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Grundbucheintag

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  •  Andilu
9.2. - 8.8.2007
9 Antworten 9
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Darf man ohne Grundbucheintragung zu bauen beginnen? Das Ganze mit der Grundbucheintragung hat sich zeitlich etwas verzögert, wir würden aber gerne mit dem Bau beginnen.
Ich weiß, daß man den Grundbuchauszug erst für die Wohnbauförderung benötigt. Kann mir jemand weiterhelfen?

  •  chris
9.2.2007  (#1)
gehtwir haben ohne Grundbucheintrag begonnen, es muss aber der Liegenschaftseigentümer auf den Einreichunterlagen Unterschreiben. Sollte man aber nur machen wenn man 100% Vertrauen hat, denn bis zur Eintragtung gehört alles was Du baust dem der im Grundbuch steht.

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  •  nasowas
9.2.2007  (#2)
Grundbucheintrag verzögert? - In Wien dauert es etwa 1 Woche (bei uns 3 Tage) Erzähl mehr, klingt interessant.
Wenn es bei diesem an sich einfachen Formalakt schon zu nennenswerten Verzögerungen gekommen ist, würde ich nicht das Risiko eingehen und auf fremdem Grund bauen.
BTW: Glücklich, wer ohne Darlehen bauen kann. Unsere Bank hat erst Geld überwiesen nachdem diese im Grundbuch als Gläubiger eingetragen war.

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  •  chris
11.2.2007  (#3)
Finanzamt - das Grundbuchgericht war bei uns auch schnell, nur das Finanzamt hat ein halbes Jahr gebraucht!

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  •  dog123
15.2.2007  (#4)
.Auch wir stehen noch nicht im Grundbuch und beginnen in wenigen Wochen mit dem Bau. Laut unserem Rechtsanwalt ist man nach dem Unterschreiben des Kaufvertrages und Bezahlung natürlich der rechtmäßige Eigentümer. Man ist zwar noch nicht grundbücherlicher Eigentümer, aber das ist für den Baubeginn nicht zwingend notwendig. Auch bei uns dauert es jetzt schon einige Monate und wir sind noch nicht im Grundbuch. Bei uns in NÖ scheinbar üblich!

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  •  nasowas
15.2.2007  (#5)
@dog123 - Zitag von help.gv.at: "Das Eigentum an einer Liegenschaft erlangen Sie nicht schon dadurch, dass Sie den Kaufvertrag unterfertigen, die Liegenschaft faktisch übernehmen und den Kaufpreis bezahlen. Vielmehr ist für diesen Eigentumserwerb Ihre Eintragung im Grundbuch| als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin erforderlich."


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  •  nasowas
15.2.2007  (#6)
Zug um Zug - Wenn nicht irgendein besonderer Grund vorliegt nur Zug um Zug:
Notar/RA als Treuhänder:
1) Kaufvertrag wird vor dem Treuhänder unterschrieben
2) Treuhänder bekommt Kaufpreis
3) Kaufpreis kommt auf Treuhandkonto, welches von der Notariatskammer/Rechtsanwaltskammer kontrolliert wird
4) Treuhänder nimmt die Selbstberechnung der GrESt und der Einverleibungsgebühr vor und führt diese ab.
5) Treuhänder veranlasst die Eintragung ins Grundbuch
6) Wenn die Eintragung erledigt ist (-> Grundbuchauszug), und nur dann, wird der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen.
Dauer insgesamt ca. 1 Woche (auch Finanzamt ist dann bereits erledigt)


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  •  dog123
16.2.2007  (#7)
@nasowas - Danke für die Info! Werd mich diesbezüglich gleich mal mit unserem Rechtsanwalt in Verbindung setzen!

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  •  faldo99
15.5.2007  (#8)
kurze frage noch @ nasowas - habe deinen eintrag bzgl. treuhandkonto gelesen; ist es eigentlich verpflichtend oder könnte man dies auch über ein eigenes konto abwickeln?

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  •  ber019
8.8.2007  (#9)
Teilung - Hallo,

wir haben ein Grundstück teilen lassen (Vermessungsamt). anschließend haben wir es gekauft und am Gericht jetzt dann entsprechend die die Einverleibung eingereicht (mit allen Dokuemnten, auch Finanzamt). Jetzt ist retour gekommen dass man das Grundstück zuerst teilen lassen muss am Gericht. was benötige ich da noch?

danke und lg
michi


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