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Kanalanschluss [NÖ]

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  •  bauherr79
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.2. - 19.2.2013
21 Antworten 21
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Vielleicht ist jemand von euch Jurist, der mir diese Frage beantworten kann. Es geht um folgendes:
In der Gemeinde wo ich bauen werde befindet sich ein Mischkanal (für Schmutzwasser und Regenwasser). Die Anschlussgebühr ist dementsprechend höher natürlich.
Jetzt ist es aber für alle Neuanschlüsse nicht mehr erlaubt Regenwasser einzuleiten und man muß einen Sickerschacht installieren.
Trotzdem möchte die Gemeinde die vollen Anschlusskosten einheben - also für den Mischkanal, da sie meinen es ist ja grundsätzlich noch immer ein Mischkanal, da bereits angeschlossende Häuser ja auch Regenwasser einleiten.
Ich sehe das so, dass ich ja jetzt für mich nur mehr einen Schmutzwasserkanalanschluß hätte und eben die Anschlusskosten günstiger sein müssten.
Hat wer von euch vielleicht Erfahrung mit soetwas bzw juristische Ahnung?
Vielen Dank

  •  gloitom
  •   Gold-Award
15.2.2013  (#1)
Bundesland ? - Soweit ich weiß, sind Kanalgebühren Länderweise unterschiedlich geregelt

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  •  bauherr79
15.2.2013  (#2)
sorry ist in Niederösterreich

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
15.2.2013  (#3)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009144/LRNI_2009144.pdf
Was steht in der Kanalabgabenordnung deiner Gemeinde?

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2013  (#4)
http://www.krasel.at/BRISANT/NoewassermengeKanal.pdf

vgl. dazu §5 abs. 2 nö kanalgesetz:

zitat..
(2) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz zuzüglich eines schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteiles. Dieser wird nur dann berücksichtigt, wenn die eingebrachte Schmutzfracht den Grenzwert von 100 Berechnungs-EGW überschreitet. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009144/LRNI_2009144.html

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
16.2.2013  (#5)
@creator - Es geht doch um die Anschlussgebühr und nicht die Benützungsgebühr, oder?

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  •  bauherr79
18.2.2013  (#6)
ja geht nur um die Anschlussgebühr, dass ich quasi für einen Mischkanal zahlen müsste, obwohl kein Regenwasser mehr eingeleitet werden darf.

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  •  bauherr79
18.2.2013  (#7)
und die Gemeinde meint eben, da es früher mal ein Mischkanal und bereits angeschlossene Häuser nach wie vor Regenwasser einleiten, muss man auch jetzt den teuren Anschluss als Mischkanal zahlen, auch wenn man kein Regenwasser mehr einleiten darf als Neuanschluss. Ich habe denen gesagt ich werde mich rechtlich erkundigen, da ich der Meinung bin, dass man nicht für etwas zahlen muss, wo keine Gegenleistung vorhanden ist.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
18.2.2013  (#8)
versuch vielleicht auch den spieß umzudrehen und frag sie auf welches Gesetz/§ sie sich da beziehen, immerhin ist es für dich ja eindeutig andersrum.

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  •  bauherr79
18.2.2013  (#9)
die sagen, so steht es derzeit in der Bauordnung, dass es eben nach wie vor Mischkanal ist, da eben bereits angeschlossene Häuser noch immer einleiten. Bzw zweites Argument ist, dass der Kanal damals um die Summe X gebaut wurde und daher alle das gleiche zahlen müssen. Argument drei welches sie gebracht haben war, dass bisher alle immer brav gezahlt haben, auch wenn sie schon kein Regenwasser mehr einleiten durften. Nur ich komme von einem Bereich, wo man nicht einfach nur brav immer zahlt. Daher war meine Hoffnung, dass hier vielleicht jemand zu finden ist, der juristisch etwas an Erfahrung hat mit diesem Thema. Notfalls muss ich halt einen Anwalt für Baurecht kontaktieren.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
18.2.2013  (#10)
Laut dem NÖ Kanalgesetz gibt es für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe (Anschlussgebühr) eine klare Berechnungsgrundlage - § 3 Abs. 2. Hier gibt es - im Gegensatz zur Benützungsgebühr - allerdings keine besondere Regelung bei Vorhandensein von Misch oder Trennsystem.
Ungeachtet der tatsächlichen Ausführung (Misch-/Trennsystem) ist daher immer der gleiche Anschlussbeitrag zu zahlen.

fg

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  •  bauherr79
18.2.2013  (#11)
Das ist mir schon klar, und ich weiß auch wie man die Gebühr berechnet. Meine Frage ist nur, muss ich tatsächlich die gleich hohe Gebühr zahlen wie alle, die sowohl Regenwasser als auch Schmutzwasser einleiten dürfen, OBWOHL ich jetzt nur mehr Schmutzwasser einleiten darf. So gesehen ist das für mich ja nur mehr ein Schmutzwasserkanal bzw. zahle ich für einen Teil, der mir nichtmal zur Verfügung steht.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
18.2.2013  (#12)
>Meine Frage ist nur, muss ich tatsächlich die gleich hohe Gebühr zahlen wie alle, die sowohl Regenwasser als auch Schmutzwasser einleiten dürfen, OBWOHL ich jetzt nur mehr Schmutzwasser einleiten darf.<

Nachdem im Gesetz keine Ausnahme diesbezüglich erwähnt ist,
definitv: Ja

Bestünde natürlich die Möglichkeit, wegen dieser Bestimmung im Kanalgesetz zum VfGH zu gehen - Gleichheitswidrigkeit. Ausgang offen.

fg

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  •  bautech
18.2.2013  (#13)
Nur so am Rande - Bei der Errichtung eines Mischsystems sind die Kosten eigentlich vernachlässigbar höher als bei einem Schmutzwassersystem...
Trotzdem wird das Abwasser des TE einer Klärung zugeführt, was Mehrkosten für den Kanalbetreiber bedeutet. Also günstiger könnt nur der Anschluss an einen Regenwasserkanal werden, was ja sinnbefreit wäre (bevor ich meine Dachrinnen auch anschliessen lass und jährlich zahl mach ich einen Sickerschacht...)

ng

bautech

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  •  halfway
18.2.2013  (#14)
Bedarf es bei einer Abgabe einer Gegenleistung?
Ich glaub nicht. Unsere Juristen werden mehr wissen. Deshalb ist es auch egal wie sie das Kind nennen.
Deinen Unmut kann ich voll und ganz verstehen.


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  •  bauherr79
18.2.2013  (#15)
ok, vielen Dank für die Anworten. Unterschied macht es schon einigen aus, da Mischkanal 14 Euro je berechneten m² kostet und Schmutzkanal ungefähr an die 9 bis 10 Euro. Bei der Berechnungsart macht das ca Unterschied von 1.000,-- Euro aus.
Schlimmstenfalls muss ich das halt zahlen, wenn sich die Gemeinde stur stellt. Dafür, wenn das Haus fertig ist mal und Gemeinde nichts mehr mitzureden hat, dürfens dann mit vielen Anrufen rechnen, sobald mit etwas nicht passt. Egal ob das Schneeräumen auf Gemeindegehsteig betrifft. Mähen der Gemeinderasenfläche vor meinem Grundstück etc. emoji - kommt ja alles irgendwann immer retour. Muss sagen ich arbeite auch in einer Branche, wo nicht alle immer freundlich sind, aber es gibt wohl keine unfreundlichere und arrogantere Personen als Bausachverständige hehe (ist nur meine Meinung und hab auch "erst" drei kennenlernen "dürfen")

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  •  insis
  •   Bronze-Award
18.2.2013  (#16)
Hmmmmm, zum letzten Beitrag: >dürfens dann mit vielen Anrufen rechnen, sobald mit etwas nicht passt. Egal ob das Schneeräumen auf Gemeindegehsteig betrifft<

Na ja, die Gehsteigräumung (Schnee) gehört leider auch zu den Eigentumsverpflichtungen (§ 93 StVO) ... . Hatten wir vor kurzem bereit schon mal zur Diskussion.

fg

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  •  bauherr79
18.2.2013  (#17)
ja das weiß ich, nur gegenüber ist Gemeindegrund mit Gehsteig, also nicht meine Seite etc. Leider sind die Beamten da nicht gerade die freundlichsten und nettesten. Ist auch wohl darum, weil ich dort ein Haus baue auf einen Grundstück, was ursprünglich für Bauträger vorgesehen war, der Mehrfamilienhäuser dort errichten hätte sollen. Egal, nicht so schlimm, vielen Dank auf jedenfall für die Informationen, werde dann halt die ca 1.000,-- Euro mehr zahlen und hab meine Ruhe dann.

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  •  Breitfuss
18.2.2013  (#18)
Den Gemeinde-Grünstreifen vor dem Grundstück muss man doch auch selbst mähen, genauso wie das Schneeschaufeln am Gemeinde-Gehsteig vor dem eigenen Haus?

Zweiteres hat zwar sicherlich die schlimmeren Auswirkungen, wenn mans nicht tut, vor allem wenn jemand am Gehsteig stürzt, aber dennoch.


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  •  halfway
18.2.2013  (#19)
bauherr kannst nicht wenigstens die Kostenaufschlüsselung verlangen damit du ein bisschen unangenehm werden kannst?

"vorgesehen", wenn ich das schon lese,...österreichische Freunderlwirtschaft. Der Bauträger wird halt dann weiter mit der Gemeinde packln müssen und sie werden ein anderes Grundstück finden. So what? Machst die Fertigstellungsmeldung ein paar Monate später und rächst dich über die Kanalbenützungsgebühren, die sie dadurch später einheben. Holst dir auch wieder was zurück als Trostpflaster.

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  •  bautech
19.2.2013  (#20)
Ich zitier mal kurz das NÖ Kanalgesetz -

zitat..
(4) Für verschiedene Kanalanlagen mit jeweils getrennten Entsorgungsbereichen
in einer Gemeinde sind die Kanalerrichtungsabgaben
und Kanalbenützungsgebühren verschieden hoch
festzusetzen
, wenn sich dies aufgrund eines unterschiedlichen
Kostendeckungserfordernisses ergibt.
(5) Die Kanalerrichtungsabgaben und die Kanalbenützungsgebühren
sind zweckgebundene Einnahmen, die ausschließlich für
die Errichtung, für die Erhaltung und den Betrieb der Kanalanlage
verwendet werden dürfen. Dies gilt nicht für die den einfachen
Jahresaufwand übersteigenden Einnahmen aus den Kanalbenützungsgebühren.


Also müssens von Dir auch die volle Wäsch´verlangen, weils irgendwann mal ein Mischsystem gebaut haben - und (wie ich mal vermute, bei uns ists zumindest so) nun vom Landes-ASV für Geohydrologie Auflagen bekommen, Regenwasser aus der für Euch zuständigen Kläranlage fernzuhalten.

Also nix mehr mit Strassenentwässerung ins Kanalsystem, noch weniger Dachflächen von Privaten.

Verzögern oder den netten Kollegen ein Rätsel aufgeben kannst so, wies halfway vorschlägt - einfach mal eine Kostenaufstellung (inkl technischem Bericht, Aufmassblättern, Abrechnungsunterlagen, Hausanschlussdokumentation) einfordern, um die Erfordernis eines Mischsystems rauslesen zu können emoji
Wenn die Dir da drauf einsteigen, hast viel Zeit gewonnen - aber leider auch keinen Freund mehr am Amt emoji Wenns sagen geht Dich nix an - kannst auch nix machen, evtl noch alte Gemeinderatsbeschlüsse einsehen, wo von Mischwasserkanal die Rede ist... aber zahlen musst so oder so emoji
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - die Regenwässer der EFH´s, die ins Kanalsystem einmünden, stellen einzig in ihrer Mächtigkeit ein Problem dar - denn die Klärwerke sind für diese Wassermengen (die ja leider keiner Behandlung bedürfen) meist nicht ausgelegt... aber die Preisbildung der Kanalanschlussgebühr hängt sehr wohl von der Preisgebahrung der Abwasserverbände ab.
Also sind beim Mischsystem halt doch noch die Fäkalwässer die Preistreiber.

ng

bautech

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  •  bauherr79
19.2.2013  (#21)
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich dagegen nicht ankommen würde. Das sind halt die Abgaben, die die gesamte Politik benötigt, damit sie die dann verspekulieren können emoji. Auch Niederösterreich hängt ja da voll drinnen, auch mit Währungsspekulationen (hab ich selbst ja sogar gehandelt indirekt mit denen ^^).
Das wegen Grünstreifen und Schneeschaufeln nur als Randbemerkung, Schneeschaufeln vor meinem eigenen Grund ist klar dass ich muß, ist kein Problem, macht dann eh eine Firma. Ich spreche von einem Gehsteig weiter weg (dort wollte die Gemeinde mal einen Spielplatz errichten, ist aber bis dato nichts geschehen). Das gehört also einzig Gemeinde und sind die auch für den Gehsteig dort zuständig.
Aber danke nochmal an alle, für die genaue Darlegung der Bestimmungen bezüglich Kanal.

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