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Grundstück kleiner als im GB angegeben

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  •  kulikuli
8.9. - 19.9.2008
7 Antworten 7
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Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Mein Grundstück ist um 150 Quadratmeter (20 %) kleiner als im Grundbuch und im Kaufvertrag angegeben.
Ich bin jetzt nun sehr verzweifelt, da im Kaufvertrag wirklich steht, dass die Verkäufer für die angegebene Grundfläche keine Haftung übernehmen.
- Wie ist diese Vertragsklausel zu verstehen? Ist damit eine geringfügige Abweichung gemeint?
- Wie soll ich vorgehen? Kann ich den Kaufpreis für diese 150m2 von den Verkäufern zurückverlangen?
- Hatte jemand von euch schon so einen Fall?

Danke für eure Antworten!

Anita

  •  Patrick
9.9.2008  (#1)
Hier handelt es sich um einen Geschäftsirrtum - Ist der Irrtum wesentlich (=Vertrag wäre so nicht zu stande gekommen) so ist kein gültiger Vertrag zustandegekommen -> Rückabwicklung. Ist der Irrtum unwesentlich -> Anpassung. Der Irrtum muss innerhalb von 3 Jahren bei Gericht geltend gemacht werden. Die Schuldhaftigkeit wer für den Irrtum verantwortlich ist ist übrigends irrelevant (vgl. § 871 ABGB).

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  •  323787
10.9.2008  (#2)
geht nicht! - Ihr Grundstück ist genau so groß wie im Grundbuch angegeben. Über das Grundbuch und Kataster ist die Größe definiert.
Sicherlich kann ein natürliches Grundstück bei erster betrachtung kleiner sein, aber nur wenn Steine oder Nachbarbebauung falsch stehen.
Lassen Sie sich nicht von Zäunen Hecken oder Nachbarbebauung irreführen. Eine Vermessung der Grenzsteine kann hierzu Aufschluß geben. Insbesondere in der Nähe von landwirtschaftlich genutzen Flächen neigen Grundstücke zum abnehmen. Sie werden verblüfft sein wieviel Ihnen von ihrem Nachbarn gehört ich schätze mal vorsichtig 150m²

Es kommt jedoch auch vor, dass natürliche Grundstücke besichtigt und in Ihren Grenzen mit Käufern besprochen werden. Hierzu werden dann überschlägliche Flächenangaben gemacht, da in der Regel erst später eine Grenzteilung stattfindet. In diesen Fällen weichen die Angaben immer ewas ab. Letztendlich bekommt man aber das was man wollte zum dem Preis den man bereit war zu zahlen, und man trägt das Risiko von m² Abweichungen. Natürlich will man bei Abweichungen seinen Vorteil ziehen, doch meistens Gewinnen hierdurch nur Anwälte etwas und Ihre Nerven bleiben auf der Strecke.
Um genauere Angaben zu Ihrem Fall machen zu können fehlen mir leider nähere Angaben. Gehen Sie doch einfach mal zum Katasteramt. Die helfen Ihnen weiter, vielleich liegt auch dort der Hase im Pfeffer.

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  •  nymano
10.9.2008  (#3)
@323787 - das ist so nicht richtig.

die größe, die im grundbuch steht, muss nicht unbedingt korrekt sein. die katasterfläche ist unverbindlich und hat keinesfall beweiskraft sondern dient hauptsächlich als bemessungsgrundlage der grundsteuer.

ich empfehle ein studium von http://www.meingrundstueck.at/

lg nymano.

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  •  heinzi
14.9.2008  (#4)
@Anita - Hast du das Grundstück von einem Vermesser richtig einmesen lassen? Das würde ich Dir als erstens empfehlen. Dann werden Die Grenzpunkte in einen sogenannten Kathasterplan aufgenommen, und sind dann ein für alle mal amtlich. Ältere Vermessungen waren aus technichen Gründen nie so genau wie heute.

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  •  faschi
18.9.2008  (#5)
war bei mir Vorgegeben... also bei mir war ein Kauf ohne Vermessung gar ned möglich. Könnt aber sein, dass das wegen der Umwidmung notwendig war, jedenfalls musste der Vermesser anrücken und alles nochmal Vermessen - inkl. Höhenlinien usw.

Allerdings hab ich mittlerweile gesehen warum der Beruf "Vermesser" heisst und nicht "Messer" *gg*
Zum Glück nicht bei mir selbst, aber das stimmt manchmal auch ned sooo genau!

lg
da Faschi

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  •  Fluxxuss
19.9.2008  (#6)
habe mein Grundstück als EIN Stück gekauft - (natürlich rechnet man runter auf den Quadratmeterpreis). Der Geometer hat bei mir später zu meinen Gunsten gemessen. D.h. bei mir sind ein paar Quadratmeter dazugekommen.

Kein Kauf ohne Geometer!

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  •  cc9966
19.9.2008  (#7)
ins grundbuch schauen..und damit meine ich nicht den grundbuchauszug. du musst zum grundbuchamt hingehen und dir das urkundenverzeichnis zeigen lassen zu deinem grundstück. wenn du glück hast ist eine planurkunde von einem geometer erstellt worden und im urkundenverzeichnis hinterlegt. da sind die koordinaten der österreichischen grundkarte hinterlegt. diese planurkunde kopieren lassen und damit zum geometer deiner wahl gehen. der vermisst dir die grundgrenzen und schlägt markierte grundgrenzpunkte rein. alles innerhalb dieser grenzpunkte gehört dir, basta. gilt nur für grundstücke die irgendwann nach den 60iger-jahren vermessen wurde. da gibt es ein stichdatum. zuvor vermessene grundstücke sind nicht exakt im katasterplan und hier können nachbarn die die zäune in dein grundstück gesetzt haben das recht an deinem grundstück ersessen haben. für nach diesem stichdatum vermessene grundstücke gibt es kein ersessenes recht. alle gültig vermessenen grundstücke sind im katasterplan mit unterstrichner grundstücksnummer eingezeichnet. in oö kannst dir den katasterplan im internet anschauen (www.doris.ooe.gv.at) und nach deiner grundstücksnummer suchen. vieleicht hat dein bundesland auch so eine internetseite.

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