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Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern

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  •  pinky
20.7. - 16.9.2016
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Hallo liebe Community,

mein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, eine zur Selbstnutzung und zwei zur Vermietung, ist seit Mitte 2015 fertig, zuverlässige Mieter wurden gefunden *aufholzklopf" und bisher läuft ja auch alles pippifein emoji
Nun gibt es da aber eine Thematik, bei der ich mich nicht zur Gänze auskenne: als Heizungssystem dient eine Wärmepumpe, die mittels Erdkollektoren alle drei Wohnungen über eine Fußbodenheizung mit Wärme versorgt, wohingegen das Warmwasser in den Mietwohnungen zentral aufbereitet wird. Für die beiden Mietwohnungen wurden vom Installateur jeweils Wärmemengenzähler montiert, womit man recht leicht die die Wärme in kWh ablesen kann, die in die Fußbodenheizung fließen. Nun aber das Mirakel, vor dem ich stehe: wie genau verrechne ich nun meinen Vermietern korrekt die Heizkosten? So viel ich bereits in Erfahrung bringen konnte, ist es mit einer einfachen Multiplikation der verbrauchten kWh mit den landesüblichen Tarif pro kWh Strom nicht getan. Doch wie gehe ich es korrekterweise an?
Habe versucht mich durch Internetrecherchen in die Materie einzulesen, aber eine für mich verständlich Lösung konnte ich leider noch nicht finden . . . vielen Dank an alle, die mir hier ein wenig Licht in die (dunkle) Thematik bringen können!

  •  cc9966
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#21)
ich würde mir den aufwand nicht antun.. - ...mit nicht-geeichte zähler einbauen usw. entweder mach es gscheit, d.h. geeichte WMZ, wasserzähler, stromzähler für alle wohneinheiten oder pauschale abrechnung und bleib bei der idee, nur einen Sub-WMZ für die Wohnung zu montieren. wenn du einen ar*****och als mieter hast (hobby-jurist oder ähnliches), kann er dich bei nicht geeichten zähler klagen und du musst seinen verbrauch nachweisen, das ganze 3 jahre zurück. kannst natürlich probieren, im mietvertrag eine klausel reinzuschreiben wie: "beide seiten verzichten auf eine abrechnung mit geeichten zählpunkten und vereinbaren eine pauschale abrechnung nach verbrauchten kwh des WMZ von EUR xxx pro kwh, kaltwasserzähler mit EUR xxx pro 1000l und warmwasserzähler mit EUR xxx pro 1000l". rechtlich gesehen wäre die klausel vermutlich hinfällig, aber sie schützt dich eventuell vor der idee, dass der mieter sich da was holen will.
ich denke dass ein einfacher WMZ-subzähler (bekommst um 150 eur) und zwei einfache zähler für kalt- und warmwasser (bekommst um 20 eur pro stück) genügt, damit beide seiten das gefühl haben, es wird fair abgerechnet. rein nach m2 abrechnen würde ich nicht, dann fehlt der anreiz zum wasser/energiesparen.

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
4.8.2016  (#22)

zitat..
Richard3007 schrieb: Ja kann er

Wo aus dem Menü (KNV Topline 1145-10-PC) bzw. unter welchem Menüpunkt lässt sich dies rauslesen? Vielen Dank

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
4.8.2016  (#23)
im servicemenü (3.1) am ende der betriebsdaten für klimatisierungssystem 1...


2016/20160804737834.JPG

da werden nacheinander die werte für heizung und brauchwasser angezeigt, erst nur mit verdichter, dann nochmals inkl heizstab (also im idealfall gleiche werte)

darunter unter BF1 der aktuelle volumenstrom der maschine...

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
23.8.2016  (#24)
Ich habe nun versucht wie folgt abzurechnen, aber zuerst zu den Fakten: Top 1 (Größe: 131,56 m², Verbrauch: 5.947 kWh), Top 2 (Größe: 57,40 m², Verbrauch: 1.341 kWh), Top 3 (Größe: 61,67 m², Verbrauch: 2.340 kWh). Ergibt in Summe einen Verbrauch von 9.628 kWh für in Summe 250,63m²!

Wie gesagt, es fehlt der Stromzähler für die Wärmepumpe. Von daher meine (hoffentlich faire) Annahme mit einer kWh Strom zugleich drei kWh Energie produzieren zu können. Ergibt 3.209 kWh Strom (Tarif beim Landesversorger in Wien 2015: 23,32 Cent pro kWh) mit denen ich 9.628 kWh Energie erzeugt habe. Ergibt in Summe € 748,42! Daraus ergeben sich Kosten pro kWh in der Höhe von € 0,08 und Kosten pro m² in der Höhe von € 2,99!

Die habe ich dann nach dem Schlüssel von Chris23 (40 % nach Quadratmetern und zu 60 % nach Verbrauch) aufgeteilt:
Kosten Top 1:
((5947 * 0,08) * 0,6) + ((131,56 * 2,99) * 0,4) = € 434,51

Kosten Top 2:
((1341 * 0,08) * 0,6) + ((57,40 * 2,99) * 0,4) = € 131,11

Kosten Top 3:
((2349 * 0,08) * 0,6) + ((61,67 * 2,99) * 0,4) = € 182,80

Klingen die Kosten für euch realistisch, wenn die Verbräuche jeweils ab Mitte des Jahres 2015 (Einzug) bis April 2016 (Ende Heizperiode) gemessen wurden? Das Haus hat eine Energiekennzahl von 41!

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  •  Richard3007
23.8.2016  (#25)
Najo Top 1 hat 52% der WNFL und soll 58% bezahlen. Das ist ein bissl unfair. TOP 2+3 profitieren etwas von dieser "Ungerechtigkeit"
Top 2 hat 23% der WNFL zahlt 17,5% der verbrauchten Energie
Top 3 hat 25% der WNFL zahlt 24,5% der verbrauchten Energie

Irgendwo hast du einen Fehler drin. Es profitiert TOP2 zu Lasten von TOP1.
Ansonsten sind die Heizkosten realistisch und wird in der Gesamtheit niemand hinterfragen.

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  •  chris23
  •   Silber-Award
24.8.2016  (#26)
Was soll daran unfair sein? Ergibt sich eben durch unterschiedliche Verbräuche. Die Abrechnung rein nach WNFL ist die unfaire und regt auch nicht gerade zum Energiesparen an.

Ich denke auch, dass die Annahmen fair sind und sich keiner aufregen wird wenn kein Erbsenzähler dabei ist. Kosten sind ja auch wirklich recht niedrig.

Wasserdicht ist es aber nur mit geeichten Strom-/Wärmezählern.

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  •  Richard3007
24.8.2016  (#27)

zitat..
chris23 schrieb: Was soll daran unfair sein? Ergibt sich eben durch unterschiedliche Verbräuche. Die Abrechnung rein nach WNFL ist die unfaire und regt auch nicht gerade zum Energiesparen an.


Naja er hat ja keine WMZ pro Wohnung, somit muss es nach Fläche abgerechnet werden!

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
24.8.2016  (#28)
Es gibt WMZ pro Wohnung, also zumindest für Top 2 und Top 3 und für Top 1 (unsere Wohnung) haben wir aufgrund der Wärmepumpe den integrierten WMZ verwendet, um zu diesem Ergebnis zu kommen! Also somit hoffe ich, die Heizkosten nach Verbrauch und Fläche abzurechnen, wird schon korrekt und fair für alle Mieter sein emoji

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  •  Richard3007
24.8.2016  (#29)

zitat..
pinky schrieb: Es gibt WMZ pro Wohnung


ahh OK, das ist natürlich etwas anderes, habe ich falsch verstanden.

zitat..
pinky schrieb: für Top 1 (unsere Wohnung)


Na dann, es wird keinem stören, wenn man sich selbst mehr verrechnet. Hast du da auch ein Stiegenhaus das mitgeheizt wird. Hast du Leitungsverluste bis zum WMZ, das könnte für mich der große % Unterschied etwas erklären, da du das ja mit dem WP WP [Wärmepumpe] WMZ erfasst.

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
24.8.2016  (#30)

zitat..
Richard3007 schrieb: Na dann, es wird keinem stören, wenn man sich selbst mehr verrechnet. Hast du da auch ein Stiegenhaus das mitgeheizt wird. Hast du Leitungsverluste bis zum WMZ, das könnte für mich der große % Unterschied etwas erklären, da du das ja mit dem WP WP [Wärmepumpe] WMZ erfasst.


Hm, stehe ich da auf der Leitung? Warum mehr verrechnen, wenn das der tatsächliche Verbrauch war?
Sonst gibt es keinerlei allgemeine Flächen, die da mitgeheizt werden müssen. Leitungsverluste, lediglich marginal, hoffe ich, aber dafür habe ich die Jahresarbeitszahl mit dem Wert 3 sowieso eher niedrig angesetzt, denn normalerweise sollte diese bei meiner Wärmepumpe zwischen 4 und 5 liegen, was ich gelesen habe.

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  •  Richard3007
24.8.2016  (#31)

zitat..
Richard3007 schrieb: Na dann, es wird keinem stören, wenn man sich selbst mehr verrechnet.


In Relation zu den m², zum tatsächlichem Verbrauch passt es. Falls mal jemand gucken will, kannst Ihm deine Aufzeichnungen zeigen und sieht sicherlich nicht schlecht aus, wenn du bei doppelter WNFL mehr als das doppelte selber zahlst. So war es gemeint.

Wenn die Nibe gut eingestellt ist, wirst sogar über 5 landen. Ich werde wohl inkl. Regelungsstrom deutlich über 5 liegen.

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  •  energiepate
7.9.2016  (#32)
Was steht denn im Mietvertrag drinnen? Wäre ich Vermieter würde ich "Warmmiete" vereinbaren, eine ordentliche Heizkostenabrechung ist aufwendig und verursacht Kosten und läuft so:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007277

Und es gibt spezielle Firmen (Ista, Techem usw.) die das machen.

Bei 3 Wohnungen ist dies aber nicht notwendig, Heizkostenabrechungsgesetz erst ab 4 Wohneinheiten.

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
16.9.2016  (#33)

zitat..
energiepate schrieb: Was steht denn im Mietvertrag drinnen? Wäre ich Vermieter würde ich "Warmmiete" vereinbaren, eine ordentliche Heizkostenabrechung ist aufwendig und verursacht Kosten und läuft so:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz7
Und es gibt spezielle Firmen (Ista, Techem usw.) die das machen.
Bei 3 Wohnungen ist dies aber nicht notwendig, Heizkostenabrechungsgesetz erst ab 4 Wohneinheiten.


Wortwörtlich steht im Mietvertrag folgendes: "Heizungskosten (werden gemäß des pro Wohneinheit vorhandenen Wärmemengenzählers direkt mit dem Vermieter abgerechnet);"

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