ImmoESt abschreibbar?
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Nein, natürlich nicht. Denn die Immobilienertragssteuer ist ja selbst eine Einkommenssteuer. Nämlich die Besteuerung deiner Einkünfte durch den Verkauf der Immobilie (erzielter Gewinn). Wie auch z.B. die Kapitalerstragssteuer gibt es dafür aber einen fixen Steuersatz, der nicht der Progression unterliegt. |
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Danke |
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aber es gibt die Möglichkeit nach Tarif zu versteuern und nicht die Pauschalierung anzuwenden. Kann manchmal vorteilhafter sein. Du meintes offenbar bei abschreibbar, als Vorauszahlung anzurechnen. Denn abschreibbar heißt zu den Anschaffungskosten zuzurechnen, und verteilt über die Nutzungsdauer abzusetzten = abschreiben....... Daher eine Begriffsverwirrung . Die ImmoEst wird nicht automatisch in Deine Veranlagung, so wie bestimmte Spenden und Kirchenbeitrag oder Lohnzettel eingespielt, nicht aber die Immoest |
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