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·gelöst· Grundbucheintragung Bank

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  •  max501
8.6. - 12.6.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo Leute,

wir haben Ende März unser Grundstück vermessen (Teilung), darauf basierend im April einen Schenkungsvertrag aufgesetzt. Hab heute beim Vermesser angerufen und deren Teil wird noch ca. 1,5 Monate in Anspruch nehmen. Danach macht der Rechtsanwalt mit der Grundbucheintragung weiter.

Wir wollen allerdings schon in ca. 2 Monaten zu bauen beginnen - wie funktioniert das nun mit der Eintragung der Bank ins Grundbuch? Muss da der Vorbesitzer dann unterschreiben, dass die Bank eine Eintragung vornehmen darf? Geht das überhaupt oder müssen wir warten?

LG

  •  rk515
  •   Gold-Award
9.6.2017  (#1)

zitat..
max501 schrieb: Muss da der Vorbesitzer dann unterschreiben, dass die Bank eine Eintragung vornehmen darf? Geht das überhaupt oder müssen wir warten?


die bank kann erst eintragen, wenn ihr eigentümer seid. vorher nicht.

der notar macht aber alles mit. eintragung eigentumsrecht, bezahlung des preises an den verkäufer (sofern einer fließt), eintragung pfandrecht für die bank.


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  •  max501
12.6.2017  (#2)
Ok danke!

LG

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