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Heiraten oder Testament

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  •  Häuslbauerin1
21.12.2011 - 9.1.2012
22 Antworten 22
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Wir unterschreiben nächstes Jahr im Frühling den Kaufvertrag für unser Haus. Wir möchten uns beide gegenseitig absichern, falls dem anderen was passiert (Erbrechte,etc). Eine Ablebensversicherung wird sowieso schon gemacht.
Meine Frage ist jetzt: Ist es besser bzw. günstiger man heiratet Standesamtlich oder man mach ein Testament? Wir möchten einfach nur, falls einem Partner was passiert, dass der andere alles erbt.
Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrung damit

Liebe Grüße

  •  whitesheep
  •   Bronze-Award
21.12.2011  (#1)
wenn geschwister oder eigene kinder - vorhanden sind dann wirds schwierig mit dem testament, weil die "blutslinie" bevorzugt erbt..also eigenen kinder, eigenen eltern, eigenen geschwister...dann der lebenspartner....

dies gilt natürlich nur solange nicht geheiratet wurde...ergo..würde ich imho zur Hochzeit raten...spätestens wenn dann eigenen kinder geplant oder gar schon verhanden sind...

so long
sheep

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  •  Häuslbauerin1
21.12.2011  (#2)
Geschwister haben wir beide. Kinder noch nicht und sind aber die nächsten 5 Jahre keine geplant.

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  •  Anschi2
21.12.2011  (#3)
Mich interessiert das auch! - Hallo zusammen!

Uns gehts genauso wie Häuslbauerin 1.
Wir haben heuer ein Haus gebaut, sind nicht verheiratet und wollen im Sterbefall, dass der Andere alles erbt. Kinder wird es keine geben.
Wir haben eine Ablebensversicherung zu Gunsten des jeweils Anderen abgeschlossen, alle unsere restlichen Lebensversicherungen haben wir auch umschreiben lassen.
Bei mir sind meine Eltern und ein Bruder vorhanden, bei meinem Freund eine Mutter und keine Geschwister.

Gibts irgendeine andere Möglichkeit außer einer Hochzeit damit das Haus komplett der Partner erbt?
Wenn nicht mal ein Testament reicht wirds schwierig. Gibt es sowas wie eine eingetragene Partnerschaft?

lg
Anja

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  •  humi
21.12.2011  (#4)
Rein die kosten gesehen, ist heiraten wohl das günstigste. unser standesamt hat heiße 42€ gekostet.

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  •  kaiser1
  •   Bronze-Award
21.12.2011  (#5)
Mit dem Testament is es trotzdem nicht ganz abgesichter denn in diesem Fall haben die angehörigen immer anspruch auf den Pflichtteil auch wenn mans im Testament ausdrücklich ausschliesst.

Bei verheiratet is es dann geklärt

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  •  mikee
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#6)
Warum solch wichtige Dinge im Forum klären wollen...und sich von x verschiedenen Antworten verunsichern lassen ohne am Ende mit Sicherheit schlauer zu sein, anstatt gleich einen (kostenlosen) Beratungstermin beim Notar eures Vertrauens zu machen?

So haben wir es nämlich gemacht. Ich kann mich nur mehr dunkel daran erinnern, aber ich meine dass die Sache mit dem Testament so aussieht, dass dann der Partner bevorzugt erbt und die Eltern nur mehr einen Pflichtteil bekommen (1/8), und die Geschwister nix mehr - wäre ja noch schöner, vor allem, wenn die schon Kinder hätten.... Aber wie gesagt: Dies nur als Info sehen, und die genauen Fakten bitte direkt mit einem Notar abklären!!!

Gruss
mikee

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  •  gerhard_pichler
21.12.2011  (#7)
Ich kann mich mikee nur anschließen: Ein Beratungstermin beim Notar kostet nichts und man hat dann Sicherheit. Genauso haben wir es auch gemacht und uns für ein wechselseitiges Testament (hat € 120 gekostet) entschieden.
mfg
Gerhard

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  •  Häuslbauerin1
21.12.2011  (#8)
So hab gleich bei einem Notar angerufen und hab für heute einen Termin bekommen. Werd dann kurz Posten was ich erfahren habe.

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  •  mikee
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#9)
@Häuslbauerin1 - Na also emoji Warum nicht gleich zum Schmied...? emoji

Gruss
mikee

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  •  johro
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#10)
hallo - als das heiraten hilft nur bedingt, selbst wenn man verheiratet ist und keine kinder vorhanden sind, dann erben die Eltern mit. dh da hilft dann nur ein Kind :) oder ein Testament,

das einfachste Testament ist ein eigenhändig geschriebener Zettel mit Datum und Unterschrift, bei elektronische geschriebenen Testamenten benötigt man einen Zeugen der mit unterschreibt.

wir haben uns mal ein Buch "Hausjurist" gekauft, das steht alles und noch viel mehr mit praktischen Beispielen drinnen,

lg
johannes

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  •  samoth
21.12.2011  (#11)
also wenn das der einzige Beweggrund - für eine Heirat ist, würde ich überhaupt nicht heiraten. Ist aber nur meine persönliche Einstellung.

lg
tom

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#12)
Lt. unserem Notar - hilft nur Heiraten + Testament.

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#13)
man muss ja ned gleich beim notar ablöhnen... ein bisschen internet-recherche reicht ja auch.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070310.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/actions/submit/search/Search.searchresults_teaser?p.key=1324480853724&gentics.ts=1324480853&p.search.Search.searchresults_teaser.c.5.1.search-trigger-button.btn0.v=Suchen

wer will, kann sich beim vki "erben ohne streit" besorgen oder online das kapitel 17 von http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/ lesen.
sämtliche gesetze wie abgb, ehegesetz, asvg, etc. kann man unter http://www.ris.bka.gv.at/ finden.

eine ehe ist weit mehr als nur eine erbrechtliche sache. da sich der staat zukünftige untertanen und steuerzahler, sprich kinder erhofft, ist diese schicksalsgemeinschaft seit jeher privilegiert und sind erst in der neuzeit für gleichgeschlechtliche partnerschaften eheähnliche konstruktionen nachgereicht worden. insbesondere ansprüche auf hinterbliebenenleistungen sind hier genauso abzuwägen wie die (ggf. probleme bei) auflösung der ehe.

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  •  mikee
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#14)
@creator - Ich bleibe dabei: Internetrecherche eines Laien kann die fundierte Beratung und Auskunft eines Notars, die üblicherweise kostenlos ist, keinesfalls ersetzen. Ausserdem würde ich hier auch den Faktor Zeit anführen: Der Notartermin kostet mich mit An- und Heimfahrt eine Stunde, oder sollen´s 1 1/2 sein - ob man da mit Internetrecherche tatsächlich schneller ist...?

Gruss
mikee

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  •  creator
  •   Gold-Award
21.12.2011  (#15)
ich spreche hier sicher nicht gegen notareoder deren kostenlose erstberatung. alles sicher schön + gut + richtig.
es geht hier auch nicht um ein entweder-oder, sondern um ein UND. vorher informieren UND sich ggf daraus ergebende fragen beim notar klären.
bleiben wir mal beim juristischen laien und der durchschnittlichen kostenlosen beratungszeit von ca. 20 min.

ich hab' so meine zweifel, ob auch ein schlauer laie sich all das merkt, was der notar so erklärt - mitschreiben wird's da ned spielen und fachbegriffe a la kodizill, pflichtteil, nasciturus, parentelen, etc. können durchaus verwirren. allein das schildern der familienverhältnisse kann dauern...

nicht umsonst sind die formalen regeln für testamente streng, aber durchaus auch für laien recht durchzuführen - kugelschreiber und zettel hat ja fast jeder. eigenhändiges schreiben, ort, datum und unterschrift sind auch ned soo schwer, wobei z.b. datum ned gefordert, aber sinnvoll ist, wenn man später was ändern will.

gerade bei diesen dingen würde ich raten, etwas mehr zeit und gedanken aufzuwenden.

http://www.notar.at/notar/de/home/infoservice/schenken_und_testament/

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  •  Haüslbauer 25
21.12.2011  (#16)
Beim Notar oder Rechtsanwalt gibts Kostenlose erstgespräche ca. 1h.
Haben wir auch gemacht sehr interessant

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  •  Häuslbauerin1
21.12.2011  (#17)
Notartermin - So waren heute beim Notar und hatten ein kostenloses Gespräch von einer ganzen Stunde!

Der Notar hat soviel erzählt, das kann ich gar nicht alles schreiben aber wir haben uns ausgekannt.
Unsere Hauptanliegen war: was passiert mit dem Haus, etc wenn ich oder mein Partner stirbt wenn wir verheiratet/nicht verheiratet sind.
Egal ob man verheiratet ist oder nicht, die Eltern bzw. die Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe aber nur auf das Geld, d.h. sie können nur den Wert verlangen aber nicht die Liegenschaft, etc. Wenn man verheiratet ist, dann ist dieser geringer als wenn man nur eine Lebensgemeinschaft hat. Bei einer Lebensgemeinschaft braucht man ein Testament (kann man selber verfassen) wo drinnen steht, dass man seinen Partner den Erbteil vermacht.
Zurzeit muss man keine Steuern zahlen wenn man etwas erbt. Aber das kann sich in Zukunft wieder ändern. Früher war es so, dass der Partner in der 5er Klasse war, also die schlechteste. Wenn man verheiratet ist, dann war man in der 1. Klasser und so mit war man im Vorteil. Aber der Notar meinte, falls sie wieder die Steuern einführen, dass es nur mehr 3 Klassen gibt und somit der Lebensgefährte nicht mehr in der schlechtesten.
Ich muss sagen, der Termin hat sich ausgezahlt. Der Notar hat noch viele andere Möglichkeiten aufgezählt. Z.B. wie man sich jetzt schon absichern kann, falls man sich trennt, etc.



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  •  sylvia1675
  •   Bronze-Award
9.1.2012  (#18)
Meine Lage - Hallo!
Hab schon viel drüber nachgedacht und auch gelesen.
Wir haben auch ein Notariell beglaubigtes Testament gemacht.
Mein Partner will nicht heiraten.
Er hat keine Eltern mehr und keine Geschwister ich schon.
Wir haben auch keine Kinder.
Ich hab erst vor kurzem eine Sendung gesehen wo auch jemand verstorben ist und nicht verheiratet war.
Es gab in diesem Fall 2 Testamente im 1. hat er alles seiner unehelichen Tochter (aus einer anderen Beziehung) vererbt. die Freundin fand auf Unwegen ein 2. Wo sie als Erbin drinstand sie musste aber die Tochter ausbezahlen (die Hälfte des Erbnachlasses) sie musste alles verkaufen damit das Geld zusammenkam.

Kann es sein das wenn mein Partner stirbt das ich seine 2 Omas, Tanten und Onkeln ausbezahlen muss und somit alles verkaufen muss?

FAlls mir da jemand weiterhelfen kann. Danke.


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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
9.1.2012  (#19)
genau so ist esdenn Sie sind gesetzliche Erben der 2. bzw. 3. Linie...

nach zu lesen unter ABGB (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) ab §721 und folgende...

so long sheep

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  •  markus7929
9.1.2012  (#20)
Nicht verwechseln - Bitte hier nicht die gesetzliche Erbfolge (1. Linie, 2. Linie, 3. Linie) mit den pflichtteilsberechtigten Erben verwechseln.

Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn KEIN Testament vorhanden ist. Da im Fall von Sylvia 1675 ein Testament vorhanden ist, tritt die gestzliche Erbfolge nicht ein.
Somit sind auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge keine Großeltern, Onkel, Tanten, usw. auszubezahlen.

Davon zu unterscheiden sind pflichtteilsberechtigte Erben. Pflichtteilsberechtigte Erben können nur Kinder, und in Ermangelung dieser Ehegatte und Eltern des Erblassers sein. Als Kinder gelten dabei auch alle Enkel- und Urenkelkinder. Als Eltern gelten auch alle Großeltern. Diese haben unabhängig vom Vorhandensein eines Testaments einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Der Pflichtteilsanspruch von Eltern und Großeltern entspricht 1/3 jenes Anspruchs der ihnen im Fall der gesetzlichen Erbfolge gebühren würde.

Um sich finanziell hinsichtlich solcher Pflichtteilsauszahlungen abzusichern empfiehlt sich oft eine (gemeinsame) Lebens- oder Ablebensversicherung in der sich die Lebensgefährten jeweils gegenseitig begünstigen. Lebensversicherungen fallen nämlich nicht in den Nachlass und müssen deswegen auch nicht mit pflichtteilsberechtigen Erben geteilt werden.



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  •  sylvia1675
  •   Bronze-Award
9.1.2012  (#21)
Wir haben - Uns gegenseitig mit einer Ablebensversicherung abgesichert und eben auch mit einem Testament.
Danke erstmal @Markus7929.

Zum nachlass zählt jetzt alles was da ist Materiell und Finanziell oder wie muss ich das verstehen?
Dh also ich müsste seinen Großeltern (Omas) je ein 1/3tel des gesamten Vermögens ausbezahlen?
Wenn die nicht mehr sind kommt dann keiner mehr außer wir hätten bis dahin natürlich eigene Kinder?

mir gehört aber von allem (was das Haus, Grund betrifft) je die Hälfte stehe auch im Grundbuch und auf allen Rechnung scheinen wir beide auf, und trotzdem müsste ich dann alles verkaufen?
Man hofft ja das es nicht eintrifft aber wer weiß das schon leider, deshalb möchte ich gerne vorsorgen, daher meinen vielen Fragen.
Danke.


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