus dem Platz der zur Verfügung ist errechnen.
Tatsache ist daß die Aussage von deinem Architekten nicht ganz stimmt.
Auch ich mache eine Mauer nach der Stiege aus der selben Überlegung wie du.
Hat ja auch absolut keinen sinn den Bodenaufbau isoliert auszuführen und dann ein riesiges Loch in den Keller offen zu lassen.
Damit mußt du den ganzen Keller ja mitheizen.

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  •  christoph8
9.6.2009  (#9)
Wie es rechtlich mit der notwendigen Beschaffenheit der Stiegen ausschaut, kann ich nicht sagen.
Ich finde es aber keinesfalls in Ordnung, wenn hier im Forum geraten wird, einfach nicht gesetzmäßig zu bauen und die möglichen, schwerwiegenden Folgen verschwiegen bzw. verharmlost werden. Bei einer schwerwiegenden Verletzung bzw. bei Dauerfolgen und Berufsunfähigkeit kann es hier um Existenzen gehen.

Da habe ich für so unüberlegte Formulierungen wie "willst Du es bequem oder rechtens haben" keinerlei Verständnis.



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  •  AndiBru
9.6.2009  (#10)
HiAlso da sich Christoph8 meine Meinung so zu Herzen nimmt nehm ich sie zurück und sage sorry für die freie Meinungsäusserrung, er hat sicherlich in einer gewissen weise recht.

@Walti du hast ja jetzt ein paar Meinungen, pass halt auf dass keiner Runterfällt, und ich (der auch die erste Stufe gleich hinter der Türe hat, die genehmigt wurde und bei mir war es rechtens - NÖ) werde hoffen dass bei mir soetwas schlimmes nicht passiert.

Weil ein Unfall ist immer schlimm, egal ob beim Bau, weil kein Helm getragen wird, oder eine Absturzsicherrung aus einem Bandl besteht oder ganz Fehlt.

Ein tipp am Rande: Nichts auf den Stiegen abstellen - ist nämlich auch verboten - und da kann auch sehr schnell etwas passieren :P

In diesem Sinne eine schöne kurze Woche und langes Wochenende bei super Wetter!

lg Andi!

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  •  TheMechanix
9.6.2009  (#11)
OIB-Richtlinie 4 Punkt 2.2.6 (die ja außer in NÖ, OÖ und Salzburg österreichweit gilt - und zumindest in NÖ gibt's keine Bestimmungen über Abstände von Türen zu Stiegen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern):

Zwischen Türen und Treppen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.

Etwas unglücklich formuliert, weil "ausreichend" in dem Zusammenhang ist mMn Interpretationssache, bzw. stark davon abhängig, in welche Richtung die Tür aufschlägt...bei einer Tür, die in Richtung der Stiege aufgeht, wird eine Stiegenbreite nicht ausreichend sein, bei einer Tür, die in die Gegenrichtung geöffnet wird, halt ich eine Stiegenbreite für durchaus in Ordnung...aber ist halt auch die Frage, wie die Baubehörden das sehen...

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  •  walti231
9.6.2009  (#12)
@AntiBru - Ich hab Dich schon richtig verstanden, Ich sehe das wie Du. Kein Mensch wird wissentlich bei seinem Haus Verletzungsgefährtende Fallen einbauen. Aber es ist unverständlich bei einem Energiesparhaus ein Treppenhaus vom Keller bis unters Dach zu haben. Auch hat man ständig das Gefühl, das es zieht.
Leider sind in der Steiermark in diesem Fall die Vorschriften klar definiert.
§56 der STMK Bauordnung(4): Im Bereich von Stiegen oder Rampen sind Türen so anzuordnen, daß zwischen Tür und Stiege oder Rampe auf beiden Seiten eine horizontale Fläche von mindestens 60 cm Länge eingehalten wird.
@TheMechanix,
Menschen in anderen Bundesländern dürften mündiger sein, das entscheiden zu können. Werde nun diese Türe nachträglich einbauen, soll heißen nach Bezugsgenehmigung.

Schönes Wochende an Alle


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  •  TheMechanix
9.6.2009  (#13)
@Walti: Soviel zur Harmonisierung der Bauordnungen...trotz OIB-Richtlinien ist wieder alles unterschiedlich...warum ein Zwergenland wie Österreich es nicht schafft, einheitliche Bauvorschriften festzulegen, wird mir ein ewiges Rätsel bleiben...

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  •  Noldman
11.6.2009  (#14)
Warum keine Vereinheitlichung? - Wie hats in meinem Bundesland ein Landtagsabgeordneter zu dem Thema Sinngemäß gesagt: Wenn sie (der Bund) uns das jetzt auch noch nehmen, dann haben wir bald gar keine Existenzberechtigung mehr,...
Die kriegen auch schön langsam mit, dass wir durch den EU Beitritt eine Ebene zu viel haben und die Länder mittlerweile überflüssig sind. Je mehr Kompetenzen (war ja erst vor ein paar Jahren im Umweltschutz schon schwierig ein einheitliches Gesetz zusammenzubringen - war schließlich bisher Bundesländersache) an den Bund gehen um so schneller kapiert auch die Bevölkerung das wir da 9 Hofstaaten samt Anhang finanzieren die keine Daseinsberechtigung mehr haben.

Die Bauordnungen haben lange Zeit dazu gedient die Firmen im eigenen Bundesland vor Konkurrenz zu schützen.

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