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Grundstücksgrenze

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  •  Sterned
1.4. - 8.4.2022
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Ein herzliches Grüß Gott in die Runde und herzlichen Dank für die Aufnahme.
Ich hoffe dass mir jemand bezüglich meines Problems helfen kann. Ich habe mir vor 11 Jahren in NÖ ein Haus gekauft. Der Nachbar steht mit seinem Haus direkt auf der Grundgrenze. Im direkten Anschluss an sein Haus sind Waschbetonplatten (offenbar als Traufenpflaster) verlegt. Eine Grundvermessung (welche ich beauftragt habe) ergab nun dass die Waschbetonplatten auf meinem Grund liegen und dass mehrere Meter der Wärmedämmung des Nachbarhauses mindestens 4 Zentimeterüber über die Grenze ragen. Ich habe vor einigen Jahren die Zustimmung zum Einbau eines Fensters in der Brandwand gegeben. Allerdings bin ich davon ausgegangen dass ein Brandschutzfenster verbaut wird. Tatsächlich wurde ein normales Fenster eingebaut und der Rollbalken ragt natürlich nun auch noch mindestens 10 Zentimeter über die Wärmedämmung hinaus. Ebenso die Fensterbretter. Nachdem kein vernünftiges Gespräch mehr möglich ist, möchte ich natürlich zu allererst die Waschbetonplatten entfernen und überlege auch die Grenzüberbauung zu reklamieren.
Nun meine Frage: Darf ich die auf meinem Grund liegenden Waschbetonplatten so ohne weiteres entfernen und wie liegen meine Chancen bei der Reklamation (Klage) der Grenzüberbauung?
Für kompetente Ratschläge und Hinweise bin ich sehr dankbar emoji

  •  herbiw
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#1)
Hier bist du schwer im juristischen drinnen und du weißt selber.
Mit dem Nachbar scheint keine Gesprächsbasis mehr zu bestehen wenn ich den Text richtig interpretiere.
Also ab zum Anwalt mit dir und nicht mit fremden Eigentum (den Platten) hantieren beginnen...

Grundsätzlich ist es wichtig, dass du entsprechende Schritte setzt und jetzt - mit dem vorhandenen Wissen - es nicht zur Kenntnis nimmst.

D.h. Ein eingeschreibenes Schreiben wo du erwähnst, dass du Kenntniss davon erlangt hast und ihn jetzt schriftlich, nach mehrfacher mündlicher Bitte, darum ersuchst deinen Grund frei zu machen ist immer eine gute Idee.
ABER: Wenn du sowieso zum Anwalt gehst kannst du den auch fragen bzw. wegen der Formulierung der Schreiebns besprechen. Wenn du sonst auf juristischen Rat verzichtest würde ich so ein Schreiben andenken.
 

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  •  Ajko
5.4.2022  (#2)
Prinzipiell gilt, alles was auf deinem Grundstück ist, ist automatisch dein Eigentum, also auch die Waschbetonplatten. Entfernen, darst du sie aber nicht, den hier handelt es sich um einen Fall der Grenzüberbauung und dieser ist "komplizierter"

Prinzipiell ist eine Grenzüberbaung natürlich eine Verletzung deines Eigentumrechts, aber je nach Eingriffstärke kann dkönnte das Gericht zu Gunsten des Nachbarn abwiegen und dich nur monetär entschädigen...

Ein anderes Problem könnte sein, dasss du das haus vor 11 Jahren gekauft hast. Was ist mit dem vorherigen Eigentümer, hat dieser von der Überbauung gewusst und dieses geduldet/akzeptiert? Wenn ja, dann kannst du nicht viel dagegen machen.

Wie lange besteht diese Überbauung schon? Nach 30 Jahren kann man vielleicht sogar schon von einer Ersitzung für deinen Nachbarn sprechen und dann kannst du rechtlich nichts mehr dagegen machen (die Ersitzung hat noch andere Voraussetzungen)

Daran merkt man, dass eine Ja/Nein antowrt nicht so leicht zu geben ist.

Auf jeden Fall zum Anwalt, mit dem vorherigen Eigentümer, Nachbarn sprechen ob die vielleicht etwas von einer Vereinbarung wissen. und selbst wenn der Anwalt dir zustimmt, wirst du es wahrscheinlich einklagen müssen...


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
5.4.2022  (#3)

zitat..
Ajko schrieb: Prinzipiell gilt, alles was auf deinem Grundstück ist, ist automatisch dein Eigentum, also auch die Waschbetonplatten.

Moment, also das glaub ich jetzt nicht. Wenn mein Kind einen Ball in Nachbars garten wirft, ist der Ball ja nicht gleich Eigentum des Nachbarn.


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  •  Ajko
5.4.2022  (#4)
Natürlich bei so einem Fall nicht
aber mal ein Beispiel. Dir werden Ziegel geliefert, bis zur vollständigen Bezahlung gehören sie dem Ziegelproduzenten, werden diese aber verbaut, und sind damit mit dem Grundsütck verbunden und können ohne substanzverlust nicht getrennt werden, dann gilt der Grundsatz, dass der Eigentümer des Grundstücks ipso iure Eigentümer der Ziegel wird, auch wenn sie noch nicht vollständig bezahlt sind, bzw jemand anderes eigentümer ist. Bei einer Grenzüberschreitung gilt dieser Grundsatz aber nicht immer, da hängt es von vielen Faktoren ab, redlichkeit, Intensität vom Eingriff, usw.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
5.4.2022  (#5)
ist das gundstück im grenzkataster eingetragen? dann wäre eine ersitzung schonmal ausgeschlossen.
geht es um eine reale einschränkung bei der überbauung? wenn nicht, würde ich die sache auf sich beruhen lassen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.4.2022  (#6)
Besitzstörungs- und Unterlassungsklage einbringen.

Es ist aber zu beachten, dass es bei der Besitzstörung eine Frist ab Bekanntwerden der Störung von 30 Tagen gibt, d.h. das muß schnell passieren.

Ansonsten würde ich die Grundgrenzen im digitalen Grenzkataster eintragen lassen, dann gehts mit Ersitzung nicht so einfach.

Einfacher wär´s aber, wenn du ihm die paar quadratcentimeter (entgeltlich) abtrittst und dann im Zuge einer Grenzverhandlung die neuen Grundgrenzen festegelegt werden.

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  •  Sterned
8.4.2022  (#7)
Ich möchte mich für die vielen und guten Antworten recht herzlich bedanken. Wie angemerkt wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben als den Rechtsweg zu beschreiten.
Wie sich bei der Vermessung herausstellte steht nicht nur die Dämmung über die Grundgrenze sondern auch der Rollbalken. Bezüglich Waschbetonplatten als Dachtraufe hat er immer behauptet dass dies noch sein Grund sei. Obwohl von vornherein eigenartig.
Warum sollte die Grenze nur über den Bereich der verlegten Platten dem Nachbarn gehören.
Das würde bedeuten dass die Grundgrenze über einen Bereich von 18 Meter um 50 cm herausspringt und dann wieder auf die restliche Länge zurückgeht. 
Es ist halt einer dieser Nachbarn dem man den kleinen Finger gibt und ehe man es sich versieht fehlt die ganze Hand.

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