Bin vor einigen Monaten in einen neuen Dachbodenausbau eingezogen. Jetzt wo es draußen kalt geworden ist merke ich dass bei den Fenstern auch die Kälte nach innen durchschlägt. Wenn ich aufs Fensterbrett direkt unter dem Fenster ein Installateursthermometer hinleg zeigt das 13-14 Grad an, während die allgemeine Raumtemperatur 21 Grad ist und es draußen etwa -3 Grad hat.
Blower Door Tests hab ich schon hinter mir - damals wurden nach 5 Tests die vorgeschriebene Luftwechselrate mit Ach und Krach erreicht (ist eine gewöhnliche Wohnung ohne Niedrigenergieanspruch). Was mich jetzt interessiert ist ob ich bezüglich der offensichtlich vorhandenen Wärmebrücken irgendwelche Rechtsansprüche geltend machen kann (angeblich wurde die Wohnung nach ÖNORM erichtet). Gibt es da irgendwelche mehr oder weniger verbindlichen Richtwerte was das oberflächlich messbare Temperaturgefälle im Fensterbereich betrifft?
Präzisere Messung - Ok, ich habe jetzt mal das Thermometer mit einem Küchenhandtuch abgedeckt um sicherzugehen dass es mir tatsächlich die Fensterbretter und nicht die Raumtemperatur misst. Ergebnis: 10 Grad auf den Fensterbrettern und 6 Grad auf der Türschwelle bei -1 Grad Außentemperatur und 21 Grad innen. Toll ist das wohl nicht - fragt sich ob ich damit nötigenfalls auch vor Gericht gehen kann.
das gericht nützt dir da auch nichts - wegen dem wird dier temperatur am fensterbank auch nicht wärmer. der untere fensterbank ist immer ein problem einmal bei kunststoffenster. dort ist nur die kleine sohlbankleiste von unten auf den fensterrahmen gesteckt (die meisten Fenstersysteme, ausser trocal hat dort nichteinmal eine dichtung)auf diese sohlbankleiste wird von aussen der Alubank und von innen der innenfensterbank montiert. in den meisten fällen ist unter der alubank aussen nicht einmal eine dämmung. aber das ist in österreich irgend wie "stand der Tecknik" in der schweiz kommt der fensterbank auf das untere Fensterfries geschraubt darüber wird ein schlitz gefräst wo ein wetterschenkel hineigesteckt wird. dadurch kann unten auch auf den Fensterstock gedämmt werden.
gericht,gericht........naja....menschen gibts..wenns kalt ist ist es kalt,natürlich auch die fensterbänke,ob innen oder aussen.
aber der gang vor gericht wäre doch eine überlegung wert,zumindest amüsant:)
anwälte und gerichte müssen ja auch von was leben *g*
Sorry...wollte damit nicht eine Diskussion über Gerichte lostreten. Mir ging's eigentlich nur um die Frage ob ich - wenn die Baufirma so wie immer sagt "Warum, ist doch eh alles bestens?" - irgendeine rechtliche Handhabe habe, oder ob ich dann nur die Achseln zucken kann und für den Rest meines Lebens in einer zugigen Wohnung mit Wärmebrücken leben muss.
Meines Wissens nach sind (1) Wärmebrücken nach Önorm nicht vorgesehen und (2) heben Wärmebrücken in einem Radius von 1m mehr oder weniger die Wärmedämmung auf, was ja keine Kleinigkeit ist die man einfach auf die kalte Schulter nehmen sollte. Was mir im Wesentlichen fehlt ist eine klare Definition von was als "Wärembrücke" zu sehen ist und man als Bauherr nicht mehr hinnehmen muss.
Kalte Fensterbretter - grundsätzlich solltest du kein normales Thermometer auf das Fensterbrett legen, dadurch bekommst du eine Mischtemperatur, weil das Fensterglas noch kälter ist als das Fensterbrett.
Temperaturmessungen sagen nichts über eine Wärmebrücke aus. Du musst zuerst wissen wie geplant wurde, danach wie gebaut wurde. Und dann erst kannst du aufgrund mehrerer Messungen feststellen ob ein Mangel vorhanden ist.
Da die Ö-Normen pauschal keine weitere Hilfe darstellen, ist die Frage zu klären, wie dein Vertrag aussieht. Wie detailliert wird auf diesen Punkt eingegangen.
Hast du bauen lassen oder hast du gekauft?
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"zugig" - wenn es zugig wirkt wie du schreibst, dann aber eher mehr durch die luft die an den scheiben abkühlt oder gibt es irgendwo einen spalt wo es reinzieht. wenn du in einen dachausbau wohnst und probleme mit den fensterbrettern von normalen fassadenfenster wie sehen dann die dachflächenfenster aus? sind ja weitaus kritischer bzw mehr beansprucht. greif dort mal die ausbauplatten in der laibung an.
Das Abdecken des Thermometers erschien mir für einen Richtwert ausreichend (natürlich ist das nicht 100% präzise, aber z.B. unter der Wohnungseingangtür wo die Tür nicht den kältesten Bauteil darstellt kann ich eine Verfälschung nach unten ausschließen). Die gemessene Temperatur ging übrigens durchs Abdecken deutlich nach unten - eine Verfälschung findet also wohl eher durch die - gegenüber dem Bauteil wärmere - Raumluft statt.
Der Nachteil dieser Methode ist natürlich dass sie an den genannten Fensterlaibungen nicht durchführbar ist. Natürlich fühlen sich die Ausbauplatten an den Laibungen kühler an, aber das ist nicht schlimmer als an den senkrechten Fenstern. Die Zugigkeit lässt sich für mich relativ klar auf abkühlenede Luft zurückführen - wenn ich die beiden erwähnten 6 Grad-Stellen von innen auspolstere lässt sich eine spürbare Verbesserung erreichen.
Die festgelegten U-Werte für Fensterglas und Fensterrahmen sind 1,1 bzw. 1,4 Wm²K. Die Wohnungseingangstür, unter der eine durchgängige Aluleiste von der Wohnungsaußenseite bis hinein ins Vorzimmer durchgeführt wurde soll Klimaklasse IV haben. Ich habe bauen lassen.
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