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Kaufvertrag nicht eingehalten

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  •  Sonnenstunden
20.4. - 21.4.2013
11 Antworten 11
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Hallo
Wir kauften letzes Jahr ein Haus. Das Haus war früher als geplant fertiggestellt- die Außenanlage (Garten, Zaun etc.nicht). Wir zogen im Winter schon ein ohne die Außenanlage zu übernehmen. Vertraglich ist geregelt, dass die Außenanlage bis Ende März fertiggestellt werden soll. Dies ist nicht passiert! Was kann ich machen?

  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
21.4.2013  (#1)
naja - bei dem Winter heuer wär das sicherlich schwer gegangen bis im März fertig zu werden.

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  •  kalki80
21.4.2013  (#2)
Schließe mich ranttamplam anWir wissen nicht wo du zuhause bist, aber bei diesem Wetter Ausanlagen fertig zu machen, wäre fahrlässig gewesen. GGf. wären gewisse Pflanzen abgefroren, od. du hättest sehr viel Schmutz gehabt.
Solltest du wirklich versuchen hier etwas geltend zu machen, wirst du mMn auf der Verliererseite stehen,

lg,

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
21.4.2013  (#3)
Würde hier einfach mal den Kontakt suchen und fragen, bis zu welchem Termin sie das fertigstellen möchten.
Das ganze sollte natürlich zeitnah passieren,ich denke mal innerhalb der nächsten 3 Wochen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.4.2013  (#4)
naja, zeitnah ist klar, 3 wochen sind heftig. ihr werdet nciht die einzige baustelle sein ,die aufgrund des schlechten wetters zurückblieb.

ich würd den ball flach halten, die firmen können auch nur arbeiten und keine wunder bewirken.

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  •  Sonnenstunden
21.4.2013  (#5)
Also die Zaunschrempel stehen schon- es wäre nur mehr der Zaun zu spannen, zu rechnen und Gras zu sähen und was mich so ärgert, dass sich einfach keiner mehr meldet. Sie kommen dann begutachten,sagen nichts dazu. Diese Woche haben sie gesagt, dass sie nächste Woche wieder wen anders zum Begutachten schicken- defacto kommt aber nie wer!

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  •  deejay
21.4.2013  (#6)

zitat..
Gras zu sähen


naja, da gibts ja auch was zu beachten!

zitat..
Bester Zeitpunkt für die Aussaat
Wenn Sie den Rasen neu anlegen wollen, ist zunächst jeder Zeitpunkt geeignet, an dem der Boden über 10 Grad warm ist. Bis in einige Zentimeter Tiefe und über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen. Denn in dieser Zeit bilden sich die jungen Wurzeln aus dem Samen, sie brauchen gleichbleibende Temperaturen. Das trifft grundsätzlich auf die Zeit zwischen April und Oktober zu.


Quelle:
http://www.rasen-magazin.de/rasen-saehen.html

ich denke auch, dass die firmen zur zeit etwas in rückstand sind aufgrund des langen winters.
Das man sich nicht meldet und termine nicht einhält, geht aber nicht.
hast du schon alles bezahlt?

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  •  kalki80
21.4.2013  (#7)
Dann schau kurz bei Ihnen in der Firma vorbei...da haben andere Bauherren ganz andere Probleme aufgrund des Wetters. Kurze Statusaufnahme, Termin neu vereinbaren und dann hast auch wieder was bindendes in der Hand.

lg,

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  •  Sonnenstunden
21.4.2013  (#8)
Geld liegt auf einem Treuhandkonto. Defacto ist es so das sich keiner mehr zuständig fühlt. Das der Winter hart war, das weiß ich eh- nur jetzt wird mal Zeit das sie kommen od. sich zumindest melden mit einer Stellungnahme!

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.4.2013  (#9)
wie wär's mit einer dokumentierten mängelrüge samt - nachfristsetzung? http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=480 wennst eh einen übergabetermin im vertrag hast, musst halt nur schauen, dass der "treuhänder" ned zahlt und die verzugszinsen, pönalen, schadenersatz, etc. aufgerechnet werden... und sag' jetzt nicht, die firma durfte einfach so mit bankgarantie abrufen...

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  •  Sonnenstunden
21.4.2013  (#10)
Na dann sag ich lieber nichts creator

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.4.2013  (#11)
ok, mach die mängelrüge trotzdem. - damit kannst wenigstens diene vertraglichen und gesetzlichen ansprüche dokumentieren und gegenrechnen lassen. wennst eine Rechtsschutz hast, die baurecht deckt, wende dich an die, ansonsten musst halt mit der firma verhandeln, ggf. mit hilfe des vki. da wäre dann natürlich auch mal der "treuhänder2 zu kontaktieren, weil der ausgezahlt hat, ohne sich über den tatsächlichen baufortschritt überzeugt zu haben. ist zwar bei den dämlichen und konsumentenfeindlichen "bankgarantien" standard, aber vielleicht nützt es ja was, auch dort die ansprüche geletend zu machen, insbesondere wäre hier mal die entsprechende vertragsklausel auf Gültigkeit zu überprüfen - soll ja öfter vorkommen, dass sowas wegen gröblicher Benachteiligung nicht gilt.

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