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Installationen - Reklamation

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  •  reicmi
16.3. - 19.3.2011
7 Antworten 7
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Hallo,

ich hab folgendes Problem und hoffe auf Tipps / Meinungen:

Wir haben letztes Jahr Haus gebaut, im Zuge dessen natürlich die Rohinstallationen, Heizung usw an einen Installateur vergeben. Die Sanitäreinrichtung/Armaturen haben wir selbst eingebaut und angeschlossen (mein Schwager ist Installateur).
Bei der Montage von Verlängerungen für die Duscharmaturen ist beim Festschrauben ein "Knie", also das Ding in der Wand, das die Kurve macht, wo man dann die Verlängerungen reinschraubt, als ganzes gebrochen. Alle Leitungen und somit auch das "Knie" sind aus Kunststoff (die Leitungen mit Metallverstärkungen), wo dann beim Knie ein Metallgewinde eingegossen ist, in das man reinschraubt. Das System heißt glaub ich Kelit? oder Kelox? Da ist das ganze Kunststoffknie gebrochen, so dass das Metallgewinde natürlich nicht mehr gehalten hat. Soweit so gut.

Installateur, der die Rohinstallation gemacht hat, angerufen, der schickt den Notdienst (weil sie in den Weihnachtsferien Urlaub hatten) vorbei, wir schneiden die Wand auf (Holzriegel) und das ganze wird gottseidank eh recht unkompliziert getauscht. Der Monteur hat noch gemeint so was hat er noch nie gesehen, das darf normal nicht brechen, das sollte ein Garantiefall der Herstellerfirma sein. Was mir auch sonst alle denen ich das erzählt hab (mein Schwager der Installateur, ... ein paar Leute die im Kunststoffbereich arbeiten ...) bestätigt haben, dass vom reinen Drehen des Gewindes nicht das Knie brechen darf.

Jetzt hat mir der Installateur aber doch eine Rechnung geschickt und die ist natürlich auch gleich geschmalzen, mit Notrufpauschale, Anreise und Arbeitszeit ... kommen da gleich fast 500€ zusammen. Auf meine Nachfrage sagt mir der Verkäufer, sie haben das Teil zum Hersteller geschickt und der hätte gesagt, es war kein Materialfehler, sondern durch unsachgemäße Montage verursacht.
Was tu ich jetzt? Lt Rechtsauskunft von der Rechtsschutz hat man rechtlich angeblich keine Chance (außerdem decken sie es natürlich nicht, weil in der Bauphase)

Kann das sein, dass ich die 500 einfach schlucken muss?
Ich mein die Montage war sicher nicht unsachgemäß, einfach nur selber festgezogen, damit es halt auch dicht ist. Wenn das so ist, muss ich mir ab sofort auch bei allen anderen Montagen von Armaturen sorgen machen, dass ich so ein Knie abdrehe...

Muss ich wirklich selber beweisen, dass ich nicht selber schuld bin? Wie schauts da mit Gewährleistungen aus? Kennt sich da wer von euch in so einem Fall aus?

Danke
Michi

  •  2moose
  •   Gold-Award
16.3.2011  (#1)
Warum sollte der Installateur dafür haftbar sein, wenn der - knausrige Bauherr (sorry, aber die paar Euro, die man beim Montieren spart, sind die entstehenden Risiken durch die Haftungsübernahme nicht wert) mit der 2-Zoll-Rohrzange (beweis erst mal das Gegenteil) die Rohrscheiben zerlegt? ... und dann, wenn im Rahmen der weihnachtlichen Bastelaktion Feuer am Dach ist, soll der Installateur trotz Urlaub noch prompt anrücken und bei der Rechnung noch gnädig sein?
Ich wär sowas von still, würde den Betrag begleichen ... evtl. über einen Nachlass reden weil ich zumindest den Rest vom Installateur selber montieren lassen würde. Wobei der die vom Bauherrren beigestellten Schnäppchenarmaturen und Billig-Sanitärgegenstände ungern oder gar nicht angreifen wird ... der haftet dann nämlich für die Ausführung - egal wie es um die Qualität der Teile bestellt ist und ohne was dran verdient zu haben.

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  •  reicmi
16.3.2011  (#2)
naja, den knausrigen Bauherr - hätten die paar Euro für die Montage nicht gestört, nur dass die selben MARKENARMATUREN und Sanitärgegenstände die der Installateur angeboten hat, beim Einkauf über den Schwager nur etwas mehr als die Hälfte gekostet haben, als beim Installateur - da fängt dann der kleine Häuslbauer, der aufs Geld schauen muss/soll schon an zu überlegen.

Außerdem war auch nicht Feuer am Dach, ich hab ihn weder am Wochenende noch am Abend anrücken lassen, sondern an einem ganz normalen Wochentag, mitten am Vormittag - und er hätt sich die Zeit sogar selber einteilen können - der halt zufällig in den Weihnachtsferien gelegen ist, dass er da zugesperrt hat und Notrufpauschale verlangt finde ich persönlich zumindestens schon diskutabel.

Der Punkt ist einfach der: ich muss ihm also beweisen, dass das Teil doch evtl fehlerhaft war? Bisher war ich bei Gewährleistung allgemein immer der Meinung, dass bei fehlerhaften Teilen innerhalb einer gewissen Gewährleistungsfrist die Beweislast beim Verkäufer liegt. Gilt das im Bauwesen, bzw bei diesem speziellen Fall also nicht?
Da geht's mir jetzt gar nicht unbedingt nur um diese Rechnung sondern auch ums Prinzip. Wie ist das dann mit versteckten Mängeln? Wenn ich jetzt draufkomme, dass noch ein so ein Knie angeknackst ist und mir langsam Wasser in die Wand rinnt? Wer haftet da? Ich mein es hat keine offizielle Abnahme der Installationen gegeben (die Baustelle ist auch vom Installateur noch nicht abgeschlossen).

Danke
Michi

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
16.3.2011  (#3)
So etwas darf selbst, wenn ich mit der Rohrzange voll - auf Anschlag andrehe nicht brechen, das ist für mich ein klarer Materialmangel. Innerhalb von zwei Jahren gilt die Beweislastumkehr, sprich der Hersteller muss dir beweisen, dass es nicht sein Fehler war. Wenn's der Installateur falsch aufgeschraubt hat, muss er haften.

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  •  topstyling
  •   Bronze-Award
17.3.2011  (#4)
Beweislastumkehr ... sorry dandjo aber Beweislastumkehr tritt bei (gesetzlicher Gewährleistung) nach 6 Monaten ein.

Bedeutet:
2 Jahre Gewährleistung
nach 6 Monaten Beweislastumkehr
also die ersten 6 Monate wird quasi davon ausgegangen das der Mangel schon bei der Herstellung/Auslieferung bestand
danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel da schon bestand.

Was anderes wäre es wenn der Hersteller (über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie gibt). Sprich er garantiert selbst für eine längere Zeit.

zb. wir bei uns im Unternehmen (komplett andere Branche) geben 2 Jahre Garantie auf alle unsere Produkte. Das heist es gibt keine Beweislastumkehr für die vollen 2 Jahre usw.

Schau mal ob der Hersteller in seinen AGB´s nicht irgend welche längeren Garantien angibt dann sollte es für Dich einfacher werden.

Grundsätzlich halte ich das Verhalten des Installateurs für fraglich. Meiner kommt sogar am Wochenende vorbei wenns mal was hat ohne irgendwelche wahnsinnigen Aufschläge usw.
Klar hat er auch keine Freude wenn ich meine ganzen Sanitärobjekte nicht bei ihm kaufen würde, aber erstens muss er sich halt beim Preis zusammenreissen und 2. selbst wenn ich diese dann nicht bei ihm kaufen würde wär er mir sicher auch nicht böse, er hat ja eh schon sein 30.000,- für Rohinstallation, Heizung usw. kassiert.

Übrigens dass die Aufschläge bei Installateuren und Elektrikern beim Material am höchsten sind ist ganz normal - dies sind sicher Gewerke wo am meisten Verhandlung möglich ist.

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Hallo reicmi,
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  •  heinzi
  •   Gold-Award
17.3.2011  (#5)
der installateur... - wurde gerufen und er hat seine leistung erbracht. vermutlich hat er auch noch eine neue armatur geliefert. er kann nichts dafür und es steht ihm auch sein geld zu!

hättest hald wieder den schwager gerufen wos verbockt hat! ich hatte mit einer duscharmatur Chínesisch von hornbach ein ähnliches problem. diese armatur habe ich nur als bauprovisorium montiert um während der bauphase wasser entnehmen zu können. diese exzenter waren aus unerklärlichen gründen so ausgedreht dass einseitig das gewindetal so dünn war dass nach ca 2 wochen nach der montage ein feeiner wasserstrahl durch das gewinde kam. und natürlich genau in dem winkel dass es aus der dusche herausspritzte und genau an einem längeren wochenende wo ich 3 tage weg war. der wasserschaden durch diese 30 euro hornbach billigsdorgerarmatur hat ca. 30 tausend euro gekostet. (lift motor und steuerung alles war unterwasser und kaputt) der schaden war durch die versicherung gedeckt. ob die es bei hornbach oder dem herstesser regress geholt haben weiss ich nicht (aber eher nicht)

bei deinem fall müsste die versicherng von dem wo die armatur montiert hat, zahlen. und diese könnte das geld beim hersteller einklagen.

für mich wars eine lehre irgend ein billiges klump zu kaufen. aber die versuchung ist hald immer gross 30 euro zu zahlen statt 200.--

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.3.2011  (#6)
@topstyling - Sorry, natürlich, die Beweislastumkehr hat man 6 Monate, die Gewährleistung läuft 2 Jahre.

Nicht alles was günstig ist, ist auch billig.

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.3.2011  (#7)
im stillen hab' ich gehofft, dass mein ewiges geschreibsel - von gewährleistung und mängelrügen mal fruchtet... na ja, immerhin wissen ein paar, dass es sowas gibt.

http://wien.arbeiterkammer.at/musterbriefe/konsument.htm
http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=438&IP=23448&AD=2340&REFP=0#faq23448
http://wien.arbeiterkammer.at/online/gewaehrleistung-2340.html?mode=711&STARTJAHR=2008

was glaubst, soll ein verkäufer wohl tun...?
http://wien.arbeiterkammer.at/online/ak-test-handwerker-grosse-preisunterschiede-48015.html?mode=711&STARTJAHR=2008
http://www.arbeiterkammer.com/online/installateurkosten-50474.html

man muss ja ned alles glauben, was einem eine firma, die sch... verbaut, einzureden versucht, oder?

also schreib' dem lieben herrn installateur eingeschrieben, dass du ihn im zuge der mängelrüge und gewährleistung zur verbesserung beauftragt hast und zur abwehr eines größeren schadens (den er auch ersetzen müsste) auf rasche erledigung gedrängt hast und daher eine rechnung nicht fällig sein kann. sollte er glauben, dass unsachgemäße montage vorliegt, möge er dies auf dem rechtsweg einem vom gericht bestellten sachverständigen beweisen (beweislastumkehr)... viel vergnügen dabei.

das schreiben ist eine hübsche basis zur einvernehmlichen regulierung auf basis deiner angebotenen pauschalvergütung... gib' dem typen einen fuffi und gut ist... wenn er ablehnt, darf er mal streiten gehen - ist den meisten zuviel aufwand und so wie seine chancen stehen... auch klar, was passiert.

ich weiß, böse ak, blabla...



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