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Haushälfte 40cm zu tief gebaut [OÖ]

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  •  Exterminator
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
2.10. - 5.10.2022
28 Antworten | 14 Autoren 28
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Hallo Allerseits!
 
Wir haben uns eine Doppelhaushälfte in leichter Hanglage, welche gerade im Bau ist, von einem Bauträger gekauft. Im Einreichplan sind die zwei Gebäudehälften um 1,50m höhenversetzt. Es steht zur Zeit nur der Keller inkl. Kellerdecke.
Bei einer Baubesprechung in dieser Woche wurde uns so nebenbei mitgeteilt, dass unsere Hälfte 40cm tiefer gebaut wurde, als im Einreichplan steht.

D.h. wir haben jetzt folgende Probleme:
a) der Einreichplan passt nicht mehr! Der Ausführungsplan, welchen wir viel später bekommen haben (nach Kellerbau), wurde nur bei einem Wert geändert, die restlichen Bezugshöhen wurden nicht geändert (d.h. z.B. Terrassenhöhe Nachbar und unsere ist weiterhin 1,50m; Parabetthöhe selbiges)

b) der Nachbargarten ist jetzt statt 1,50m nun 1,90m höher als unser Garten

c) das Gefälle von unserem Haus Richtung Straße kann aus meiner Sicht nicht mehr passen - eher umgekehrt: Gefälle ist jetzt von Straße Richtung Haus. Direkt nachmessen/kontrollieren kann ich das nicht, da ein großer Erdhaufen direkt davor ist (Einfahrt = Erdhaufen).

Welche Probleme könnten hier aus Eurer Sicht noch auftreten?
Was würdet ihr empfehlen, zu tun?
Bzgl. Einreichplan ist aus meiner Laiensicht dies keine geringfügige Änderung und somit bewilligungspflichtig, was sagt ihr?

Vielen Dank im Voraus!
Lg Exi

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#1)
Na wenn das das Bauamt mitbekommt kann ich mir vorstellen, dass das für den Bauträger Ärger bedeutet. Das klingt ein wenig nach neuem Bauverfahren? Dann wäre der Bau doch einzustellen?

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#2)
Geht doch mal gar nicht, unglaublich.

Ich würde sofortigen Baustopp einleiten und das vom Bauträger neu genehmigen lassen. Alle Punkte die du aufgezählt hast sind eigentlich zu deinem Nachteil.

1
  •  Exterminator
2.10.2022  (#3)
Danke für Eure Antworten!
 
Falls der Bauträger aber sagt, dass dies eine geringfügige Änderung ist, dann müsste ich dem lt. Vertrag zustimmen.
Aber was ist "geringfügig"?
 
Was würdet ihr tun?
Soll ich einen Bausachverständigen holen?


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#4)
Hallo, wenn erst der Keller steht könnte man ja die anderen geschosse noch korrekt bauen sprich 40cm "ausgleichen" mit Ziegel und xps so dass das EG ja passt".

Klar in Summe 80cm Decke ist schon viel aber die anderen höhen würden wieder passen 

Ich persönlich wäre dafür die kellerdecke wieder zu entfernen, die Wände 40cm zu erhöhen und neue Decke drauf, theoretisch könnte man das in einem betonieren sprich Wände und Decke und sollte in einer Woche machbar sein ... zwei Tage Abbruch zwei Tage schalen und dann eisen und betonieren.

Klar kostet aber dann habt ihr einen hohen Keller... oder eben Ausgleichen.

Lg

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  •  Benji
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#5)
Ganz ehrlich: ich würde sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ein GU bzw. Baumeister der einen Keller 40cm "daneben" baut, was glaubst du was der sonst noch versaut?

4
  •  MarkoW
  •   Silber-Award
2.10.2022  (#6)
Wenn das Gefälle nicht mehr vom Haus zur Strasse, sondern von der Strasse zum Haus ist, dann ist das sicher keine Kleinigkeit mehr ... weisst du, wie es zu der geänderten Ausführung gekommen ist, hat das einen Grund?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#7)
Ich würds der Baubehörde melden, den Rest machen dann erst mal die - und dem Bauträger fliegt gleich mal ein Baustopp um die Ohren. 
Natürlich nur wenn das in eurem Sinne ist, es ordentlich abgeklärt zu bekommen... weil faktisch würde ich mich nicht getrauen etwas abzusegnen gegenüber dem Bauträger, das baurechtlich nicht mal erlaubt gewesen ist. 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#8)
Ich glaub, da muss man sher genau die verschiedenen rechtlichen Materien auseinanderhalten und jeweils getrennt behandeln.

Eine dieser Rechtsmaterien ist das Landesbaurecht, also die Bauordnung. Unbestritten dürfte sein, dass die Abweichung von solcher Wesentlichkeit ist, dass dies eine (Bewilligungs?)Verfahren nach der Bauordnung bräuchte.
Die Frage ist dabei, an wen sich das richtet? Das Baurecht richtet sich im baubehördlichen bzw. baupolizeilichen Verfahren immer an den "Eigentümer" (in der Regel Grundstückseigentümer, im Sonderfall (Bauwerk auf fremden Grund) an den Bauwerkseigentümer).
Daher mal die Frage: Wer ist derzeit Eigentümer des Grundstücks bzw. des schon errichteten Kellers?? Was hat @Exterminator konkret gekauft??
Daher bin ich mir mit der Aussage

zitat..
Gemeinderat schrieb: und dem Bauträger fliegt gleich mal ein Baustopp um die Ohren.

nicht so sicher!


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#9)
Aber es geht doch um eine nicht dem Einreichplan entsprechende Ausführung. 
Das sind ja substantielle Abweichungen, die auf das gesamte Bauwerk Auswirkungen haben - und ggf auf die subjektiv öffentliche Rechte Dritter.

Im Zweifel muss da doch erst mal ein Lokalaugenschein erfolgen, damit die Baubehörde (Gemeinde) hier entscheiden kann - oder nicht?  


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  •  Warrender
  •   Bronze-Award
2.10.2022  (#10)
Hast du eine Bauaufsicht? Falls nicht, wäre es meiner Meinung nach Zeit dafür, einen Profi einzuschalten. Oft haben die ja einen guten Draht zu beiden Seiten und können als Vermittler dienen. Mir wäre das alleine viel zu heikel...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#11)
@Gemeinderat 
Du hast mich offensichtlich falsch verstanden. Ich hab nicht den Baustopp in Frage gestellt, sondern an wen dieser zu richten ist. Hab ja davor erklärt, dass der baurechtlich immer an den "Eigentümer" zu richten ist und ich frage mich, ob der Bauträger der richtige Adressat ist, so wie du meinst.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
2.10.2022  (#12)
Ah, sorry, dann hatte ich das missverstanden - jetzt wird es nachvollziehbar - danke! 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
3.10.2022  (#13)

zitat..
Benji schrieb:

Ganz ehrlich: ich würde sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sehe ich so ähnlich. Ich weiß nicht, ob ich sofort vom Kaufvertrag zurücktreten würde, aber ich hätte ein ziemlich schlechtes Gefühl und würde jedenfalls fortan alles von einer externen Bauaufsicht kontrolliern lassen.

Fehler können passieren, wobei 40cm Höhenabweichung schon ein kapitaler Bock ist, noch dazu in der geschilderten Situation mit einer Doppelhaushälfte direkt daneben, bei der die Höhe passt. Das dem zukünftigen Eigentümer als Kleinigkeit unterjubeln zu wollen, geht für mich gar nicht. Dito die geschilderten Nachteile, die sich daraus ergeben.


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  •  geniusloci
3.10.2022  (#14)
Bevor ich hier einen Sachverständiger zu Rate ziehe oder die Gemeinde einschalte, würde ich das Einvernehmen mit dem Bauträger suchen. Soll heißen: Ein ordentliches Gespräch inkl. aller Pläne am Tisch und genaue Antworten darüber, wieso hier niedriger gebaut wurde und welche Konsequenzen dies haben könnte. (Gefälle Richtung Haus, etc.) Danach sollte sich im besten Falle alles aufgeklärt haben und im schlechtesten Falle ein riesen Murks entstanden sein, für den der Bauträger haftet. Bei Eintreten von letzterem würde ich in freundlicher Form vorschlagen, den Fehler zu beheben, solange es noch ohne riesen Mehrkosten geht (z.b. Decke neu betonieren, wie oben erwähnt) oder in letzter Instanz darauf hinzuweisen, die Gemeinde darüber zu informieren und einen Sachverständiger heranzuziehen. (heißt dann aber vermutlicher der freundliche Ton mit Bauträger ist für immer vorbei)

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  •  Akani
3.10.2022  (#15)
Klärung wie oben würde ich h auch als erstes vorziehen. 
Nur die Decke wieder abreisen nicht unbedingt. Wenns ein Kaltkeller wird? 
Dann das EG duch Dämmung den Fußbodenaufbau erhöhen. Muss eben nur das EG höher gemauert werden und Leitungen könntest auch gut im Aufbau verschwinden lassen.
Kosten dazu trägt dann der Verursacher

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  •  geniusloci
3.10.2022  (#16)

zitat..
Akani schrieb:

Klärung wie oben würde ich h auch als erstes vorziehen. 
Nur die Decke wieder abreisen nicht unbedingt. Wenns ein Kaltkeller wird? 
Dann das EG duch Dämmung den Fußbodenaufbau erhöhen. Muss eben nur das EG höher gemauert werden und Leitungen könntest auch gut im Aufbau verschwinden lassen.
Kosten dazu trägt dann der Verursacher

Ja richtig, das ist natürlich auch eine Möglichkeit! (Wenn auch 40cm Bodenaufbau mit Dämmung ausgleichen auch nicht so ohne ist 🤔) Aber wenn man einmal über solche Lösungen diskutieren kann, ist man eh schon fast am Ziel! 😄 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.10.2022  (#17)

zitat..
geniusloci schrieb: und einen Sachverständiger heranzuziehen

Was genau sollte dieser Sachverständige tun bzw. beurteilen? Dass der Bau 40 cm zu tief liegt, dürfte ja offenkundig sein. 


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  •  Exterminator
3.10.2022  (#18)
Wir hatten heute einen Lokalaugenschein und es ist definitiv so, dass wir Gefahr laufen, dass das Hangwasser Richtung unserer Einfahrt und somit Richtung Haus fließt.
Warum der Keller 40cm zu tief gebaut wurde konnte nicht plausibel erklärt werden, sondern wurde nur mit Vorteilen z.B. dass der Garten um einiges größer wurde, argumentiert. Die Vorteile sind schon toll, aber das bringt halt nix, wenn man im Wohnzimmer nasse Füße hat.
 
Es wird jetzt nach Lösungen gesucht, damit das Wasser gar nicht in Richtung Einfahrt kommt: z.B. durch eine große Rigole Entwässerung entlang der Einfahrt.
Allerdings besteht weiter das Problem, dass zwischen Einfahrt und Haus (6m Länge) ein Höhenunterschied von 45cm herrscht = 7,5% Gefälle. Zur Haustür sinds nur 40cm, da hier eine kleine Stufe ist.

Was schätzt ihr: Wieviel Aufwand + Kosten würde es bedeuten, wenn die Kellerdecke weggestemmt und 40cm höher wieder angebracht wird? Nur damit ich ein Gespür bekomme, was das für die Baufirma bedeuten würde.

Wenn auf der Kellerdecke das EG erhöht wird, wie vorgeschlagen durch z.B. XPS-Platten, dann hätte ich ja trotzdem ein Problem, dass die Kellerstiege nun um einiges steiler wird, da ich sie nicht verlängern bzw. verlagern kann. Gäbe es hier noch eine andere Lösung?
 
Was definitiv gemacht wird: Ich werde einen Sachverständigen engagieren, der das alles klar dokumentiert, was hier geschieht.
 


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
4.10.2022  (#19)
Es ist logisch, dass dir die Baufirma nur die Vorteile aufzählen wird, die wollen deinen Segen drauf haben.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.10.2022  (#20)
Aufwand fürs Höhersetzen der Decke ist schwer abschätzbar... je nachdem wie es letztlich gemacht wird.
Die bestehende Decke abbrechen wird keinen Sinn machen, also werden 40cm Wandhöhe und Fußbodenaufbau dazukommen.
Das könnten bei zB 50m Hausumfang, entsprechend 20m² Wandfläche zusätzlich,  in etwa 5000€ für die Aussenwand, und der Fußbodenaufbau zB mit Lafarge Airium oder was ähnlichem könnte irgendwo in einer ähnlichen Größenordnung liegen. Auch Innenwand etc ergibt Mehrkosten. Vielleicht 15k€ gesamt?
Für die Kellertreppe müsste man sich dann was überlegen.

Die bestehende Decke abbrechen und neu erstellen ist sicher deutlich teurer,  da geht's dann sicher eher Richtung 30-40k€...

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
4.10.2022  (#21)
vl könnte man die Höhe im Innenbereich aufteilen, eine Schar Ziegel für mehr Raumhöhe (kein Nachteil) und den Rest über den Fußbodenaufbau?


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