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Grundstück kaufen und auf 5 Teilen [OÖ]

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  •  hannes93
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
30.1. - 31.1.2026
8 Antworten | 7 Autoren 8
8
Hallo zusammen,

in unsere Nähe wird ein Grundstück mit ca. 5500m² verkauft. Dieses Grundstück ist bereits als Wohngebiet gewidmet, aber noch nicht parzelliert etc.... Der Verkäufer will das Grundstück nur als ganzes verkaufen.
Wir sind 5 Interessenten und wollen das ganze Grundstück kaufen und zu Bauparzellen teilen und bebauen.
Momentan sind wir noch in der Anfangsphase und haben ein paar offene Fragen:
 
  • Wie würdet ihr an unserer Stelle den Kauf strukturieren?
  • Welche Varianten sind steuerlich sinnvoll, welche riskanter?
  • Was sollten wir unbedingt vermeiden, damit kein gewerblicher Grundstückshandel unterstellt wird?
  • Wer ist der beste Ansprechpartner in solch ein Aufgabenstellung? Steuerberater?

Folgende Variante hätte ich überlegt, weiß aber nicht ob das möglich ist?
  • Gemeinsamer Kauf aller Interessenten und anschließende Teilung
  • also alle Käufer gemeinsam im Kaufvertrag, danach Vermessung/Teilungsplan und Übertragung der einzelnen Parzellen auf die jeweiligen Personen.

Hat jemand praktische Erfahrungen damit? Worauf sollte man achten (Miteigentümervertrag, Notarkosten, Vermessungskosten etc.)?

Danke für Inputs

  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
30.1.2026 10:34  (#1)
Da fehlen ein paar Angaben – wollt Ihr das Grundstück aufparzellieren und dann jeder für sich (persönlich) bebauen und nutzen oder wollt ihr das Grundstück aufparzellieren, bebauen und verkaufen?

Nur im letzteren Fall habt Ihr überhaupt denkmöglich ein Thema mit dem gewerblichen Grundstückshandel, wenn ihr in der Eigennutzung bleibt, sollte das kein Problem sein (davon gehe ich im Folgenden aus). ME sollte der gemeinsame Kauf (Finanzierung absichern!) und die anschließende Aufparzellierung möglich sein; ich würde nur im Vorfeld schon darauf achten, dass die jeweilige dem Einzelnen zustehende Parzelle bereits im Vorfeld abgeklärt und entsprechend auch sein Anteil am ungeteilten Grundstück bestimmt wird. Denn nur die flächenmäßige Teilung im entsprechenden Ausmaß ist (völlig) GrESt- (§ 3 Abs 2 GrEStG) und ImmoESt- (Einkommensteuerrichtlinie Rz 6627) frei ich würde damit jedenfalls zu einem erfahrenen Notar gehen, ein Steuerberater kann sinnvoll sein.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
30.1.2026 10:44  (#2)
Wenn ihr alle selbst bebauen wollt wird es relativ unkompliziert sein, im Rahmen des Kaufs einen Vorvertrag ausfertigen, Vermesser holen und Grundstück teilen und Kauf realisieren, vorrausgesetzt die Flächenwidmung gibt das her

Wenn der Verkäufer sagt das ist ihm zu mühsam wird's für euch hald teurer und aufwendiger

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  •  hannes93
30.1.2026 10:49  (#3)
Wir wollen das Gründstück kaufen, aufparzellieren und jeder für sich bebauen ohne weiterverkauf.

Sprich meine Annahme, dass das möglich ist war nicht so falsch.
Nächster Schritt also zum Notar?

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
30.1.2026 13:08  (#4)
Ich kenne die aktuelle rechtliche Lage nicht. Aber ich kenne Leute die es genauso gemacht haben.

Ging problemlos allerdings waren diese wiff, sie haben auf dem gesamten Grundstück ihr Bauprojekt eingereicht und gebaut und dann geteilt, und somit waren die Garagen im seitlichem Bauwich 3,5m anstatt 3m hoch.

Bei der Anschließenden Teilung ein paar jahre später war dies dann kein thema und nun haben sie alle höhere Garagen

Nur als Randinfo, aber zurück zu Frage, aus Erfahrung, ohne Probleme möglich lg

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  •  wbil
30.1.2026 13:16  (#5)
Hallo,
ein vermutlich offensichtlicher Punkt: bei der Teilung auch die für die Erschließung notwendigen Verkehrsflächen bedenken und wie diese bei der Teilung bewertet werden, falls nicht jedes der angedachten Teilgrundstücke direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche angrenzt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.1.2026 16:59  (#6)

zitat..
hannes93 schrieb: Sprich meine Annahme, dass das möglich ist war nicht so falsch.

Ein Grundstück kaufen, dann teilen und bebauen: Was sollte da nicht möglich sein (vorausgesetzt Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan passen)? 
Es geht hier meines Erachtens nicht um die Frage, ob es "möglich" ist, sondern was die zweckmäßigste Vorgangsweise dabei ist.
2 Varianten stehen da zur Auswahl:
1. Alle 5 kaufen gemeinsam das ganze Grundstück und bilden ideelles Eigentum und anschließend wir real geteilt. Also das Ganze in 2 getrennten Schritten.
2.  Man wickelt das gleich in einem Schritt ab, d.h. Teilungsplan machen lassen und dann auf Basis dieses Teilungsplanes in einem Kaufvertrag gleich alle 5 Käufe abwickeln.

Für mich erschließt sich nicht, was für die Variante 1 sprechen könnte? Die Realteilung braucht dann noch einmal einen Notariatsakt (Zeit +Kosten). Was hätte das für einen Vorteil?

zitat..
AndiBru schrieb: und somit waren die Garagen im seitlichem Bauwich 3,5m anstatt 3m hoch. 
Bei der Anschließenden Teilung ein paar jahre später war dies dann kein thema und nun haben sie alle höhere Garagen

Offensichtlich geht es in diesem Thread hier um OÖ. Ich denke, dass das ähnlich geregelt ist wie in NÖ. Und dann hätte die Gemeinde offensichtlich was übersehen und/oder rechtlich falsch beurteilt. Eine solche Teilung wäre dann ja gesetzwidrig und hätte nicht bewilligt werden dürfen! Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Gemeinden derart ungesetzlich agieren.....
  

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  •  hannes93
31.1.2026 15:19  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb:
2.  Man wickelt das gleich in einem Schritt ab, d.h. Teilungsplan machen lassen und dann auf Basis dieses Teilungsplanes in einem Kaufvertrag gleich alle 5 Käufe abwickeln.

Für mich erschließt sich nicht, was für die Variante 1 sprechen könnte? Die Realteilung braucht dann noch einmal einen Notariatsakt (Zeit +Kosten). Was hätte das für einen Vorteil?

Unser Problem an der ganzen Sache ist, der Verkäufer will sich die Arbeit und Zeit mit unterschiedlichen Parteien sparen. Sein Ziel wäre, an einen einzelnen zu Verkaufen.




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  •  mycastle
  •   Gold-Award
31.1.2026 21:34  (#8)
Also das macht keinen Unterschied ob VK an 1 oder an 5 verkauft, notarielle Abwicklung.
Ich würde gleich mit dem Vermesser Kontakt aufnehmen, der weiß auch welcher RA oder Notar das kann und gut erledigt.

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