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·gelöst· Haus auf edikte.at vorher mit Makler besichtigt

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  •  sharknz
9.7. - 20.7.2018
12 Antworten | 5 Autoren 12
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Guten Tag Allerseits,

ich habe eine recht spezielle Frage und hoffe, dass jemand in diesem Forum weiterhelfen kann oder vielleicht schon eine ähnliche Situation erlebt hat. Mir ist klar, dass ich keine verbindliche Rechtsauskunft bekommen werde emoji

Folgendes Szenario:
Haus online gesehen, Haus mit Makler besichtigt, Haus gefällt. Weitere Infos vom Makler angefordert und erhalten. Dann Hausaufgaben gemacht und Grundbuchauszug besorgt. Siehe da, der Besitzer ist in Insolvenz - Verfahren läuft bereits. Da wurden wir dann unsicher und haben das Ganze nicht weiterverfolgt. Wenig später ging die Anzeige vom Makler offline und wir gingen davon aus, dass wohl verkauft wurde. Vom Makler habe ich wie erwartet nie wieder was gehört.

Nun finde ich besagtes Haus auf edikte.at zum Verkauf angeboten. Keine Zwangsversteigerung, sondern ein Verkauf über einen Konkursverwalter.

Könnte der Makler jetzt vielleicht Provision fordern, sollten wir das Haus über den Insolvenzverwalter kaufen? Wir haben weder einen Besichtigungsschein unterschrieben, noch wurden wir auf unser Rücktrittsrecht zum Fernabgabegesetz hingewiesen. Natürlich wurden wir im Expose auf die 3.6% Provision im Falle des Ankaufs hingewiesen. Seit dem Maklerkontakt sind maximal 4 Monate vergangen. Laut Insolvenzverwalter hätte der Makler das Haus auch gar nicht verkaufen können, da laufendes Insolvenzverfahren.

  •  rk515
  •   Gold-Award
10.7.2018  (#1)

zitat..
sharknz schrieb: Könnte der Makler jetzt vielleicht Provision fordern, sollten wir das Haus über den Insolvenzverwalter kaufen?


ganz klar... NEIN

weil


zitat..
sharknz schrieb: Laut Insolvenzverwalter hätte der Makler das Haus auch gar nicht verkaufen können, da laufendes Insolvenzverfahren


der Insolvenzverwalter hat sozusagen den Makler ausgebremst..
Ober sticht Unter.

Entweder der Makler hat seine Hausaufgaben nicht gemacht, als er den Verkaufsauftrag von dem Kunden angenommen hat, oder der Kunde war schneller mim Auftrag, als das Gericht mit der Exekution der Liegenschaft (sprich, Anmerkung im Grundbuch)

Ihr werdet keine Rechnung sehen vom Makler,
könnt aber aus der Insolvenzmasse das Haus kaufen.

Eine "Vermittlerprovision" für den Insolvenzverwalter wird meines erachtens nciht anfallen. sowas gibts ja da nicht.  Die normalen Steuern sind schon zu entrichten.

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  •  sharknz
10.7.2018  (#2)
Vielen Dank für deine Einschätzung. Im Prinzip deckt sich das mit meiner eigenen, aber ich habe vor kurzem etwas in der Art gelesen, dass zwar keine Provison, möglicherweise aber eine Art Aufwandsentschädigung für die Besichtigung fällig wird. Und diese setzen Gerichte dann mit der Höhe der Provision gleich.

Ich denke ich werde die möglichen Mehrkosten einfach mit einplanen und falls ich sie nicht brauche ein paar goldene Wasserhähne verbauen emoji

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
14.7.2018  (#3)
aber zur Sicherheit würde ich die WKO fragen, denn wenn die Besichtigung vor der Insolvenzeröffnung war?...

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  •  sharknz
15.7.2018  (#4)
Die Insolvenz lief bereits, als ich das Haus besichtigt habe. Ich habe die Info aus dem Grundbuchauszug, man hätte es als Makler also durchaus wissen können. Der Makler hat das also nicht gwusst oder verschwiegen.
Danke für den Tipp mit der WKO, an die hätte ich nicht gedacht.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#5)
ganz einfach: klagen muss der, der geld haben will und nicht du. wer klagt hat das risiko. bei dieser rechtlich wackeligen angelegenheit würde ein vernünftig denkender makler kaum klagen. eventuell nach dem motto "probiert wird" kann er gerne mal provisionsrechnungen schicken, diese kannst du aber einfach bestimmt kurz und bündig abwehren mit forumlierungen wie "nach eingehender beratungen deckt sich ihre forderung nicht mit meiner rechtsansicht" ohne sich mit begründungen zu verzetteln, die einem später im mund umgedreht werden.

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  •  sharknz
16.7.2018  (#6)
Ich bin mir nicht ganz so sicher. Unsere Gerichte urteilen oft im Sinne der Makler. Das hat viel damit zu tun, dass Makler nicht viel leisten müssen, um ihren Provisionsanspruch zu begründen.

Ich will einfach nicht von Zusatzkosten in 5stelliger Höhe überrascht werden und gehe mal vom schlimmsten aus.

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  •  Hausbau19
16.7.2018  (#7)
Makler versuchen oft schon vor der Versteigerung Käufer für die Immobilie zu finden damit sie wissen wie weit sie bei der Versteigerung mitbieten können um noch einen Gewinn zu machen...

Grundsätzlich besteht aber kein Rechtsanspruch auf Provision wenn du direkt aus der Konkursmasse kaufst. Da der Makler mit dem Gericht ws keinen Exklusivvertrag hat...

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#8)
was sagt die WKO?

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  •  sharknz
17.7.2018  (#9)

zitat..
Hausbau19 schrieb: Makler versuchen oft schon vor der Versteigerung Käufer für die Immobilie zu finden damit sie wissen wie weit sie bei der Versteigerung mitbieten können um noch einen Gewinn zu machen...


Es ist keine Versteigerung und der besagte Makler ist gar nicht mehr involviert. Wie erwähnt, der hätte mir die Immobilie wegen dem laufenden Konkursverfahren auch gar nicht verkaufen können.


zitat..
mycastle schrieb: was sagt die WKO?


Die WKO hab ich noch nicht kontaktiert. Ich dachte, bevor ich direkt beim "Feind" nachfrage, probiere ich es erst mit der AK emoji. Mal schauen, ob sie mir dazu was sagen können.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
18.7.2018  (#10)
Dann hätte ich eher den Amtstag beim Bezirksgericht genutzt, die Wiener AK ist das sicher nicht fit, aber nur mit der habe ich Erfahrung

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  •  sharknz
19.7.2018  (#11)
Ich möchte euch an meinen "Erkenntnissen" teilhaben lassen, soviel vorweg: Eindeutig und klar ist die Situation nicht.

1) Die WKO betont, sie ist eine Interessensvertretung und meint, ich soll versuchen mich mit dem Makler gütlich zu einigen. Die Provisionssache ist aus Sicht der WKO eindeutig nicht zu beantworten. Es könnte schon sein, dass berechtiger Provisionsanspruch besteht.

2) Die AK meint, es besteht natürlich keinerlei Provsionsanspruch, geht aber gleichzeitig davon aus, dass der Makler die Provision einklagen wird. Richter urteilen in Ö sehr maklerfreundlich (Zitat). Sie würden es auf eine Klage ankommen lassen.

3) Ein bekannter Anwalt (kein Experte auf dem Gebiet) meint, keine Provision aber Recht haben und Recht kriegen .....

Zusammenfassend kann man sagen, dass keiner sich festlegen wollte. Alle sagen unisono, dass Makler und Prosion wohl ein sehr häufiges Streitthema sei, einen Fall wie meinen aber noch keiner hatte. Aus meiner eigenen Recherche nehme ich mit, dass vor Gericht in der Regel der Makler gewinnt emoji

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
20.7.2018  (#12)
dachte ich mir 50/50 Jocker
für jede Seite gibt es Argumente

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