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Warum sollte der Installateur dafür haftbar sein, wenn der - knausrige Bauherr (sorry, aber die paar Euro, die man beim Montieren spart, sind die entstehenden Risiken durch die Haftungsübernahme nicht wert) mit der 2-Zoll-Rohrzange (beweis erst mal das Gegenteil) die Rohrscheiben zerlegt? ... und dann, wenn im Rahmen der weihnachtlichen Bastelaktion Feuer am Dach ist, soll der Installateur trotz Urlaub noch prompt anrücken und bei der Rechnung noch gnädig sein?
Ich wär sowas von still, würde den Betrag begleichen ... evtl. über einen Nachlass reden weil ich zumindest den Rest vom Installateur selber montieren lassen würde. Wobei der die vom Bauherrren beigestellten Schnäppchenarmaturen und Billig-Sanitärgegenstände ungern oder gar nicht angreifen wird ... der haftet dann nämlich für die Ausführung - egal wie es um die Qualität der Teile bestellt ist und ohne was dran verdient zu haben. |
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naja, den knausrigen Bauherr - hätten die paar Euro für die Montage nicht gestört, nur dass die selben MARKENARMATUREN und Sanitärgegenstände die der Installateur angeboten hat, beim Einkauf über den Schwager nur etwas mehr als die Hälfte gekostet haben, als beim Installateur - da fängt dann der kleine Häuslbauer, der aufs Geld schauen muss/soll schon an zu überlegen.
Außerdem war auch nicht Feuer am Dach, ich hab ihn weder am Wochenende noch am Abend anrücken lassen, sondern an einem ganz normalen Wochentag, mitten am Vormittag - und er hätt sich die Zeit sogar selber einteilen können - der halt zufällig in den Weihnachtsferien gelegen ist, dass er da zugesperrt hat und Notrufpauschale verlangt finde ich persönlich zumindestens schon diskutabel. Der Punkt ist einfach der: ich muss ihm also beweisen, dass das Teil doch evtl fehlerhaft war? Bisher war ich bei Gewährleistung allgemein immer der Meinung, dass bei fehlerhaften Teilen innerhalb einer gewissen Gewährleistungsfrist die Beweislast beim Verkäufer liegt. Gilt das im Bauwesen, bzw bei diesem speziellen Fall also nicht? Da geht's mir jetzt gar nicht unbedingt nur um diese Rechnung sondern auch ums Prinzip. Wie ist das dann mit versteckten Mängeln? Wenn ich jetzt draufkomme, dass noch ein so ein Knie angeknackst ist und mir langsam Wasser in die Wand rinnt? Wer haftet da? Ich mein es hat keine offizielle Abnahme der Installationen gegeben (die Baustelle ist auch vom Installateur noch nicht abgeschlossen). Danke Michi |
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So etwas darf selbst, wenn ich mit der Rohrzange voll - auf Anschlag andrehe nicht brechen, das ist für mich ein klarer Materialmangel. Innerhalb von zwei Jahren gilt die Beweislastumkehr, sprich der Hersteller muss dir beweisen, dass es nicht sein Fehler war. Wenn's der Installateur falsch aufgeschraubt hat, muss er haften. |
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Beweislastumkehr ... sorry dandjo aber Beweislastumkehr tritt bei (gesetzlicher Gewährleistung) nach 6 Monaten ein.
Bedeutet: 2 Jahre Gewährleistung nach 6 Monaten Beweislastumkehr also die ersten 6 Monate wird quasi davon ausgegangen das der Mangel schon bei der Herstellung/Auslieferung bestand danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel da schon bestand. Was anderes wäre es wenn der Hersteller (über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie gibt). Sprich er garantiert selbst für eine längere Zeit. zb. wir bei uns im Unternehmen (komplett andere Branche) geben 2 Jahre Garantie auf alle unsere Produkte. Das heist es gibt keine Beweislastumkehr für die vollen 2 Jahre usw. Schau mal ob der Hersteller in seinen AGB´s nicht irgend welche längeren Garantien angibt dann sollte es für Dich einfacher werden. Grundsätzlich halte ich das Verhalten des Installateurs für fraglich. Meiner kommt sogar am Wochenende vorbei wenns mal was hat ohne irgendwelche wahnsinnigen Aufschläge usw. Klar hat er auch keine Freude wenn ich meine ganzen Sanitärobjekte nicht bei ihm kaufen würde, aber erstens muss er sich halt beim Preis zusammenreissen und 2. selbst wenn ich diese dann nicht bei ihm kaufen würde wär er mir sicher auch nicht böse, er hat ja eh schon sein 30.000,- für Rohinstallation, Heizung usw. kassiert. Übrigens dass die Aufschläge bei Installateuren und Elektrikern beim Material am höchsten sind ist ganz normal - dies sind sicher Gewerke wo am meisten Verhandlung möglich ist. |
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Hallo reicmi, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Installationen - Reklamation |
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der installateur... - wurde gerufen und er hat seine leistung erbracht. vermutlich hat er auch noch eine neue armatur geliefert. er kann nichts dafür und es steht ihm auch sein geld zu!
hättest hald wieder den schwager gerufen wos verbockt hat! ich hatte mit einer duscharmatur Chínesisch von hornbach ein ähnliches problem. diese armatur habe ich nur als bauprovisorium montiert um während der bauphase wasser entnehmen zu können. diese exzenter waren aus unerklärlichen gründen so ausgedreht dass einseitig das gewindetal so dünn war dass nach ca 2 wochen nach der montage ein feeiner wasserstrahl durch das gewinde kam. und natürlich genau in dem winkel dass es aus der dusche herausspritzte und genau an einem längeren wochenende wo ich 3 tage weg war. der wasserschaden durch diese 30 euro hornbach billigsdorgerarmatur hat ca. 30 tausend euro gekostet. (lift motor und steuerung alles war unterwasser und kaputt) der schaden war durch die versicherung gedeckt. ob die es bei hornbach oder dem herstesser regress geholt haben weiss ich nicht (aber eher nicht) bei deinem fall müsste die versicherng von dem wo die armatur montiert hat, zahlen. und diese könnte das geld beim hersteller einklagen. für mich wars eine lehre irgend ein billiges klump zu kaufen. aber die versuchung ist hald immer gross 30 euro zu zahlen statt 200.-- |
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Hallo heinzi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@topstyling - Sorry, natürlich, die Beweislastumkehr hat man 6 Monate, die Gewährleistung läuft 2 Jahre.
Nicht alles was günstig ist, ist auch billig. |
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im stillen hab' ich gehofft, dass mein ewiges geschreibsel - von gewährleistung und mängelrügen mal fruchtet... na ja, immerhin wissen ein paar, dass es sowas gibt.
http://wien.arbeiterkammer.at/musterbriefe/konsument.htm http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=23448&AD=2340&REFP=0#faq23448 http://wien.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html?mode=711&STARTJAHR=2008 was glaubst, soll ein verkäufer wohl tun...? http://wien.arbeiterkammer.at/online/ak-test-handwerker-grosse-preisunterschiede-48015.html?mode=711&STARTJAHR=2008 http://www.arbeiterkammer.com/online/installateurkosten-50474.html man muss ja ned alles glauben, was einem eine firma, die sch... verbaut, einzureden versucht, oder? also schreib' dem lieben herrn installateur eingeschrieben, dass du ihn im zuge der mängelrüge und gewährleistung zur verbesserung beauftragt hast und zur abwehr eines größeren schadens (den er auch ersetzen müsste) auf rasche erledigung gedrängt hast und daher eine rechnung nicht fällig sein kann. sollte er glauben, dass unsachgemäße montage vorliegt, möge er dies auf dem rechtsweg einem vom gericht bestellten sachverständigen beweisen (beweislastumkehr)... viel vergnügen dabei. das schreiben ist eine hübsche basis zur einvernehmlichen regulierung auf basis deiner angebotenen pauschalvergütung... gib' dem typen einen fuffi und gut ist... wenn er ablehnt, darf er mal streiten gehen - ist den meisten zuviel aufwand und so wie seine chancen stehen... auch klar, was passiert. ich weiß, böse ak, blabla... |