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Kanal nicht gefunden -> Mehrkosten [NÖ]

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  •  orlando
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.11.2012
8 Antworten 8
8
Hallo,

folgende Situation: der Abwasserkanalanschluss ist nicht dort wo er lt. Plänen der Gemeinde sein sollte. Der BM hat die Grabarbeiten für den Kanal am Grundstück natürlich abgebrochen und die von der Gemeinde beauftragte Firma sucht (ja wirklich SUCHT!!) den Kanal jetzt.

Kann ich die Mehrkosten für die abgebrochenen Grabarbeiten bzw. die neuen Grabarbeiten zum tatsächlichen Anschlußpunkt der Gemeinde weiterverrechnen?

LG Roland

  •  kalki80
6.11.2012  (#1)
Wenn der Plan von der Gemeinde ist... dann auf jeden Fall versuchen! Ich bin zwar nicht Creator, aber prinzipiell wurde dir etwas gegeben, was nicht den Erwartungen entspricht. Versuch es nicht mit der Brechstange (du wirst noch öfter etwas von Ihnen brauchen), aber wieso nicht. In die Forderung mitreinnehmen würde ich auch etwaige Bauverzögerungen, od. vielleicht diese auch nur anführen und dann darauf verzichten um deinen guten Willen zu zeigen.
Aber schau mal zuerst, ob der BM dir überhaupt Mehrkosten in Rechnung stellen wird. Gib Bescheid was rauskommen wird.
lg,

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  •  bautech
6.11.2012  (#2)
Mehrkosten? - Die Firma hat ja die Grabungen eingestellt, aber die erbrachte Leistung hättest so und so benötigt.
Die Gemeinde hat jetzt eine Firma beauftragt, die den Kanal freilegt -> als Auftraggeber zahlt die auch die Gemeinde.
Wennst mit denen redest, legens dir sicher das Stückl Kanal rein, um zum angegebenen Punkt zu kommen, also Mehrkosten 0!

ng

bautech

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  •  orlando
6.11.2012  (#3)
Danke für die Antworten.

Die Firma der Gemeinde sucht ja nur den Kanal am öffentlichen Grund und hat soweit ich weiß im Moment nicht vor den Kanal zu verlegen. BM grabt am privaten Grund. Die Firma der Gemeinde zahle ich natürlich nicht - das ist in der Kanalanschlußgebühr ja bereits enthalten, aber: Mehrkosten entstehen am privaten Grund evtl. dadurch, dass der BM den Bagger dafür extra nochmal heranschaffen muss bzw. dass der Kanalanschluss evtl. länger als geplant wird.

Es stimmt: bis jetzt hat mein BM noch nix von Mehrkosten gesagt, aber ich wäre gerne vorbereitet, wenns dann auf den Tisch kommt.

Eines habe ich nämlich in der bereits kurzen Bauzeit gelernt - es wird für jede Außerplanmäßigkeit sofort ein Schuldiger gesucht, der zahlt!

LG Roland

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  •  Sebastian_wien
6.11.2012  (#4)
Falls der Kanalanschlusses nicht durch das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen gemacht wird, dann würde ich mit den zuständigen Sachbearbeitern evtl. Den Erlass der Kanalanschlussgebühr als Entschädigung vereinbaren, denn die Rechnungen für Verzögerung und Zusatzkosten werden sie dir wohl kaum ersetzen.
Ausserdem würdest du so wahrscheinlich besser fahren :)

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.11.2012  (#5)
was sagt denn die gemeinde dazu - und wann wurde der - kanal denn verlegt? fakt ist, dass das, was die gemeinde verlangt, des öfteren von den ausführenden firmen nicht eingehalten wurde, teils schlampig gemessen wurde, etc.
ich würde auf jeden fall mal dokumentieren, wo der kanal sein sollte, wo er dann tatsächlich ist, welche verspätungen eingetreten sind und welchen schaden du tatsächlich hast bzw. welche umplanungen nötig sind.
da bis zur fertigstellungsanzeige ja noch en zeitl hin ist, würde ich mal mit der gemeinde das gespräch suchen, was die sich so vorstellt und was aus ihrer sicht gemacht gehört hätte.
böswillige gemeinden, die mal ein paar abkürzer frei wählen, gibt's auch, will ich hier nicht unterstellen. ich gehe eher davon aus, dass hier messfehler oder bequemlichkeit der beauftragten firma vorliegt. das gibt's vorderhand zu klären.
solltest du jetzt schon absehbare probleme haben, weil der zeitplan nicht hält, würde ich dass mal ansprechen und vorfühlen, was die gemeinde da sagt. wenn die sich uneinsichtig zeigt, kannst immer noch streiten gehen, dafür hast 3 jahre zeit...

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  •  orlando
6.11.2012  (#6)
verlegt wurde der kanal schon 1986 und ... die Info (schriftlich) wo er sein sollte hab ich ja von der Gemeinde direkt. Wo er wirklich ist, wird ja, sobald sie ihn gefunden haben, dann eh von uns nicht nur schriftlich sondern auch sichtbar (durch einen Putzschacht) dokumentiert. Mehraufwand und Verzögerung muss sich erst weisen - ist wie gesagt NOCH nicht Thema.

Ich warte jetzt mal ab wo der böse Kanal sich versteckt und dass werden wir weitersehen ...

Danke jedenfalls mal für die Antworten.
LG Roland

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  •  insis
  •   Bronze-Award
6.11.2012  (#7)
.. - zu:

"Falls der Kanalanschlusses nicht durch das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen gemacht wird, dann würde ich mit den zuständigen Sachbearbeitern evtl. Den Erlass der Kanalanschlussgebühr als Entschädigung vereinbaren, denn die Rechnungen für Verzögerung und Zusatzkosten werden sie dir wohl kaum ersetzen. "

Hmmm, würde die Gemeinde darauf eingehen, und auf die Anschlussgebühr (quasi als Entschädigung) verzichten, wäre das - da die Kanalgebühr wohl als Abgabe und somit hoheitlich ausgestaltet sein wird - glatter Amtsmißbrauch bwz. Anstiftung dazu - und im übrigen eine Schädigung der übrigen Gebührenzahler des Kanalhaushalts.

Der Gemeinde steht es natürlich frei, eine Subvention für denselben Betrag zu gewähren, allerdings eben nicht aus dem Kanalhaushalt.

fg



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  •  orlando
6.11.2012  (#8)
Vielleicht ... hab ich das etwas umständlich formuliert, aber der Kanalanschluss wird außerhalb auf öffentlichen Grund natürlich durch die von der Gemeinde beauftragten Firma gesucht und diese Kosten muss ich auch nicht tragen, da die ja mit der Kanalanschlußgebühr pauschaliert abgegolten werden. Es geht um den Mehraufwand der bei mir entsteht, weil der BM auf meinem Grund schon an der vermuteten Stelle gegraben hat und nix gefunden hat und deswegen abbrechen musste und später nochmal den Bagger heranschaffen muss.

Übrigens wurde der Kanalanschluss gefunden: 4,5m entfernt von der ursprünglich angenommenen Stelle.

Die Frage war also ob ich eine Chance habe die evtl. auftretenden Mehrkosten der Gemeinde verrechnen zu können - an den Erlass der Anschlußgebühren habe ich dabei gar nicht gedacht.

Aber ich machs mal so wie von Creator und kalki80 vorgeschlagen: dokumentieren und abwarten ob Mehrkosten dafür überhaupt ein Thema werden und wenn ja bei der Gemeinde einmal anfragen - obwohl ich glaube, dass ich auf diesen Kosten sitzenbleiben würde ...

LG Roland



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