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Hauskaufvetrag vorlage [OÖ]

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  •  roli74
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
18.3. - 2.4.2014
9 Antworten 9
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hallo bin neu in diesem forum und würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.wir möchten einen hauskauf(von nahen verwandten )ohne einen vom notar aufgesetzten kaufvertrag tätigen und bräuchte eine vorlage eines kaufvertrages .danke für eure hilfe

  •  deejay
19.3.2014  (#1)
Schon mal beim VKI gefragt?

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
19.3.2014  (#2)
Überlegungen .. - chaft.

Zahlung sollte ja reibungslos abgewickelt werden - treuhändige Abwicklung wäre da mal ratsam.

Berechnung der Immobilienertragssteuer würdest auch selbst korrekt machen?

Abwicklung Grundbuch auch in Eigenregie?

Bei Kauf(?) in der Verwandtschaft zwar kein Thema - bei Schenkung aber sehr wohl - Thema Erbrecht - kann dir der Notar genauer erklären die Thematik mit Pflichtteil.

Ist halt nicht vergleichbar mit Gebrauchtwarenkauf & schnell mal eine Vertragsvorlage vom ÖAMTC runterladen.

Notar ist da sehr wohl ratsam und empfehlenswert, da doch komplex.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/20/Seite.200051.html

Sollte da ein lustiger VKI etwas anderes raten - tja, dann soll er auch mal die obigen Fragen zufriedenstellend beantworten bzw. wie das funktioniert.


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  •  roli74
19.3.2014  (#3)
Berechnet die immobilienertragssteuer nicht das finanzamt?dass haus ist zu 3/4 in unserem besitz .grundbucheintragungen wuerden wir in eigenregie erledigen.lt gericht ist das alles kein problem.braeuchte nur einen musterkaufvetrag den wir auf unseren fall umaendern.

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  •  sir_rws
19.3.2014  (#4)
Der Notar haftet für die korrekte Berechnung/Abfuhr der Steuer - ich könnte mir denken dass das bei Abwicklung ohne Notar (geht das überhaupt? sind diese Dinge nicht Notariatspflichtig?) den Antragsteller trifft.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
19.3.2014  (#5)
@ Immobilienertragssteuer - war nur ein Beispiel für einen Stolperstein & nein - berechnet dir nicht das FA:

ist wie bei der Grunderwerbssteuer (auch zu berechnen & abzuführen):

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/242/Seite.2420009.html

Liest man da den letzten Absatz (wie wird erhoben ...):

https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html#Wie_wird_die_Steuer_auf_Grundst_cksver_u_erungen_erhoben_ImmoESt_

Da steht etwas von zwingend notwendig, wenn ... = da kommst ohne Notar / Anwalt eh nicht weiter.

Für den Vertrag selbst gibt's afaik keine Notariatspflicht, aber notariell beglaubigt werden muss er.

Langer Rede kurzer Sinn - hier findest pirmär Laien-Meinungen - eher keine fundierten juristischen.

Also ab zum Notar - lass dich aufklären & Erstgespräch kostet ja nichts. Imho wirst nicht wirklich auskommen.



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  •  roli74
19.3.2014  (#6)
Habe morgen einen termin fuer eine kostenlose rechtsberatung .danke fuer eure infos !!werde euch am laufenden haltenemoji

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  •  roli74
1.4.2014  (#7)
Wir haben aufgegeben und werden den kauf ueber einen notar abwikelnemoji

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
1.4.2014  (#8)
kostet zwar was, dafür hast aber keine lauferein

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  •  rk515
  •   Gold-Award
2.4.2014  (#9)
weise entscheidung!!!!!!!!

alles andere wäre fataler blödsinn gewesen.
wenn das eh jeder selber machen könnte bräuchte man keine notare mehr.

so etwas ist einfach zu fehleranfällig. das geld für sowas ist nicht schlecht investiert.

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