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Herstellung befestigte Fahrbahn - Frage [W]

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
7.1.2015
5 Antworten 5
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Ich werde auch nach mehrmaligem lesen des folgenden Absatzes der NÖ Bauordnung nicht schlau. Kann mir bitte jemand erklären was damit gemeint ist und was der entfernteste Bauplatz ist?

(8) Die Gemeinde muss eine staubfrei befestigte Fahrbahn für eine neue öffentliche Verkehrsfläche im Bauland herstellen, wenn
- bei einseitiger Bebauung für 70 %,
- bei zweiseitiger Bebauung für 50 %
der Strecke zwischen ihrem Anschluss an das bestehende Straßennetz und dem entferntesten Bauplatz die Abgabe nach Abs. 1 fällig ist. Der Streckenanteil ergibt sich aus der Summe der Länge der Bauplatzgrenzen, die an der Verkehrsfläche liegen.

  •  atma
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#1)
du hast irgendwo schon eine asphaltierte strasse (bestehendes straßennetz) und dann die neu zu befestigende strasse (staubfrei befestigte fahrbahn). entlang dieser neu zu errichtenden strasse gibts die bauplätze / häuser. und einer davon ist von der alten asphaltierten strasse am weitesten weg (der entfernteste bauplatz). zb in einer sackgasse wird das der sein, der ganz hinten am ende der sackgasse wohnt. da rechnest dann die meter lt. den plänen zusammen und musste eben auf die entsprechende bebauungsdichte kommen.
... leider ...

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  •  Shelby
  •   Bronze-Award
7.1.2015  (#2)
danke für deine Erklärung. Diese hat mir auf die Sprünge geholfen

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  •  vandini
7.1.2015  (#3)
ich muss da gleich einhacken, gibts irgendeine zeitliche regelung bis wann die die fahrbahn asphaltieren müssen?

im genauen gehts jetzt darum, das bei uns gebaut wird "wie wild" und die straße zu unserem haus (derzeit noch rohbau) ist so unbefestigt das ich mit meinem auto gar nicht mehr gscheid fahren kann, weil ich alle 3 meter aufsitz...... des kanns doch net sein oder? schneeräumen tuns dort auch nicht, demensprechend ist die fahrbahn....

gibts hier irgendeine regelung? noch dazu hab ich den verkehsflächedingsbums beitrag auch schon 50 % überweisen müssen... das waren auch knapp 1500 euronen....

kann ich jetzt bei der gemeinde anrufen und sagen die sollen bitte gfälligst neu schottern oder sonst was, oder fragen die dann ob ich bekloppt bin?? *gg*

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  •  atma
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#4)
nö, gibt keine einschränkung... bis dahin ist dein geld "gut" angelegt.
bei größeren löchern melden wir diese an die gemeinde, die kommen dann mit einem kübel schotter (ned lachen, is wirklich so), fülln das rein, klopfen mit der schaufel drauf und warten, bis wir das nächste (bzw gleiche) loch wieder melden.

... man sieht, wir warten auch auf eine strasse... ;)

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  •  vandini
7.1.2015  (#5)
bäh, die spinnen ja..... mhhh gut dann werd ich mal gaanz vorsichtig und lieb fragen was sich die liebe gemeinde da einfallen lässt... (wahrscheinlich kommens bei uns WENN ÜBERHAUPT eh auch bloß mim kübel....)
danke emoji

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