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Hangwasser

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  •  Frickh
10.11. - 13.11.2007 1
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Mein Haus Bj 1987 steht auf einem nicht sickerfähigen Lehmboden (Nachweis Landesgeologe liegt vor). Seit 2 Jahren hat mein Nachbar ein Problem mit der landwirtschaftlichen Nutzung seiner Wiese, die unterhalb unseres Grundstückes liegt. Nach Grabungsarbeiten zeigte sich nun, dass aus unserem Drainagekanal das rund um die Kellerplatte verlegt wurde, eine erhebliche Wassermenge von ca.5000 l täglich fliesst und scheinbar Auslöser für das Problem ist. Bei diesem Wasser handelt es sich nachweislich um Hangwasser, das aus einer Quelle kommen muss die es vor 20 Jahren zumindest in dieser Identität nicht gegeben hat. Eine Versickerung auf unserem Grund und Boden ist unmöglich, da die Lehmschicht >100m betragen kann. Das Ableiten des Wassers in das Kanalsystem ist nicht erlaubt. Die einzige Chance ist es das Wasser über ein 200m langes Rohrsystem auf der Fläche eines Dritten zur Versickerung zu bringen. Seitens Bauamts der Gemeinde wird mir nun empfohlen die kompletten Kosten für diesen Bauaufwand zu betreiben. Darüber hinaus habe ich mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen. Bitte um Hilfe betreffend der Rechtslage bzw um wertvolle Tipps. Danke Markus F.

  •  creator
13.11.2007  (#1)
hmmda ist der sachverhalt etwas - unklar. die alles entscheidende frage wäre: wie wäre die situation ohne dein haus - im natürlichen verlauf?

im grunde muss nämlich jeder das risiko für das tragen, was aus der natur kommt - und zwar dort, wo sich die effekte niederschlagen.
wenn also auch ohne haus die quelle 5000l am tag raussprudelt und im natürlichen verlauf diese auf die wiese des nachbarn rinnen würden, wär's wurscht - und du müsstest nix zahlen.

ganz viel "wenn" also.
zum googeln oder unter www.ris.bka.gv.at nur mal "§364 abs. 2 abgb, immissionen, hangwasser" eingeben.

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