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Hilfe, kann ich der Firma weniger zahlen [NÖ]

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  •  snooze
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.3.2012
4 Antworten 4
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Liebe Forumsgemeinde,

Nun ist es bald so weit, die Baufirma möchte das Haus übergeben und damit natürlich die letzte Teilzahlung (5%).

Nun ist es aber so, dass es leider allerlei Mängel (Fassade weist Lücken auf,...) gibt, wir nicht zufrieden sind da statt angegebenen 14 Wochen wir nun schon bei 30 Wochen sind und ein grober Mangel auf Grund eines Planungsfehlers aufgetreten ist.

Zu dem groben Mangel ist kurz zu sagen: im Keller gibt es einen Raum in dem eine FBH FBH [Fußbodenheizung] und viele zusätzliche Strom, Sat und Netztwerkstecker gemacht wurden. Der Raum sollte als Musikraum genutz werden. Auf Grund eines Planungsfehlers wurde die WRLüftungszentrale und etliche Rohre an der Decke entlang installiert (nicht in den Plänen eingezeichet) Der Raum hat nun natürlich an Höhe verloren (statt 2,4 nun 2,05!)und ist für uns nicht mehr nutzbar. Ein Tausch mit einem anderen Raum ist auch nicht möglich.
Daher möchte ich eigentlich nicht die gesamten 5% bezahlen. Beim Konsumentenschutz informiert nannte dieser mir die Berechnungsformel Preis Keller/m2 * 1/2m2 Zahl des Raumes. Wie sieht das rechtlich aus, kann ich diese Summe einbehalten? Wenn ja wie muss ich vorgehen?

Ich hoffe einer der Profis unter euch kann mir helfen, da ich wirklich verzweifelt bin. Das erste Gespräch endete damit dass uns mitgeteilt wurde unsere Terasse werde gemacht (als Entgegenkommen). Nun habe ich heute jedoch den Anruf bekommen das ginge nicht, sie könnten nur die Fundamentplatte machen da die schon 2000.- kostet. Das ist für mich aber zu wenig....

Vielen Dank für die Hilfe die mir da jemand vielleicht geben kann (nehme auch gerne Forum - Links entgegen, weil irgendwie finde ich zu dem Thema nichts - suche wahrscheinlich falsch)

liebe Grüße
Manu

  •  kreuzenstein
28.3.2012  (#1)
Also mein naives Verständnis ist, - nicht zu zahlen, wenn die Mängel an der Fassade nicht behoben sind. Hast Du eigentlich einen Haftungsrücklass vereinbart? Das ist eigentlich heutzutage state of the art, um genau dieses Thema zu vermeiden.
Zum Kellerraum: Wie konnte denn das passieren??? Es gibt ja im Normalfall einen Installationsplan - eine Besprechung mit dem Installateur, wo welche Leitungen hinkommen. Warst Du nicht vor Ort, sonst hätte man ja gleich bei Beginn der Montage STOPP schreien können? Wenn Du allerdings vor Ort warst, und denen beim Montieren zugesehen hast, ohne die Montage zu beanstanden, wird's vermutlich haarig.


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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2012  (#2)
... seit 2008 versuche ich hier, das verhalten bei mängeln - zu beschreiben...

mängelrüge mit zustellnachweis, alles dokumentieren - dann brauchst auch nicht zahlen, da keine fälligkeit eingetreten ist. nix unterschreiben, keine abnahme, daher firma in verzug - verzugszinsen abziehen, schadenersatz fordern, etc. hab' ich hier schon mantramäßig runtergebetet... einfach mit "mängelrüge" "zurückbehaltungsrecht" und "gewährleistung" suchen...
http://www.energiesparhaus.at/forum/13384

http://www.energiesparhaus.at/forum/22389


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  •  snooze
28.3.2012  (#3)
@kreuzenstein: tschuldige aber ich bin nicht doof, der Installateur hat den Planungsfehler gemacht, woher soll ich wissen dass die WRLZentrale fehlt, bin ja selber kein Installateur....Ausserdem hab ich ihnen nicht zugesehen sondern bin auf die Baustelle gekommen und da war das Ding, bei nachfragen wurde mir gesagt, dass es nicht anderes geht da der Installationschacht dort ist und sie sonst einen Knick haben....
Endaussage ist: kann man nicht anders machen haha

@creator: Danke für die Schlagwörter, jetzt weis ich wonach ich suchen muss

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  •  johro
  •   Gold-Award
28.3.2012  (#4)
Hallo - Hi Manu, oje das hört sich nicht gut an.

was mir nicht klar ist, hast du den Installateur direkt vergeben oder war der bei Haus dabei? Außerdem gibt es ja einen Haftungsrücklass auf 2 Jahre wo du eine Bankgarantie bekommst für eventuelle Mängel, stand das bei euch nicht im Vertrag?

Soweit ich mich erinnern kann, sind ja im Haus die Wand- und Mauerdurchbrüche und Schlitze eingezeichnet, dh der Installateur muss sich ja irgendwie mit der Hausfirma abgestimmt haben.

Du kannst ja für die Abnahme des Hauses einen Termin vorschlagen, der nach der Ausbesserung der Arbeiten liegt?

Wodurch waren die 30 Monate begründet? Ihr hattet ja den Winter dazwischen und die Fassade konnte nicht mehr gemacht werden, soweit ich weiß?

lg
Johannes

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