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Holzplanke als Gartenzaun

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  •  charly144
  •   Silber-Award
21.5. - 22.5.2011
4 Antworten 4
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hallo leute,

mir fehlt trotz intensivem studium der NÖ bauordnung alt/neu ein wenig der durchblick.

unser grundstück befindet sich im ungeregelten baulandbereich (somit §54) und wir wollen nun (aus diversen gründen) einen sichtschutz zum nachbarn errichten. dieser soll in etwa 2,5m hoch sein und aus einer holzplanke bestehen, die an einbetonierten stahlprofilrohren befestigt werden soll. wir haben bereits ein gebäude an der grundstücksgrenze und wollen den rest der grenze zu machen. das grundstück des nachbarn ist bereits durch eine einfriedung abgegrenzt, somit gibt es kein thema in bezug auf die grenze.

klar ist, dass es sich um ein bauwerk handelt, aber welches verfahren ist hierfür notwendig? keines, bauanzeige, bauverhandlung?

welche kriterien sind hierfür ausschlaggebend?

vielen dank schon mal für eure hilfe

  •  creator
  •   Gold-Award
22.5.2011  (#1)
ich zitiere mal karl10http://www.energiesparhaus.at/forum/21352

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  •  charly144
  •   Silber-Award
22.5.2011  (#2)
ok, es sieht nach einem gang zum bürgermeister aus... danke

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.5.2011  (#3)
...@creator: danke für den link - wär mir nicht mehr eingefallen

@charly144: wenn du zum Bürgermeister gehst nimm aber gleich das Bauansuchen und den Einreichplan mit. Beim obigen link war ja keine Höhe konkret bestimmt. Eine Holzbeplankung mit 2,50 m Höhe ist mit Sicherheit ein bewilligungspflichtiges Bauwerk.

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  •  charly144
  •   Silber-Award
22.5.2011  (#4)
ja, so sehe ich es mittlerweilen auch. nachdem unser nachbar permanent danach sucht uns etwas auszuwischen werden wir eine variante wählen wo wir sicher kein verfahren benötigen, d.h. einfach ein rankgerüst im sinne einer weingartenkonstruktion (steher mit draht) aufstellen und da efeu hoch ziehen.

es würde zwar ein konventioneller zaun auch genehmigt werden, aber 1. kostet das verfahren etwas und 2. wollen wir uns die wickel ersparen.

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