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Grundbucheintragungsgebührenbefreiung

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  •  Five
30.4.2013 - 4.11.2014
21 Antworten 21
21
Hallo
Es gibt eine Grundbucheintragungsgebührenbefreiung wenn man unter gewisse m² Wohnfläche hat. Gilt diese Befreiung nur für das Landesdarlehen, oder für Banken die dann eintragen auch?

MFG

  •  creator
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#1)
bundesland =? - http://www.ak-tirol.com/steuer/pfandrecht.htm

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  •  Five
1.5.2013  (#2)

zitat..
bundesland =

Oberösterreich

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#3)
aufpassen - bei meinem Bruder haben sie diese dann nachgefordert, weil Sie bei einer Nachschau festgestellt haben, dass er den Abstellraum im Keller (komplett voll mit Regalen) gefliest hat, damit haben die den als Wohnraum gezählt und er war über der Grenze. Hatten sogar ein Schreiben der WK, in der das definitiv vom Wohnraum ausgeschlossen ist, aber war denen egal

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  •  Five
1.5.2013  (#4)
Da gibt es genaue Regelungen, was man machen darf und was nicht. Kann bei mir aber nicht passieren, da ich keinen Keller habe. Über diese Regelung weiss ich bescheid.
Aber Danke für den Hinweis

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  •  Five
2.5.2013  (#5)
Wie es ausschaut, gilt die Gebührenbefreiung nur für das Landesdarlehen

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  •  insis
  •   Bronze-Award
2.5.2013  (#6)

Zu
"Wie es ausschaut, gilt die Gebührenbefreiung nur für das Landesdarlehen "

Das ist nicht richtig.

fg

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  •  Five
4.5.2013  (#7)
Was ist sonst richtig?

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  •  insis
  •   Bronze-Award
6.5.2013  (#8)
:

Wer mit Wohnbauförderung
- eine neue Wohnung oder
- ein neues Reihenhaus erwirbt,
- ein Einfamilienhaus errichtet oder
- eine Sanierung durchführt,
kann betreffend die im Finanzierungsplan der Förderungszusicherung enthaltenen und im Grundbuch pfandrechtlich sicher zu stellenden Darlehen (Förderungsdarlehen des Landes und Ausfinanzierungsdarlehen eines Kreditinstitutes) von der Bezahlung folgender Gebühren befreit sein:
- Eingabegebühr zur grundbücherlichen Eintragung der Pfandrechte (€ 49,-)
- Eintragungsgebühr für Pfandrechte (1,2 % der Darlehensnominale zuzüglich Nebengebührensicherstellung
- die Gebühren betragen oft bis zu € 5.000,--)
- Beglaubigungskosten der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde
(die Höhe ist abhängig von der Bemessungsgrundlage und wird im Regelfall zwischen € 50,-- und € 200,-- betragen.

fg

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  •  Breitfuss
7.5.2013  (#9)
Gilt für alle Bundesländer?

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  •  Makra
8.5.2013  (#10)
Entschuldige, ich muss jetzt ganz blöd fragen:

Das heisst wenn ich im Zuge einer Wohnhaussanierung eine Wohnbauförderung bekomme, bin ich von der Grundbucheintragsgebühr der Bank zur Sicherstellung des Kredits befreit?!

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  •  insis
  •   Bronze-Award
8.5.2013  (#11)
...

So wie es oben ausgeführt ist; ja

fg

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  •  daneel
8.5.2013  (#12)
...funktioniert auch in Kärnten - war bei mir so!

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
8.5.2013  (#13)
aber drauf hinweisen!!! - Hallo,
wichtig ist, dass man die jeweilige Bank auch drauf hinweist. Mir ist es bei meiner ersten Finanzierung so gegangen, dass es eben einfach nicht gemacht wurde - obwohl 3Buchstaben-Vertreter involviert war. Bin dann zufällig drauf gestoßen, da mich eine Bekannte einer anderen Bank drauf angesprochen hat - und eben gemeint hat, dass es auf den jeweiligen Bearbeiter in der Bank drauf ankommt. Für den bedeutet das nämlich ein bissl mehr Bürokratie dh. Arbeit... emoji - Der 3-B-Vertreter hat sich bei mir für die Info bedankt und die Bank konnte im Nachhinein nichts mehr machen, ein Einspruch beim Finanzamt wurde abgewiesen wegen "abgelaufener Frist".
lg, Dani


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  •  klausl
8.5.2013  (#14)
n'abend,
ist das limit mit den Fließen im Keller wirklich so streng? Ich finde dazu nichts online - suche für OÖ...

Gruß, Klaus

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  •  heislplaner
2.7.2013  (#15)
@isis
Heisst das konkret dass ich beim Kauf einer Eigentumswohnung (90m2) - wohnbaugefoerdert - sowohl für die Förderung als auch für das bankdarlehen keine eintragungsgebuehr zahlen muss? Das wuerde ja bedeuten, dass ich die Bank ganz normal mit ihren 130% ins grundbuch gehen lassen kann und ich mir dadurch einen besseren Aufschlag aushandeln kann? Wo kann man dies nachlesen bzw hieb und stichfest bestätigt bekommen (Quelle)?
Bundesland ooe
Danke!!

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  •  rk515
3.7.2013  (#16)
ja, man ist befreit.
jedoch wie gesagt muss man aufpasssen. wenn das lad dann fotos (oder auch selbst nachschaut) haben will von den einzelnen räumen und jemand hat im keller fußbodenheizung, oder man sieht heizungsrohre für einen heizkörper, oder man hat voränge aufgehängt oder sonst irgendwas gemacht, so dass man in diesem raum wohnen könnte, dann wird er zur nutzfläche gezählt und die eintragungsgebühr wird nachgefordert. ohne wenn und aber. einsprüche kann man schon machen, aber zu 95 % werden diese abgelehnt!!!!! und das land hat da 5 jahre zeit das zu prüfen (also in sbg). daher kommen die meisten vorschreibungen dann erst nach 5 jahren

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  •  Five
3.7.2013  (#17)
Ich habe beim Land OÖ direkt eine E-Mail mit meinen Fragen hingesendet. Darauf hin habe ich die Zuständige Tel. Nr. bekommen, und dort habe ich eine sehr nette und ausführliche Beratung bekommen. Das Land hat da eigene "Richtlininien, und beim Keller sind sie sehr streng.

Gilt die Eintragungsbefreiung nicht nur für Neubau?

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  •  heislplaner
4.7.2013  (#18)
Die Wohnung wird Neu errichtet.
Kannst mir den Kontakt per pn zukommen lassen?
Danke!

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  •  fricki
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#19)
mit Vorsicht zu genießen - Habe meinen Keller nicht genutzt, in den großen Räumen nicht einmal Bodenbeläge.
Jedoch im Vorraum Fliesen und im Heizraum die Waschmaschine.

Somit kam ich über die 130qm (da man durch den Vorraum den Heizraum - und somit die Waschmaschine - erreichen kann wird dieser auch mitgerechnet) und somit muss ich nachzahlen emoji

Einspruch habe ich gemacht, meine Frau hat mich soeben informiert das ich heute einen RSB Brief bekommen habe. Vermute mal stark das es obwohl Nicht-Nutzung von meiner Seite trotzdem zum nachzahlen wird.
Scheint das der Staat wieder mal Geld braucht ....

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  •  deejay
  •   Gold-Award
3.11.2014  (#20)
fricki bist nicht der einzige!
die Nachbarn mussten nachzahlen, ich hab auch schon Post bekommen das ich Fotos von meinem Keller schicken soll.
Wenn man sich die "Voraussetzungen" ansieht, gibt es eigentlich in ganz Österreich keinen Keller der diese erfüllt.
Ich werde ihnen keine Fotos schicken, hab ihnen ein Mail geschickt das sie sagen sollen was sie bekommen und fertig.
Ich finde es ja eigenartig, dass man zuerst Befreiungen genehmigt und dann innerhalb von 5 Jahren zurück fordert.
Aber wie du sagst, der Staat braucht Geld.
Vom Autofahrer und Häuslbauer kann man es sich ja holen.




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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.11.2014  (#21)
Alle Jahre wieder das Thema... Das Gericht hat jedes Jahr ne Revisionsprüfung. und die Eintr. Geb. kann bis maximal 5 Jahre nachgefordert werden.

Da des ein schöner Knödel für die eh so armen und notleidendne BZG's ist fordern sie dise nach. Trefferquote liegt ungefähr bei 70 % hab ich mal gehört.



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