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Hallo - Wenn das Objekt "stimmt" halte ich sehr viel davon.
Wichtig ist, dass alles "seriös" abläuft. Sprich: Notar - Eintragung usw ... Ich denk bis März/April wird noch "alles Glatt gehen" - dann wird es aber auch "Betrüger" geben. Wenn es sich so wie beim "Semmering" oder anderen Objekten - um "fertige Objekte" - sprich einfach einziehen handelt würd ich mitmachen, bei anderen, wo investiert werden muss nicht! - weil das könnte ein Fass ohne Boden werden. Abzuwarten bleibt ob durch die nachlassende Werbung genug Lose der Objekte verkauft werden - was ich ohne Werbung bezweifel - und wenn man dafür Werbung macht kostet dies auch Geld. Weil wenn es mehrere Objekte am Markt geben wird, werden aber nicht viel mehr Leute mitspielen, und somit werden die "Anzahl der aufgelegten Lose" nicht erreicht, und es kommt zu keiner Verlosung. Ich bin mir sicher, dass das "Kärntenhaus" nur mit Hilfe der Medien so viele Interesenten gefunden hat. Und zum Betrug ... der wird leider sicher kommen ... Ein Haus welches nicht existiert - es werden 5.000 Lose verkauft, ein Gewinner wird ermittelt, der bekommt als "Schweigegeld" 10.000 Euro - ist zu frieden damit, und was der Veranstalter einkäscht kann sich jeder ausrechnen :) - (gab es ein paar mal in den USA). Kurz um: ich find es eine gute Idee, wenn das drumm herrum passt, und ich würde auch mitmachen, wenn mich das Objekt interessiert! ps: wer sein Objekt verlosen will, kann sich bei mir melden, ich kenn Jemanden der dies gerade erfolgreich und seriös macht - auch die Leute dazu (HP, Anwalt, Werbung usw....) :) :) Aber ich denke, hier wird erst einmal gebaut :) LG! |
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selbst bei der gegenständlichen verlosung ist die sache noch lange nicht durch. fragt sich, wie das verkaufen von losen glückspiel-,steuer-, sozialversicherungs- und gewerberechtlich gesehen wird. wenn der veranstalter da auch nur normal viel (wie jeder andere auch) zahlen muss, wird er den vertrag anfechten mit der begründung, er habe geglaubt, dass ihm der erlös der lose bleibt. damit ist der vertrag zwischen "gewinner" und "veranstalter" nichtig - und kein titel für's grundbuch. was die haftpflicht vom notar dazu sagt, würde mich auch interessieren... die sache ist noch lange nicht durch. |
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Hallo WpUser, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverlosungen?? |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Davon ausgehend - dass der verloser, sowie der ev. gewinner wissen, welche kosten zu erwarten sind bzw. alles mit rechten dingen zugeht, find ich diese verlosungen net so schlecht. Nur wie man das beurteilen soll????
Hatten selbst schon überlegt, ein los für die villa in kärnten zu kaufen (ist nicht so weit von uns entfernt und wir hätten mit späterem schnäppchen-verkauf spekuliert, was uns aber gereicht hätte, um unser traumhaus schuldenfrei bauen zu können)...aus mit der träumerei ![]() Bezüglich der 99-euro-villa gingen ja bereits mehrere anzeigen bei der staatsanwaltschaft ein...bin schon neugierig, ob es da noch interessante berichte geben wird |
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Laut Aussagen vom Finanzministerium - passt alles. Wenn ich mich jetzt recht erinnere bekommen die wegen dem Glücksspielgesetz ca. 11% von den Lospreisen, dazu noch 3,5% Grunderwerbssteuer von den Gesammtlosen + noch die Steuern von den beteiligten Anwälten und Notaren und eventuell derer die die Homepage machen (wenn ich richtig informiert bin gehen ca. 5000€ für Homepage drauf, alles in allem hat der Verloser ca. 25% Unkosten >> hier aufpassen ob der Verloser auch alle Kosten übernimmt!!!!). Das sind mehr als bei den Maklern. Der Fiskus wird sicher nichts dagegen tun.
Und auch beim Justizministerium bezweifle ich das es Probleme geben wird, schließlich haben die die Gesetzesänderung die das ganze erst ermöglicht erst mit Jahresanfang in Geltung gesetzt. Das Justizministerium hat aber angekündigt das sie jeden Fall prüfen werden. Das was der Eigentümer der Immobilie erhält darf höchstens der Wert der Immobilie sein, sonst illegal wegen dem Glücksspielgesetz. Wer eine Verlosung machen will, sollte sich deswegen unbedingt rein aus Selbstschutz mit einem Gutachten über den Wert der Immobilie absichern. Die Spekulationsfrist sind 10 Jahre, wenn man die Immobilie als Hauptwohnsitz bewohnt irgendwas bei 2 Jahren. Verkauft oder verlost man danach fällt auch keine Einkommenssteuer an. Gewerberechtlich sehe ich eigentlich auch kein Problem, denn die Homepagebetreiber machen eine ganz normale Arbeit mit Fixpreisen unabhängig was das Objekt wert ist. Würden sie Prozentuell mitschneiden sähe die Sache anders aus, dann wäre es sicher illegal. Mal schauen was die Gerichtsurteile sagen werden. Man muss zugeben das ganze ist derzeit in einem rechtlichen Graubereich. Allerdings geht das ganze wegen dem Glücksspielgesetz hops, dann kriegen auch die Casinos Probleme. @Creator: Warum soll der Titel für das Grundbuch flöten gehen? Ich sehe hier nicht mal einen Ansatz warum der Verloser das ganze wegen Irrtums anfechten kann. Private könne rechtlich seit Jahresanfang Verlosungen durchführen. Der Titel ist also vorhanden. |
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besser als lotto? - 6 aus 45 ergeben 8,1 millionen möglichkeiten pro tip. ein tip kostet 1 eur. d.h. ich könnte für 99 euro 99 tips abgeben. das wäre dann ca. eine chance von 1:8200 um gleichen teilnahmepreis wie bei der hauslotterie. insofern ist für alle die lotto-spieler eine gute idee ein jahr lang nicht lotto zu spielen und stattdessen ein hauslos zukaufen.
der orf redet die hauslotterien schlecht, aber dass man beim orf-eigenen lotto 6 aus 45 noch weniger gewinnchancen hat wird einem nicht verraten. |
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so, wie ich es mitbekommen habe, war das eine nummernlotterie isd §32 glückspielgesetz. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004611
immerhin gibt es auch noch §168 stgb - eine aufzählung aller verbotenen spiele gibt es auch nicht. was mich so stutzig macht: die verkaufen die lose über eine gewisse zeit lang und nehmen damit eine gewisse summe ein. das wäre dann im sozialversicherungsrechtlichen sinn einkommen aus dem verkauf der lose - völlig egal, ob dazu ein gewerbeschein gelöst+benötigt wurde oder nicht. diese verkaufstätigkeit wurde eine zeitlang betrieben, die einkommensgrenzen sind weit überschritten und die frage ist, ob das ob das jetzt eine betriebliche tätigkeit als z.b. neuer selbständiger ist - und mit welchen konsequenzen. dass das dann einkommen wäre, das auch noch besteuert wird, wäre eine konsequenz, dass dem veranstalter dann nur ein bruchteil bleibt, die andere. und genau das ist dann der grund für den irrtum, wenn der veranstalter sagt, er hat die villa nur unter der annahme, dass ihm der reinerlös voll bleibt, abgeben wollen - ich will jetzt nicht den wegfall der geschäftsgrundlage diskutieren, aber wackelig scheint mir das schon. wenn ich mich irgendwo hinstelle und einen monat lang immer wieder gleichartige sachen (z.b. 20 autos) verkaufe, ist jedem klar, dass ich eine gewerbliche tätigkeit ausübe. bei der verlosung soll das jetzt nicht so sein - und das bezweifle ich mal... |
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Das Finanzministerium ist der Ansicht das eine "Einmalige" Verlosung (es wird eben nicht als längerdauernde Tätigkeit angesehen) durch einen Privaten gar nicht dem Glücksspielgesetz unterliegt (genau diese Ansicht ist aber auch ein Problem: der Verwaltungsgerichtshof hat schon einmal ein Urteil gefällt das eigentlich gegen die Ansicht des Ministeriums ist: 25.7.1990 86/17/0062)
Rechtlich müsste das ganze ein Glücksspielvertrag sein. Ist aber interessant, je länger ich mich mit der Materie beschäftige umso mehr Ungereimtheiten tauchen auf. Das richtige Damoklesschwert dürfte der §168 StGB sein. Ich muss auf jeden Fall meine Aussage revidieren dass das ganze unproblematisch ist, bei näherer Betrachtung tauchen hier ganz schön viele Probleme auf. Bin schon gespannt auf die Gerichtsverfahren. |
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eigentlich ist jeder einzelne losverkauf ein glücksvertrag, weil ja immer wieder unterschiedliche käufer abschließen... und ist daher nicht einmalig. es geht ja auch nicht um den preis, sondern um die verkäufe. ob das auch sittenwidrig isd §879abgb wird, ist die nächste frage, weil hier schlicht und einfach gewährleistung nicht greift. der ausschluss mag unter privaten möglich sein, ob das aber auch bei einem (gewerblichen) losverkäufer so ist, würde ich mal verneinen... |
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Alle Verlosungen auf einen Blick - Hallo, Falls Ihr eine Übersicht benötigt welche Hausverlosungen derzeit online sind! Ingesamt bereits 57 Immobilien!!!
Auf http://www.alleverlosungen.at findet Ihr alle aktuellen Verlosungen von Immobilien, Autos und Yachten auf einen Blick. Zusätzlich findet Ihr noch News und weitere Informationen rund um das Thema Verlosungen im deutschsprachigen Raum. Beste Grüße! |
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Klar sind das einzelne Glücksverträge, - laut Finanzministerium geht es aber darum ob das ganze eine widerkehrende Einnahmemöglichkeit ist und das ist es laut denen nicht. Denn das Objekt kann nur einmal verlost werden. Verlost man laufend Objekte ist es natürlich als Nachhaltig zu werten.
Vom Glücksspielgesetz her sehe ich auch kein Problem für die beteiligten Anwälte, Notare und Gutachter. Problematischer sieht es da schon für die Homepagebetreiber aus. Seiten wie als Beispiel auxionit.at (gibt natürlich schon mehrere) könnten hier Probleme kriegen. Diese Seite als Beispiel hat auf EINER Seite ja gleich mehrere Objekte. Ansicht vom Finanzministerium dazu: "Hilfstätigkeiten für Privatpersonen durch Unternehmer (zB Notar, Rechtsanwalt, Webdesigner für private Homepage des Verlosers) sind zulässig, solange kein gewerbliches Organisieren, Anbieten oder Veranstalten von Privatverlosungen und damit das Veranstalten von Glücksspielen gegenüber dem bloßen privaten Veräußerungsvorgang in den Vordergrund tritt (§ 2 Abs. 4 GSpG)." Hier ist die Frage, tritt auf so einer Seite das Veranstalten von Glücksspielen hervor/gewerbliches organisieren? Subjektiv würde ich sagen ja. Wenn dem auch die Gerichte folgen, dann muss man auch bei einer Seite wie alleverlosungen.at schauen ob das rechtlich passt (ist dort die Verlinkung und damit zentrale Auffinden über nur eine Seite als gewerbliches organisieren zu werten; erwirtschaften die dadurch Einnahmen; ....?). Das ganze in Kärnten war aber nicht auf so einer Sammelseite eines Betreibers, von daher auch aus diesem Punkt kein Problem. Achja die Rechtsgeschäftsgebühr beträgt 12% nicht 11 wie ich oben geschrieben habe. Und hier ist gleich das nächste Problem: Möglicherweise haften alle Mitspieler gemeinsam für diese Gebühr (§28 Gebührengesetz). Das es keine Gewährleistung gibt (falls sie ausgeschlossen wurde) ist kein Problem, das ist schließlich bei Privaten (und eine andere Verlosung sieht ja selbst das Finanzministerium als illegal an) durchaus möglich. Und sittenwidrig ist das auf gar keinen Fall. Das einzige mir einfällt was das ganze in Kärnten aushebeln könnte ist §168 StGB. Das ganze ist vermutlich ein Glücksspiel im Sinne des 168er. gefördert wird das ganze auch, schließlich wurde Werbung gemacht; veranstaltet auch, schließlich hat man die Lose auf einer Homepage angeboten. Weiters muss der Täter (Veranstalter) mit der Absicht gehandelt haben sich oder einem anderen daraus einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Einen Vorteil hat der Täter nur, wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben (zu den Ausgaben zählt auch der Verkehrswert der Liegenschaft). Genau hier liegt das Problem: wie hoch ist der Verkehrswert? Laut dem Liegenschaftsbewertungsgesetz ist das der Preis den man dafür üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr dafür erzielt. Die ganzen die jetzt verlosen wollen, sagen ganz offen in den Medien das sie das tun weil sie derzeit ihre Preisvorstellungen (oder das was das Gutachten ergeben hat) am Markt nicht erhalten. Das heißt im Klartext dass der Verkehrswert (=der Wert der im redlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist) viel niedriger liegen wird, als die Vorstellungen derer die die Verlosungen durchführen wollen. Will man hier strafrechtlich auf Nummer sicher gehen, wird man meiner Einschätzung nach sehr weit vom Schätzwert runter gehen müssen (wegen der Gefahr das der Gerichtsgutachter einen anderen Wert ermittelt werden wohl 20-30% Abschlag fällig werden) um als Verloser nicht mit dem Strafrecht in Konflikt zu kommen (Gerüchteweise ging man in Kärnten genau deswegen sehr weit unter das Gutachten). Das bedeutet aber, dass der Vorteil dieser Verlosunge |
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mal ganz pragmatisch gesprochen: - das strafrecht (stgb, nicht finanzstrafrecht) geht das finanzministerium herzlich wenig an - es fällt nicht in dessen kompetenz. sozialversicherungsrecht auch nicht wirklich. und das justizministerium sieht die sache nicht so locker. http://oe1.orf.at/inforadio/101343.html?filter=3
wie noldmann schon schreibt, ist die wertdifferenz die eine sache (€99x9999=989901 und damit weit über schätzwert), die fortgesetzte verkaufstätigkeit eine andere. dass gutachten die wirkliche glückssache sind, sollte auch jedem klar sein - und damit kann sich noch ewig hinziehen. die ganzen nachahmer-seiten sind auch eher gewagt - und begeben sich rechtlich auf ziemlich dünnes eis... |
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2 mögliche Berechnungsmöglichkeiten: - In einem ORF Artikel über die Ansicht des Justizministeriums wurde die Berechnungsmethode von Creator verwendet: Eben ob alle Lose zusammen höchstens der Schätzwert ist. Dann wäre sogar das ganze in Kärnten illegal.
2. mögliche Berechnungsmöglichkeit (die ich als dem Gesetz entsprechend halte): Wert aller Lose abzüglich Kosten für Anwalt, Notar, Werbung, Steuern und Gebühren und dem Verkehrswert. Denn für den Verloser ist nur dieser Wert (der um nicht ins StGB zu fallen negativ sein muss!) von Interesse. Ansichten aus Berechnungsmethode 1 fließen aber auch in die 2. Berechnungsmethode ein, denn im StGB steht sich oder einem ANDEREN einen Vermögensvorteil verschaffen. Man könnte darunter auch das Einkommen der Anwälte und Notare rechnen (lehne ich aus mehreren Gründen bei dem Fall in Kärnten ab). Wo es aber problematisch wird ist nicht die einzelne Homepage eines IT-Designers (also auch hier in Kärnten sehe ich kein Problem)(oder wie heißt dieser Beruf?), sondern eben diese oben erwähnten Sammelseiten für mehrere Verlosungen gleichzeitig. Selbst wenn man deren Tätigkeit nicht da darunter subsumieren würde, dann bleibt immer noch dass diese Seiten vermutlich gewerblich handeln und damit das ganze schon gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Also wieder illegal. Wie man es dreht und wendet, das richtig große Problem sind diese Sammelseiten. Glücksspiele darf eben nicht jeder veranstalten weil dem Staat der Spielerschutz sehr wichtig ist. Behauptet er zumindest, denn bei den Kartencasinos und Automatencasinos ist der Spielerschutz auch nicht richtig verwirklicht. Nichtsdestotrotz ist dieser Spielerschutz das essentielle hinter all diesen Verbotsgesetzen und genau dagegen verstoßen aber diese Sammelseiten. Ich glaube das in Kärnten wird gut ausgehen, aber bei den Verlosungen auf diesen Sammelseiten sehe ich derzeit schwarz (wie schon geschrieben ich würde sagen sie handeln gewerblich). Wie Creator schon geschrieben hat, diese Nachahmer Seiten sind extrem gewagt. Wie man hört wurden die Verlosungen in Wien noch nicht gestartet weil auch die Notariatskammer diese Seiten nicht als ganz koscher ansieht (der Notar den sie hatten ist jedenfalls abgesprungen). |