Grundstückskauf mit Bestandsleitungen
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Was genau verstehst unter "außerbücherlicher Dienstbarkeit"?
Das könnte eine Ersitzung sein, die (noch) nicht bücherlich als Servitut einverleibt ist - dazu müssten die Leitung allerdings schon mindestens 30 Jahre (unverändert) bestehen? Ist das tatsächlich so?? Wenn nicht, dann gibt es auch keine Ersitzung und dann ist es auch keine Dienstbarkeit. Es könnte aber auch zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Leitungserbauer und -betreiber einen Vertrag geben (der bisher nicht im grundbuch eingetragen wurde). Dann kommts mal darauf an, was da genau in diesem Vertrag steht. |
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Die Leitungen sind da schon seit über 30 Jahren.
Den Begriff "außerbücherliche Dienstbarkeit" habe ich aus den Vertragsentwurf zitiert - der volle Text lautet: "Die Leitungsrechte sind nicht verbüchert und handelt es sich somit um außerbücherliche Dienstbarkeiten. Dem Käufer sind diese bekannt und muss dieser die Dienstbarkeiten gegen sich gelten lassen." |
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