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Hilfe Servitut

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  •  velvet202
3.3. - 7.4.2014
10 Antworten 10
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Hallo,

Wir überlegen ein Grundstück zu kaufen. Laut Grundbuch ist ein Servitut auferlegt mit den Worten:

DIENSTBARKEIT der Kanalleitung über Gst xxx/19 xxx/20 gem
Pkt VIII Kaufvertrag 1966-xx-xx für Gst .xx/x

Läuft die Kanalleitung nun quer durch das Grundstück in 2m Tiefe? Weiss jemand was das fuer mich als Grundstueckskaeufer bedeutet? Inwiefern wird unsere Plannung/unser Hausbau/Waermepumpe mit Flaechenkollektoren davon beeinträchtigt? Wertminderung?
Der Makler behauptet natürlich, dass wäre nichts Schlimmes oder Ungewöhnliches, aber wir möchten lieber die Meinung anderer Haeuslbauer einholen emoji
Danke schon mal.

  •  baumeister3400
3.3.2014  (#1)
ich lasse gerade in unser Grundstück ein Servitut eintragen. Auch für einen Kanal.
Es liegt ein Dienstbarkeitsvertrag zu grunde, an dem ein Lageplan des Kanals dabei sein sollte.

Die Dienstbarkeit heißt nur das der Kanal da liegt, und auch benutzt werden kann.

Wenn ein Schaden ist, muss dort aufgegraben werden und du musst das erlauben, aber der Dienstbarkeitsnehmer, der Kanalbesitzer muss alle Kosten tragen.

Also vielleicht 1x in 100 Jahren ein aufgegrabener Garten....

Übrigens ließ mal im Dienstbarkeitsvertrag nach, aber normaerweise steht dort das über der Leitung nicht bebaut und nicht gepflanzt werden darf - was auch sinn macht!

LG

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  •  atma
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#2)
ich würd mir auch den dienstbarkeitsvertrag vom grundbuchamt ausheben lassen... zur not auch zur gemeinde gehn, die haben da auch pläne vorliegen...

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  •  Benji
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#3)
Ein Servitut ist *immer* eine Wertminderung. Du darfst den Bereich des Kanals nicht verbauen, und musst jederzeit Zugang/Zufahrt ermöglichen (also auch dass ein Bagger reinkann). Das schränkt doch erheblich ein (Baggerzufahrt kann je nach gegebenheiten ganz schön lästig sein)

ist nix unendlich schlimmes, aber auf jeden Fall eine erhebliche Wertminderung (du kannst über deinen Grund und Boden nicht mehr bestimmen)


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#4)
Wertminderung ja, aber es kommt drauf an, WIE das Medium (egal ob Wasser, Kanal, Gas, Strom etc.) das Grundstück quert; ist es nur am Rande und Du hast eh offene Bauweise, hättest also dort eh kaum was oder nichts hinstellen können, so ist es kein großes Drama. Stört es erheblich weil es mittig quert und Du kaum Deine Hütte draufstellen kannst, ist das Grundstück für die Katz. Also Plan besorgen und schauen wo das gute Rohr verläuft. Ist es im Raum Wien, kann ich helfen bzw. nachschauen;

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.3.2014  (#5)

zitat..

ich lasse gerade in unser Grundstück ein Servitut eintragen.

hoffe, da spring dabei was raus für Dich?

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  •  velvet202
6.3.2014  (#6)
Vielen Dank an alle. Muss noch überlegt werden. Und Pläne liegen leider nicht vor.

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  •  atma
  •   Gold-Award
6.3.2014  (#7)
dann geh zur gemeinde, die müssen wissen, wo der kanal liegt...

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
3.4.2014  (#8)
Selbe Situation - Hatten ähnliches. Kanal quer über das Grundstück. Hatten mit dem Verkäufer eine Umleitung des Kanals vereinbart. Kosten trug der Verkäufer. Pläne hatte auch die Gemeinde.

Nimmt natürlich Einfluss auf die Planung wenn du zB einen Keller errichten möchtest oder Tiefwurzler pflanzt!!.

Viel Glück

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  •  velvet202
4.4.2014  (#9)
Christian, wieviel hat den die Umleitung gekostet, wenn ich fragen darf? Gerne per PM. Vielen Dank an alle. Mittlerweile hatten wir Einsicht in die Pläne und zögern gewaltig.
MinMax, danke sehr fuer das liebe Angebot. Leider ist das Grundstück nicht in Wien.

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  •  Christian88
  •   Bronze-Award
7.4.2014  (#10)
hallo,

Angebot belief sich auf knapp € 7500,00 netto für 45 lfm.

3m Tiefe, Rohrdurchmesser Neuverlegung PP 250 mm

lg

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