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hilfe - chf...

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  •  Gast
7.2. - 8.3.2011
23 Antworten 23
23
hallo,
die BACA will mit mir sprechen wegen meinem chf-kredit und das klingt nicht so toll. um nicht völlig planlos hinzugehen hätt ich ein paar fragen, vielleicht kann mir der eine oder andere experte dazu eine antwort geben:

- wenn der wert der wohnung 200.000 ist, kredit damals 150.000 euro in chf, fällig in 12 jahren und sich tilgungsträger nicht so perfekt entwickelt, dass der kredit getilgt werden kann. nehmen wir an, der kredit kann nur zu 80 % getilgt werden. die bank steht mit 130% im GB - ist sie da nicht abgesichert bis zum geht nicht mehr? meiner meinung heißt das, dass sie im schlimmsten fall sowohl die ausschüttung aus dem tilgungsträger kriegt als auch die wohnung nehmen kann?

- wenn ich der bank vorschlage, teilweise tilgend einzuzahlen. ist es dann möglich, dass etwa 25% des kredites zum laufzeitende getilgt werden und der rest über den tilgungsträger getilgt werden kann oder muss man durch die tilgungsraten alles getilgt haben bis zum laufzeitende. das ergäbe jetzt sehr hohe raten, weil ich den tilgungsträger nicht abstellen möchte, da die spesen extrem hoch sind und ich das auf jeden fall noch ausnutzen muss. und dann auch gleich die frage dazu: wenn man so etwas vorschlägt, muss man damit rechnen dass gebühren auf einen zukommen wegen "änderung des vertrages" oder so?

- ein sparbuch bei einer anderen bank: kann man damit der bank "zeigen", dass man sparwillig ist, oder würd sie sofort alles haben wollen. hätte grundsätzlcih kein problem damit, aber ich möchte trotzdem so halbwegs flexibel bleiben.

- ein bausparvertrag (bei einer anderen bank) - kann man sowas als kleine zusätzliche sicherheit angeben? oder ist alles was bei anderen banken läuft "nicht gewünscht"?

- gleiches bei einem kleinen aktiendepot.

- um jetzt nicht den falschen eindruck zu vermitteln: ich spare wirklich nebenbei einiges an, aber ich möchte nicht absolut alles in die hand der bank legen. oder einen haufen zusätzlicher spesen generieren durch neue produkte oder neue gebühren.

- hat vielleicht jemand solche gespräche schon geführt?

hab echt bammel vor diesem gespräch - will auf jeden fall nicht über den tisch gezogen werden und die gehen doch recht aggressiv vor.

vielen dank für eine antwort im voraus!

lge

  •  creator
  •   Gold-Award
7.2.2011  (#1)
ich fang' mal mit der schlechten nachricht an... die 130% im grundbuch sind nicht soo tol, weil da ja auch die verwertungskosten (=versteigerung, verkauf) drin sind - und die sind bei versteigerungen üppig. dass sie die banken auch nicht gerade klein halten, steht auf einem anderen blatt. zudem: woher glaubst du kommen die tollen angebote über (überflüssige, weil eh unter edikte.gv.at abrufbare) kataloge von zwangsversteigerungen...?

das ist aber vorerst gar nicht thema.

da würde ich mir mal das beratungsprotokoll anschauen, was da besprochen und angenommen wurde - ich nehme an, die bank hat dir den tollen tt angedreht und auch die risikoaufklärung gemacht...

ob alle klauseln im fwk-vertrag auch gesetzmäßig sind, wäre auch zu überprüfen - so ist z.b. die "10%-Klausel" gesetzwidrig - am besten auf www.verbraucherrecht.at mit "fremdwährungskredit klauseln" suchen. da sind die meisten gesetzwidrigen klauseln und urteile gelistet.
der vki (www.konsument.at) hat auch eine listung aller varianten herausgebracht, in der aktuellen ausgabe auch ratschläge wegen den flv, die allesamt ziemlich mies dastehen:

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318874937907&pn=3

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318874006134&pn=3

wenn also ein banknaher tt verkauft wurde, ist zumindest eine gewisse mitschuld der bank naheliegend. das würde ich beim vki abchecken lassen und mir mal die forderungen der bank schriftlich geben lassen. dann kann man immer noch prüfen und entscheiden. sollte der vertrag gesetzwidrige klauseln enthalten, schaut es auch nicht schlecht aus.
bei änderungen des vertrages sollten diese zumindest spesenfrei möglich sein. keinesfalls einfach abwarten und den eh schon mies gelaufenen tt aufstocken.
sicherheiten kann man erwähnen, aktiv würde ich da mal gar nichts anbieten, sondern mir mal die vorschläge der bank unter dem vorhalt, dass das ja schließlich resultat ihrer beraterleistung war, anhören. daher müsste wohl auch der aufschwung (www.onvista.de) berücksichtigung finden, immerhin haben sich 2010 fast alle märkte erholt.

1
  •  teddy
7.2.2011  (#2)
eingeloggt... DANKE - vielen dank für die information. die links helfen mir schon weiter. genau diesen 10%-absatz habe ich in meinem vertrag auch drinnen.
leider habe ich die ganze geschichte nicht bei der bank selbst abgewickelt, sondern es lief über einen berater. der berater will jetzt den tilgungsträger-fond aufstocken, aber das möchte ich einfach nicht mehr. am liebsten wär mir, mit ihm nichts mehr zu tun zu haben. ich will ihn auch nicht informieren, dass ich zur bank muss, denn dann kommt er sowieso schon wieder mit irgendwas, womit er geschäft machen kann. der fond läuft zwar ganz gut zur zeit - aber im moment laufen alle gut und ich seh nicht ein, dass ich hier soviel spesen zahlen soll.
damit fällt leider das argument, dass im beratungsprotokoll der bank etwas anderes drinsteht - das gibt es leider nicht.
das erschwert meine position leider hier.
ok, ich werde mir also einfach einmal anhören, was die mir zu sagen haben und das ganze mit nach hause nehmen. eine sofortige entscheidung dürfen sie sicher nicht verlangen.

chf war doch vor einigen jahren gang und gäbe? gibt es hier niemanden der schon erfahrung bei solchen gesprächen gesammelt hat?

danke,
teddy



1
  •  unsertraumhaus
7.2.2011  (#3)
Gespräch mit Bank - Hallo Teddy!
Ich haben eine CHF-Kredit bei der SPK und auch einen Gesprächstermin für übernächste Woche.
Bei der Terminvereinbarung habe ich gleich den Grund für das Gespräch hinterfragt, wobei mir erklärt wurde, dass die Vorgaben jetzt strenger geworden sind und sie somit verpflichtet sind jährlich ein Gespräch zu führen (früher habe ich 1x jährlich eine aktualisierte Haushaltsrechnung geschickt).

Also ich zerbreche mir wegen dem Termin nicht wirklich den Kopf - solltest du auch nicht!
LG,
Sandra

1


  •  creator
  •   Gold-Award
7.2.2011  (#4)
ist eigentlich wurscht, ob über berater oder direkt bei der - bank... die bank hat einen vertrag, der offenbar gesetzwidrige klauseln enthält, abgeschlossen - denn sie hat ihn sich ja erst zur prüfung vorgenommen und erst dann zugestimmt. das ist ein argument, dem die bank nicht ausweichen kann.
dass der dämliche berater die ungünstigste form - das aufstocken eines mies performenden tt - verkaufen will, ist zwar verständlich, aber auch wurscht. den würde ich trotzdem mal nach seiner berater-haftpflichtversicherung fragen. immerhin kann man dann versuchen, dort wegen falschberatung was zu kriegen - denn dass ein beratungsprotokoll einfach nicht existiert, ist ein starkes stück. das ist eine klare pflichtverletzung - selbst die awd-typen haben protokolle (zwar mit gesetzwidrigen tatsachenbehauptungen, aber immerhin) ausfüllen und unterfertigen lassen!!! zumindest über das währungsrisiko und die risken einer veranlagung in fonds mit aktien hätte nachweislich aufgeklärt werden müssen. flucht vor einem dämlichen berater ist da die falsche strategie.

ich würde da mal eine beratung beim vki buchen.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
10.2.2011  (#5)
muss auch zur bank emoji - so... jetzt hat es mich auch erwischt. hab einen termin bei der bank wegen chf-kredit.
hab auch gleich meinen finanzdienstleister kontaktiert und nicht grad erfreuliches gehört. hab jetzt etwas bammel vor dem gespräch. aneblich versuchen die banken extrem zu einem switch zu drängen - außer man stockt den tt auf oder man deckt den derzeitigen überhang im kredit mit einem einmalerlag ab. hat mir von jemandem erzählt, dem alles zu zermürbend war weil sie ihm so viel druck machten, dass er sein chf-finanziertes haus verkauft hat und den kredit dann getilgt hat. klingt jetzt nicht grad aufbauend...
hab mir die obigen links von konsument.at gut durchgelesen und hoffe, dass ich mich von den bankleuten nicht niederquatschen lasse *g*
vielleicht verirrt sich jemand hier her, der bankgespräche schon hatte...

lg, dani


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.2.2011  (#6)


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.2.2011  (#7)
cool ddown, dani, - edith: veflixt, schon wieder 2x enter-taste gedrückt : ))

nee, im ernst, die entscheidung liegt noch immer bei dir zu switchen oder ned. guck einfach mal, ob der vom mechaniker, ähem, sorry, finanzdiensleister gemachte TT noch genug überdeckung hat und wie er performt hat. die bank müsste ein dementsprechendes programm haben, wo die perfomance deines TT ersichtlich ist und ob so in line oder nicht ist. anbei aktueller kurs:

http://kurse.banking.co.at/023/Default.aspx?action=securityDetails&id=tts-394438&lang=de&menuId=6_2&pathName=EUR/CHF

würde eventuell vorschlagen, sondertilgungen (z.b.monatlich) durchzuführen.

kopf hoch!






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  •  creator
  •   Gold-Award
10.2.2011  (#8)
panik ist ein schlechter ratgeber... ich würde mir mal auf www.verbraucherrecht.at die urteile zu "fehlberatung" geben, ned nur das jüngste zur constantia, sondern auch zu fundpromotor o.ä..

immerhin gelten berater als sachverständige gem. §1299 abgb und dürfen daher auch die verantwortung für ihre beratungsleistung übernehmen.
ganz wichtig: das beratungsprotokoll und der antrag auf den tt. da ist die grundfrage, ob aufgrund des angegebenen anlegerprofils laut beratungsprotokoll (dämliche tatsachenbestätigungen dort sind teilweise nur benachteiligend, meist aber gesetzwidrig und nichtig) der antrag richtig (also so überhaupt zulässig) gestellt wurde - und ob die polizze zum tt überhaupt dem antrag entspricht. laut ständiger judikatur ist nämlich der antrag entscheidend, nicht die polizze (hat mal die wüstenrot getestet und verloren).
wenn also einer laut protokoll völlig unerfahrenen anlegerin ein höchst aktienlastiger tt (dynamisch o.ä.) zur absicherung eines chf-kredites verkauft wurde, wäre das ein aufgelegter klassiker für eine fehlberatung. ned umsonst hat man - typisch österreichich - die chf-kunden bei der besteuerung der tt bevorzugt (anstatt die haftungsbestimmungen für fehlberatungen verschärft).
der kundenwunsch aufgrund der fehlberatung ist dann ziemlich wurscht, weil irrtum. zumindest in extremfällen ist das ständige judikatur, bei "etwas erfahrung" hat der ogh zur vermeidung von massenweisen verfahren wieder abgeschwächt. was er im konkreten fall sagen würde, ist natürlich unsicher.
verharmlosende darstellung der risken beider geschäfte (und in kombination) sowie der kosten-/spesensituation des tt sind weitere ansatzpunkte.
ich würde erst nach beratung durch den vki, selbststudium der einschlägigen judikate oder rücksprache mit der rechtsschutzversicherung zur bank gehen und keinesfalls einen tt aufstocken.
checken müsste man, ob die versicherung den tt auf ein depot bei einem online-broker übertragen lässt. die links hab' ich eh schon oben gepostet.



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  •  DarthG
13.2.2011  (#9)
Ruhig bleibenHallo!

Und zwar wirklich ruhig. In so einem Fall gehen mit einem schnell die Nerven durch, man kriegt dann auch noch Druck und ist gleich auf 180. Grundsätzlich hat die Bank allem zugestimmt, was man damals vertraglich fixiert hat. Risiken und Nebenwirkungen sind der Bank bekannt. Ob man den Kredit bekommen hat, weil man so Finanzstark dasteht, oder weil jemand seine Vorgaben um jeden Preis zu erfüllen hatte, ist unerheblich.
Währungsschwankungen sind Bestandteil eines jeden Fremdwährungsgeschäftes. Die Risiken und Möglichkeiten eines Tilgungsträgers sind der Bank bekannt. Jedes Gespräch jetzt ist ein Versuch, mehr für die Bank heruas zu holen. Daher anhören, was Sie zu sagen haben. Gaaanz ruhig, keine Diskussionen, keine Streitereien. Wenn etwas unklar ist oder du dich unwohl fühlst, beende das Gespräch und vereinbare einen neuen Termin. Drängen auf eine sofortige Lösung bei Langfristigen Geschäften ist nicht akzeptabel. Wenn ein Vorschlag kommt, der Dir gut erscheint, kannst Du das ja in Erwägung ziehen. Und wie gesagt, denk darüber nach und mach einen neuen Termin, schreib vor allem alles auf, was gesagt wurde und schreib danach nieder wie Dein Eindruck war. Danach kannst ja noch einmal hier nachfragen bzw. suchen, wie rechtens etwas ist.
Bendenke aber, das Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge sind. Und mit dem Anwalt und irgendwelchen Kammern als einziges Argument zu drohen, bringt dich schnell auf verlorenem Posten, denn damit rechent die Bank und ist darauf natürlich vorbereite.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.2.2011  (#10)
danke emoji - leider hat mich die grippe ziemlich erwischt und hab den banktermin verschieben müssen...

@creator: dankeschön. also ich denke, du könntest ziemlich gut geld verdienen, wennst deine leistungen verkaufen würdest - also ich würd dich sofort engagieren und zur bank mitnehmen *ggg*. und ich denke, das würden viele brauchen. bin leider nit unbedingt der typ, der gleich mit "konsumentenschutz" und so kommt...

@DarthG: danke dir auch, ich glaub das ist auch eher die variante die ich durchziehen kann. werd mir anhören was er zu sagen hat, und mit diesen infos den vki in anspruch nehmen. und nicht gleich was unterschreiben bei der bank emoji

hab erfahren, dass sie jetzt ihre vertriebsleute einsetzen für diese chf-gespräche. und die sollen ziemlich "agressiv" vorgehen, weil sich die leute anscheinend ziemliche lorbeeren verdienen können. ich habe mir schon überlegt, ob ich ein diktiergerät mitlaufen lassen könnte... aber das macht wohl auch nicht grad den besten eindruck?
mal sehen emoji
auf jeden fall berichte ich dann, wenn ich gesundheitlich wieder ok bin und alles vorbei ist emoji))

danke euch und lg,
dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2011  (#11)
@danillal: danke - aber das hier ist hobby - und wenn's wem hilft, freu' ich mich. nur, weil ich amerikanische oldtimer mag, handle ich nicht mit ihnen... beruflich wäre das einfach nicht dasselbe, weil dann fast zwangsläufig abhängigkeiten entstehen.

zum "nicht der typ": musst auch nicht sein, es reicht, um seine rechte zu wissen. da kann man dann einfacher "nein" sagen...



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  •  kittysilvester
15.2.2011  (#12)
Banktermin - Guten Abend, würd mal sagen, der Termin bei der Bank ist nicht wirklich das Problem.
Ich würd mir an eurer Stelle eher Gedanken darüber machen, wie es beim EUR/CHF weiter geht. Ein gewisser Zynismus muss sein - ihr seid ja lt. Anlagerprofil alle Profis ...

Es gibt VWL-Ansätze, die längerfritig von einem EUR/CHF fair value von 1,45 ausgehen. Genau diese VWL Ansätze gehen aber davon aus, dass in entwickelten Volkswirtschaften ein Staat nicht "bankrott" gehen kann. Wenn man sich jetzt die Griechenland, Irland und eventuell noch Spanien-Portugal Problematik ansieht, dann relativiert sich das ganze und damit auch die Frage der Kursentwicklung des EUR/CHF. Italien blenden wir aus!
Wer von euch noch auf die Elliott-Wellen und damit auf unseren Freund Prechter steht, der wird schon längst die Notbremse gezogen haben. Und wer das noch nicht getan hat, der wird ja auch wissen was er tut und braucht sich vor der Bank nicht zu fürchten.

Von all dem obig angeführten abgesehen, dass ihr besser vergesst: echt blöd kann es werden, wenn die Bank zusätzliche Sicherheiten will, weil ja das Obligo gestiegen ist. Das ist der springende Punkt, auf den ihr euch vorbereiten solltet, auf den ihr eine Antwort braucht! Eines dürft ihr nämlich nicht vergessen: in den AGB der Banken steht nämlich, dass bei einer Verschlechterung der Bonität ein Kredit fällig gestellt werden könnte ... Und sich auf einen Musterprozess des VKI zu verlassen, wär mir echt zu riskant!

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.2.2011  (#13)
die antwort auf den "springenden punkt" ist eigentlich sehr - einfach: das währungsrisiko gilt für beide seiten - also bank wie kunden - über die ganze vertragslaufzeit. wenn die bank zum zeitpunkt des abschlusses eines endfälligen fwk+tt-kombi mit einer laufzeit von x jahren und der besicherung des fwk durch einen von ihr empfohlenen tt zugestimmt (und fremdbanken-tt, die besser performten, abgelehnt) hat, müssen die belehrungen über risken auch der bank bewusst gewesen sein.
wenn jetzt das obligo währungsbedingt steigt, ist ja die bonität deswegen nicht automatisch schlechter, sondern ein risiko schlagend geworden. das frei verfügbare einkommen ist ja gleich geblieben. arbeitslosigkeit, invalidität, ratenverzug etc. sind schon eher gründe, wo fälligstellen gerechtfertigt scheint.
auf www.verbraucherrecht.at mal "Ab 11.6.2010: Das neue Verbraucherkreditgesetz" durchlesen hilft da auch: zwar sind die aufklärungspflichten auf altverträge nicht anwendbar, aber genau das gesetz ist ja die argumentationsgrundlage: wäre bei den agb alles so supi, bräuchte es das gesetz nicht.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40117859&ResultFunctionToken=3d3ec8e4-f2ec-4b45-aacf-389f6209b624&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=VKrG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.02.2011&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

dass agb auch gesetzwidrig sein können, setze ich mittlerweile auch als bekannt voraus. weder sind vorab-zustimmungen zu €-konvertierungen ok, noch das überwälzen von refinanzierungskosten... auch wenn das verbraucherkreditgesetz bei altverträgen nicht bzw. nur eingeschränkt greift, kann man recht gut mit §879 abgb argumentieren: verträge, die die unerfahrenheit ausnützen oder eine seite gröblich benachteiligen sind nichtig. daher muss man die klauseln - und jede bank muss die für sie mieseste, aber noch aus dem wortlaut argumentierbare auslegung gegen sich gelten lassen - so lesen, dass der vertrag insgesamt nicht grob benachteiligt. das wäre die 2. antwort...

die 3. wäre die chart-entwicklung: der € steigt ja eh gerade von 1,25 auf fast 1,32:

http://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF

da sind 150t chf schon nur noch 114 statt 120t €... wäre ein super 3-m-chart, wieviel man mit chf-fwk sparen kann...

daher derzeit kein handlungsbedarf...



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  •  geraldm
16.2.2011  (#14)
Hatte heute das FWK Gespräch bei der BA!

Muss sagen bin sehr positiv überrascht, der wechsel bleibt weiterhin mir überlassen, es ging rein nur um eine "aufklärung" bzw stand der dinge

Habe zwar auch die Möglichkeiten schriftlich mitbekommen (wechsel auf EUR, Teil- Wechsel, Tilgend CHF) jedoch sind die varianten um 40% teurer als momentan endffällig! (warum das so beim umstellen auf tilgend CHF auch ist versteh ich nicht ganz, muss mir das noch durchrechnen)
man unterschreibt einfach nur den Beratungsbogen damit man eben informiert wurde und geht nochmal die Haushaltsrechnung neu durch

aber man sagte mir auch das wenn der Franken nähe der 1.15 geht das man sicherheiten nachbringen muss (tt erhöhung, einmal zahlung etc.)

Ich habe mir ausgemacht einen Teilung & rest CHF tilgend jedoch noch nicht jetzt sondern erst bei besserem kurs, da der kredit aber noch 21 jahre läuft hab ich momentan noch kein handlungsbedarf da noch genügend zeit über ist

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
16.2.2011  (#15)
danke dir geraldm für die info. wird wohl von berater zu berater unterschiedlich sein. aber es ist auf jeden fall schon mal beruhigend deinen ablauf zu lesen.
was ich echt nicht verstehe ist, dass tilgend 40% teurer sein soll als "endfällig". vielleicht weil nicht nur die zinsen gezahlt werden sondern auch ein kapitalanteil? und die einzahlung in den tt nicht mitgerechnet sind? logischer weise müsste es am laufzeitende eigentlich ziemlich ähnlich sein von den kosten her.
bin auf jeden fall jetzt um einiges beruhigter und gespannt, was mir der bankmensch erzählen wird...
super, dass sich doch noch ein BA-kunde gemeldet hat emoji

lg, dani


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.2.2011  (#16)
genau - wie ich weiter oben gepostet hab....

1
  •  geraldm
16.2.2011  (#17)
hab auch schon endeckt warum es teurer ist ...

Also auf der Vergleichsrechnung wird als Basis 3% p.a. genommen!

Momentan hab ich aber inkl Marge nur 1,25 % beim FW (2,125% EUR-K)

diesen Vergleich bekommst du sicher auch, da wird aber auch mit dem jetzigen kursverlust gerechnet ... was sich ja ständig ändert bzw wenn du auf tilgend umsteigst sich die kursverluste nicht realisieren

es stehen auf jedenfall einige varianten (7 stk) drauf
Fremdwährung:
FW endf
tilgend stillegung TT
tilgend Rückkauf TT

Euro:
Endfällig
tilgend stillegung TT
tilgend Rückkauf TT

Teilkonventierung:
50/50 tilgend

grüsse

1
  •  creator
  •   Gold-Award
16.2.2011  (#18)
da wird allen ernstes € endfällig als alternative angeboten? - ...sicherheiten...?
die kursverluste realisieren und dann auch noch (mit welchem produkt genau?) die €-zinsen abfangen... das wäre dann die hardcore-variante von beratungsfehler. mit dem bislang mies performenden tt, nur halt ein bissl aufgestockt? na prima.

dafür wird die übertragung der fondsanteile auf ein depot eines discount-brokers (naturalleistung) nicht erwähnt, genausowenig der verkauf des tt an drittanbieter.

die 3% basis sind ja lustig... wie sind sie auf das nun gekommen? als eingeständnis für völlig realitätsferne annahmen zu vertragsabschluss?
na ja... schaut vor §§7-9 verbraucherkreditgesetz ned so toll aus.


1
  •  martl
17.2.2011  (#19)
Ich hatte....so ein Schreiben von der BA-CA voriges Jahr im Frühjahr bekommen.
War damals auch ein wenig verunsichert, obwohl der Kurs ja damals doch noch besser war als heute.
Aber bei mir war es so wie geraldm geschrieben hat.
Es wurde einfach eine neue Haushaltsrechnug erstellt, Möglichkeiten besprochen, und verschiedene Varianten vorgeschlagen. Aber alles kein Muss ihrerseits.

Ich wurde auch zu keinem Zeitpunkt gedrängt irgend eine Entscheidung zu treffen, oder sonst etwas vorschnell zu unterschreiben, was ich natürlich nicht gemacht hätte.

Alles in allem ein informativer Termin.

1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
7.3.2011  (#20)
nur kurz zur infohab ja versprochen, ich meld mich retour nach dem BACA-gespräch. das hatte ich letzte woche und das lief sehr sehr knapp und kurz. war nur eine info über die gestiegenen risiken über die entwicklung der kreditschulden und des tilgungsträgers. und natürlich zum abchecken der aktuellen situation (einkommen, verpflichtungen). gedrängt wurde ich zu gar nichts, im gegenteil, es wurde sogar empfohlen, wenn man es sich leisten kann eher abzuwarten. war echt positiv überrascht emoji
gleichzeitig auf den finanzdienstleister etwas bös, der gleich mit horrorgeschichteln gekommen ist und schon vorab den tt erhöhen wollte um der bank gegenüber einen guten willen zu zeigen. naja *g* - wie auch immer, alles gut gegangen.
lg, dani


1
  •  kunzibus
7.3.2011  (#21)
Finanzdienstleister - @danillal
Also dein Finanzdienstleister ist echt ein Traum. Gleich den TT erhöhen damit er nochmals verdient. Man soll schlechtem Geld kein gutes hinterwerfen.
mfg

kunzibus

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