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Grundstückskauf mit Bestandsleitungen

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  •  leiti
9.12.2016
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Hallo zusammen,

für die Erfüllung unseres Wohntraums haben meine Freundin und ich ein passendes Grundstück in Tirol (Abmessungen ~25 x 25m) Widmung als Bauland gefunden, das wir nun kaufen wollen.

Erst mit der Übermittlung des Kaufvertragsentwurfs sind wir über die außerbücherlichen Dienstbarkeiten bestehender Wasser- und Kanalleitungen der Gemeinde informiert worden, die nicht überbaut werden dürfen.

Die Kanalleitung mit einem Schacht verläuft ~4m entfernt von der Grundstücksgrenze, die Wasserleitung ~8m - hierzu nachfolgend eine Skizze:


2016/20161209968467.png

Laut schriftlicher Auskunft des Verkäufers soll die Wasserleitung im Zuge der Grundstückserschließung nach Westen hinter die Kanalleitung umgelegt werden, wodurch die Bebaubarkeit des Grundstücks nur marginal eingeschränkt wird.

Wegen unserer Bedenken, dass die Leitungen im Wartungsfall wieder frei gelegt werden müssten und damit eine beachtliche Baugrube bei uns im Grundstück entsteht (die Leitungen liegen 3,5 m unter dem Urgelände), hat der Verkäufer (unter Rücksprache mit einem Polier) angegeben, dass bei einer Kanalsanierung heutzutage Innenrohre eingeschoben werden, weswegen der Kanal in Zukunft auch nicht mehr freigelegt werden muss.

Da der Nachbar im Westen fast 2 m höher liegt, hätten wir eine Aufschüttung von einem Meter angedacht, wodurch aber auch der bestehende Schacht der Kanalleitung höher gezogen werden müsste.

Aufgrund dieser Gegebenheiten überdenken wir den Grundstückskauf nochmal und würden uns über eure Ratschläge zu den folgenden Punkten freuen:

1. Können wir uns bzgl. Umlegung der Wasserleitung rechtlich absichern? Gibt es hierfür Möglichkeiten, oder würdet ihr uns generell vom Kauf abraten?

2. Hat man die Möglichkeit die Gemeindeleitungen umzulegen bzw. die Schächte höher zu ziehen, und wer übernimmt die Kosten dafür? Wie hoch würden die Kosten hierzu in etwa sein (Länge Wasserleitung ~30m).
3. Falls ein Kanal mittels Innenrohr saniert wird muss m.E. doch zumindest der Schacht freigelegt und abgerissen werden. Auch die Wasserleitung müsste im Wartungsfall freigelegt werden. Wie oft müssen die Leitungen in der Regel saniert werden?

4. Der Kaufpreis liegt derzeit bei 340€/m² - falls wir den Grund kaufen wollen, würden wir den jetzt natürlich reduzieren wollen. Wie viel können wir eurer Meinung nach erwarten bzw. fordern?

Wir sind für alle Tipps und Hinweise sehr dankbar!

LG leiti

  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.12.2016  (#1)

zitat..
leiti schrieb: sind wir über die außerbücherlichen Dienstbarkeiten.....informiert worden

Was genau verstehst unter "außerbücherlicher Dienstbarkeit"?
Das könnte eine Ersitzung sein, die (noch) nicht bücherlich als Servitut einverleibt ist - dazu müssten die Leitung allerdings schon mindestens 30 Jahre (unverändert) bestehen? Ist das tatsächlich so?? Wenn nicht, dann gibt es auch keine Ersitzung und dann ist es auch keine Dienstbarkeit.

Es könnte aber auch zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Leitungserbauer und -betreiber einen Vertrag geben (der bisher nicht im grundbuch eingetragen wurde). Dann kommts mal darauf an, was da genau in diesem Vertrag steht.

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  •  leiti
9.12.2016  (#2)
Die Leitungen sind da schon seit über 30 Jahren.

Den Begriff "außerbücherliche Dienstbarkeit" habe ich aus den Vertragsentwurf zitiert - der volle Text lautet:

"Die Leitungsrechte sind nicht verbüchert und handelt es sich somit um außerbücherliche Dienstbarkeiten. Dem Käufer sind diese bekannt und muss dieser die Dienstbarkeiten gegen sich gelten lassen."

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