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Hausübergabe - Termin nicht eingehalten

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  •  Häuslbauerin1
19.6.2012 1
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Ich hab von einer Bekannte gehört, dass es folgendes gibt:
Wenn die Baufirma, denn Übergabetermin nicht einhalten kann, dann bekommen wir, Käfuer, die Miete, etc bezahlt.
Steht dies irgendwo gesetzlich? Oder muss man das extra beim Kaufvertrag eintragen lassen?

Danke!

(sind gerade beim korrigieren vom Kaufvertrag)

  •  creator
  •   Gold-Award
19.6.2012  (#1)
abgesehen von der schadenminderungspflicht... http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8240 - also nix mit urlaub im 7-sterne-hotel, weil wohnung schon gekündigt - ist die firma bei verschuldetem verzug schadenersatzpflichtig.
welchen schaden ihr dann habt, müsst ihr beweisen, wir hatten pauschalierten frustrierten aufwand und urlaubsersatz eh auch schon. de facto geht's soweit, dass z.b. befristete anbote z.b. für einrichtung verstreichen und und ihr die differenz auf die ersatzbeschaffung kriegen könnt.
die verzugszinsen in den agb der firma gelten bei verzug synallagmatisch auch gegen die firma... hier mal die kurzversion zum verzug:

http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/pdf.A.pdf

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