« Baurecht  |

Hallo Gemeinde [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.9. - 22.9.2013
5 Antworten 5
5
Freunde von mir haben ein Interessantes Problem.

(NÖ, Bezirk Korneuburg)

Sie haben sich 1997 eine Wohnung mit Stellplatz gekauft und ca. 2002 die Nachbarwohnung mit Stellplatz dazu und einen Durchbruch zwischen den zwei Wohnungen gemacht und diesen natürlich baubehördlich bewilligen lassen wegen dem Brandschutz.

Es wurde aber weder im Grundbuch noch bei der Hausverwaltung oder EVN irgendetwas gemacht, also nur der Durchbruch

Soweit so gut.

Nun wollen Sie die eine Wohnung wieder verkaufen und den Durchbruch wieder zumauern und fragten die Gemeinde ob man hier abermals eine bewilligiung braucht oder nicht.

Die Gemeinde meinte JA (dass wäre ja noch kein Problem) ABER man müsste 5.000,- Euro zahlen da ein Stellplatz fehle der geschaffen werden müsse wenn eine neue Wohnung entsteht.

Wir haben der Gemeinde den fall (so wie auch hier) geschildert.

Sie meint: Neue Wohnung = Neuer Stellplatz ... (obwohl ja eh ein Stellplatz dabei wäre) also noch einer dazu...

Nun meine Frage, kann dass sein - oder kann man dagegen etwas tun.

Ich dachte es ist ein Witz, aber die meint dass total ernst.

Dank, LG!

  •  andelal
  •   Silber-Award
20.9.2013  (#1)
Bauchgefühl: ich glaub nicht, dass die Gemeinde damit durchkommt.

1
  •  sir_rws
21.9.2013  (#2)
Für jede Wohnung muss 1 Stellplatz vorhanden sein - es muss kein NEUER geschaffen werden.

1
  •  kech
  •   Bronze-Award
22.9.2013  (#3)
Die Gemeinde argumentiert offensichtlich damit, dass seinerzeit 2 Wohnungen zusammengelegt wurden und nun die beiden Stellplätze eben zu dieser einen großen Wohnung gehören. Wenn eine neue Wohnung geschaffen werden soll, indem eine bestehende geteilt wird, muss lt. Stellplatzverordnung für diese neue Wohnung ein eigener Stellplatz vorhanden sein. Formal hat die Gemeinde hier dann recht, wenn es keinen Stellplatz gibt, der dieser neuen Wohnung zugeteilt ist.

Da die Wohnungszusammenlagung nach deiner Darstellung aber nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, gibt es offiziell ganz gesetzeskonform zwei Wohnungen mit je einem Stellplatz. Daher auch keine Veranlassung zur Schaffung eines neuen Stellplatzes.

Frag deine Freunde einmal, ob sie dich wirklich richtig und vollständig informiert haben und was mit einer Zahlung von 5.000 Euro eigentlich verändert wird.

1


  •  AndiBru
  •   Gold-Award
22.9.2013  (#4)
hiDanke schon jetzt für euer feedback!

Ja inhaltlich passt Alles so wie geschrieben, es verbleibt auch bei jeder Wohnung ein Stellplatz.

Die 5.000 wären die Stellplatzabgabe wenn kein Stellplatz auf Eigengrund geschaffen werden kann.

die Gemeinde argumentiert halt dass ihnen dass Grundbuch egal sei, von der baubehörde wurde damals die zusammenlegung genehmigt, und bei der Trennung entsteht laut baubehörde eine neue Wohnung...

mein plan b wäre ja, einfach ohne Baugenehmigung zu mauern, weil prinzipiell kann ja "nichts passieren" wenn ich eine öffnung in einer brandschutzmauer zumauere.

ausgenommen ist nur dass die ff im falle eines Brandes einen durchgang vermisst ...

lg



1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.9.2013  (#5)

zitat..
AndiBru schrieb: Nun meine Frage, kann dass sein - oder kann man dagegen etwas tun.

JA; man kann was tun: und zwar nichts und abwarten. Sollte die Gemeinde die Stellplatzausgleichsabgabe tatsächlich vorschreiben (mit Bescheid), dann muss man halt berufen und notfalls bis zum Land gehen.
Vorher allerdings: das Zumauern beantragen und in der Baubeschreibung auf die Trennung der Wohnungen und auf die Zuordnung der Stellplätze jeweils auf die einzelne Wohnung hinweisen

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Vereinbarungen zwischen Nachbarn