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Immo Est

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  •  NRG1
14.7. - 15.7.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Leute.

Würde da eure Hilfe brauchen.

Haben mit 1.1.21 ein Haus nach 10 Miete (Sozialer Bauträger - Mietkaufvariante) gekauft und möchten es nun verkaufen, da wir unerwartet einen Baugrund bekommen haben.

Nun meine Frage. Die Immo Est muss ich fix nicht zahlen, wenn ich nun 2 Jahre drinnen als Hauptwohnsitz wohne und dann verkaufe. Ok soweit klar.

Nach Internetrecherchen gibt es auch noch die 5 aus 10 Regelung, wo ich auch nicht Immo Est bezahle wenn, ich in den letzten 10 Jahren durchgehend 5 Jahre als Hauptwohnsitz gemeldet war und dann verkaufe.

Nun die alles entscheidende Frage.

Gilt die Regelung bei uns auch, da wir seit 2010 durchgehend im Objekt als Hauptwohnsitz wohnen, jedoch von 2010 bis 2020 nur als Mieter im Mietkaufvariante und erst seit 2021 Besitzer sind?

Od gilt das nur wenn man 5 aus 10 Jahren Hauptwohnsitz und Besitzer ist?

Bitte um Hilfe!

Danke

  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.7.2021  (#1)
Ihr habt erst den Grund, aber noch nichts geplant, oder? Wollt ihr bis Fertigstellung des Hauses noch in der ETW wohnen? Dann könnte es sogar mit den 2 Jahren Hauptwohnsitz während Besitzes ausgehen, bis ihr ins Haus ziehen könnt. Es fehlen ja "nur" noch 17 Monate. Aber um auf die Frage zurückzukommen:

zitat..
NRG1 schrieb: Gilt die Regelung bei uns auch, da wir seit 2010 durchgehend im Objekt als Hauptwohnsitz wohnen, jedoch von 2010 bis 2020 nur als Mieter im Mietkaufvariante und erst seit 2021 Besitzer sind?

Nach sehr kurzer Internetrecherche, schaut es es so aus, dass man bei der 5 aus 10 nicht auch Eigentümer sein muss, damit die Jahre zählen. Dazu gab es ein entsprechendes VwGH Urteil in einem sehr ähnlichen Fall: 
https://home.kpmg/at/de/home/insights/2018/03/hauptwohnsitzbefreiung-bei-der-immo-est-izm-mietkaufmodellen.html

Ganz genau kann es dir der Notar beim Verkauf sagen. Der macht ja normalerweise auch gleich die Berechnung der ImmoEst. Unserer hat das auch direkt für uns geregelt. Ich weiß nur noch, dass wir ihm einen Auszug aus dem Melderegister gebracht haben, dass wir davor die ETW als Hauptwohnsitz hatten (wir haben die Wohnung erst ein paar Monate nach dem Umzug ins Haus verkauft). Er hat dann vermerkt, dass keine ImmoEst fällig wird und wir hatten selbst gar nichts weiter zu tun.

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  •  NRG1
15.7.2021  (#2)
Danke chrismo für deine Infos.

Sonst jemand ev Erfahrung od. Wissen dazu?

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