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Kanal umschließen - Haftung

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  •  Tortosa
14.7. - 24.7.2014
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Hallo!
Ich weiß dass man hier keine konkreten Fälle beschreiben soll, ich wusste nur nicht wohin damit sonst und vielleicht kann mir ja jemand helfen...ansonsten die Bitte an die Admins, meinen Beitrag dorthin zu verschieben wo er stehen bleiben darf.

Also, wir haben vor 7 Jahren über einen Generalunternehmer gebaut und nun wurde im Zuge einer Kanalinspektion festgestellt, dass Fäkal- und Reinwasserkanal falsch angeschlossen wurden. Klar dass das jetzt umgeschlossen werden muss. Bleibt die Frage, wer die Haftung und die Kosten dafür übernehmen muss.
Aus dem Vertrag mit der Firma geht leider nicht klar hervor, wer den Anschluss vorzunehmen hat. Wir selbst waren berufsbedingt kaum auf der Baustelle, entsprechend schlecht ist alles dokumentiert, sprich keine Fotos.
In den Arbeitsnachweisen der Hochbauer habe ich nun gesehen, dass diese vermerkt haben: "Kanal angeschlossen durch Helfer". Sprich, die Helfer (Nachbarn und Freunde), die uns beim Bau unterstützt haben. Für mich heißt das, die Helfer wurden beim Anschluss von den Fachleuten beaufsichtigt.
Bleibt die Frage, wer nun wirklich "Schuld" ist. Der Generalunternehmer? Das Subunternehmen? Wir selbst?
Im Ausführungsplan waren die Kanäle übrigens korrekt verzeichnet.

Kennt sich jemand aus wie das rechtlich aussieht?

Liebe Grüße

Angela

  •  2moose
  •   Gold-Award
15.7.2014  (#1)
Wikipedia sagt dazu - ************************
Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat.
************************
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalunternehmer

Selbst wenn es Helfer gab, ist der GU für die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten zuständig. Es sei denn, Ihr habe extra vereinbart (was ich nicht annehme), das einzelne Leistungen aus dem Leistungsumfang des GU herausgenommen und durch Euch selbst ausgeführt werden.

Ich würde also mal ganz objektiv bleiben und dem GU den Ball zuspielen ... er kann ja mal versuchen, das Gegenteil zu beweisen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
15.7.2014  (#2)
Und bitte keine Anleihen bei Pfusch am Bau nehmen - und gleich mit der Keule auf den GU losgehen ... das ist ein Problem, das am effizientesten im Miteinander gelöst werden kann. Es sei denn, Ihr habt genug Kohle auf der Seite, um ein paar Jahre lang Gutachter, Anwälte und Gerichte beschäftigen zu können ... wobei dies ja eine Sache ist, die umgehend behoben werden sollte ... Abwasser im Regenwasserkanal ist ned im Sinne der Umwelt.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
15.7.2014  (#3)
Baubewilligung & -bescheid Ist möglicherweise auch zwischen BL verschieden, aber darin ist unter anderem festgelegt, was nach Fertigstellung beigebracht werden muss. Baufertigstellungsanzeige, Befund vom Rauchfangkehrer, Bescheinigung, dass Kanalanschluss korrekt ist waren da bei uns unter anderem dabei.

Da du von Generalunternehmer schreibst - der hat die Gewährleistung auf der einen Seite - ist aber kein Thema mehr, da schon zu lange her.

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Gewaehrleistung/Garantie/Schadensersatz/Haftung/Gewaehrleistung_-_Garantie_-_Schadenersatz_-_Produkthaftun1.html


Generalunternehmer war aber sehr wahrscheinlich auch Bauführer und der haftet für die Bauausführung gem. Bauordnung bzw. Baubewilligung bescheinigt er auch bei der Fertigstellungsanzeige. Wenn keine separate Bestätigung für die ordnungsgemäße Herstellung des Kanalanschlusses verlangt bzw. beigebracht wurde - dann fällt der korrekte Kanalanschluss sicher auch darunter. Da du von umschließen schreibst - nehme an Fäkal- und Regenwasser wurde verwechselt. Wenn da der Bauführer bzw. Sub bestätigt, dass das korrekt gemacht wurde - naja - da sind die Karten nicht so schlecht, Schadenersatz geltend zu machen.

Würde mal zum Generalunternehmer / Bauführer gehen und ihn mit dem Sachverhalt konfrontieren. Kommt dann darauf an, wie der reagiert und mal im Guten probieren. Immer besser, wenn es einvernehmlich und ohne rechtliche Keule abgeht.


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  •  Tortosa
16.7.2014  (#4)
Vielen Dank für die Antworten!
Das hilft mir schon ein gutes Stück weiter. Ich habe bisher nicht vor, die anwaltliche Keule zu schwingen und will eigentlich nur, dass die Geschichte recht unkompliziert, schnell und möglichst kostengünstig geregelt wird.
Den GU habe ich kontaktiert und die Sachlage geschildert, dieser hat die Gemeinde und den Subunternehmer befragt und will sich die Situation nächste Woche vor Ort ansehen (damaliger Bauleiter ist nicht mehr bei der Firma, sein Nachfolger wird sich in die Unterlagen einarbeiten)
Ich bin gespannt was da noch kommt. Die eventuell auf mich zukommenden Kosten bereiten mir schlaflose Nächte bzw auch wenn es von GU-Seite oder von wem auch immer bezahlt wird, der Aufwand einer solchen Umschließungsaktion ist ja auch nicht ohne.

Lg

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
24.7.2014  (#5)

zitat..
Tortosa schrieb: Die eventuell auf mich zukommenden Kosten bereiten mir schlaflose Nächte bzw auch wenn es von GU-Seite oder von wem auch immer bezahlt wird, der Aufwand einer solchen Umschließungsaktion ist ja auch nicht ohne.


Ist der Aufwand/KOsten tatsächlich so hoch?
Mit dem Bagger beim Schacht ausheben und Röhrln richtig anschließen?

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  •  Tortosa
24.7.2014  (#6)
Ich rechne schon damit, dass es einiges kosten wird, der Kanal ist bei uns in über 3 Metern Tiefe, heißt vermutlich großer Bagger, ordentlich absichern ect. Zudem habem wir keinen Schacht, es wurden die Rohre direkt in den Kanal gelegt.
Inzwischen hab ich es aber auch schriftlich, dass die Baufirma alles bezahlen muss, von daher bleibt halt für uns rein der "Aufwand" im Sinne von einer aufgerissenen Einfahrt.

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